Im Dezember 2000 trat die WRRL in Kraft. In ihr einigten sich die Mitgliedsländer auf gemeinsame Umweltziele für Gewässer. Ziel ist hier den "guten chemischen Zustand" der Gewässser zu erhalten bzw. zu erreichen. Dies bedeutet eine dauerhafte Unterschreitung der Grenzwerte für Stickstoff, Phosphat und Planzenschutzmittel im Grundwasser und in Oberflächengewässern. Die Ergebnisse der Überwachungsprogramme nach Anforderungen der WRRL zeigten teilweise einen schlechten chemischen Zustand von Grundwasserkörpern in Hessen, die durch den Weinbau geprägt sind. Andere Grundwasserkörper, die sich derzeit in einem guten chemischen Zustand befinden, weisen, bedingt durch das Emissionspotential und ihre natürlichen Gegebenheiten, ein erhebliches Gefährdungspotential auf.
Ausführliche Informationen zur WRRL finden Sie auf folgender Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.flussgebiete.hessen.de
Die Umsetzung der WRRL im Weinbau erfolgt mittels eines gestaffelten Maßnahmenkataloges. Dieser sieht verschiedene Beratungsintensitäten je nach Bewertungsindex vor. Die hessischen Weinbaugebiete Rheingau und Bergstraße wurden anhand ihres Nitrat- und Phosphatbelastungspotentials bewertet. Hieraus ergeben sich die Maßnahmenprioritäten. Je nach Priorität werden die Flächen verschiedenen Beratungsintensitäten zugeordnet. Das Projekt ist in drei Bewirtschaftungszyklen eingeteilt - 2009 bis 2015, 2016-2021, 2022-2027. Demnach befindet sich das Projekt zurzeit im dritten Bewirtschaftungszyklus (2022-2027).
Folgende Leistungen fallen in unseren Aufgabenbereich:
Zweimal jährlich im Herbst und im Frühjahr werden 130 Flächen aus 36 Leitbetrieben sowie zusätzlich 15 Referenzflächen beprobt und auf Nitrat analysiert. Außerdem werden je nach Bedarf Humus- und Wirtschaftsdüngeranalysen sowie alle 6 Jahre komplette Nährstoffanalysen durchgeführt. Blatt-Untersuchungen mittels N-Tester oder Pflanzenaufschluss geben weitere Hinweise auf die Versorgungssituation der Rebe. Aufgrund dieser Analyse-Ergebnisse erfolgt dann eine einzelbetriebliche Beratung bezüglich Düngung, Bodenbearbeitung, Begrünung und Bodenerosionsminderung.
Auch andere hessische Weinbaubetriebe können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Die Beratungsintensität hängt dabei von der Maßnahmenpriorität der bewirtschafteten Flächen ab. Je nach Einstufung können hier jährlich im Herbst und im Frühjahr Flächen beprobt und auf Nitrat analysiert werden. Außerdem steht ein bestimmtes Kontingent an verschiedenen Wirtschaftsdünger- oder Bodenanalysen (z.B. Humusuntersuchung) zur Verfügung. Auch hier erfolgt im Anschluss eine einzelbetriebliche Beratung anhand der Analyse-Ergebnisse.
Des weiteren werden Workshops und Seminare zu ausgewählten Themen angeboten um die Winzerinnen und Winzer für den Wasserschutz zu sensibilisieren.
Die Nitratbelastung des Grundwassers ist im Hinblick auf die Umsetzung der WRRL im Weinbau von zentraler Bedeutung. Grund hierfür ist die besondere Art der Kulturführung. Ein hohes Stickstoff-Belastungspotential ergibt sich durch:
Diese besondere Art der Kulturführung und die "kleinen" Betriebsstrukturen stellen den wesentlichen Unterschied zum Ackerbau dar. Des Weiteren spiegelt sich die Stickstoffversorgung nicht im Ertrag wider (dies geschieht erst nach langjährigem Stickstoffmangel), sondern macht sich in der späteren Qualität der Weine bemerkbar.