Rechtsverstöße oder Unregelmäßigkeiten fallen nicht selten als erstes den Beschäftigten oder Studierenden einer Hochschule auf. Trotzdem trauen sich viele nicht, Verstöße zu melden. Seit dem 2. Juli 2023 ist nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft, welches erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgebende / Whistleblower festlegt, die mit einer Meldung illegale Missstände aufdecken.
Vor diesem Hintergrund hat die Hochschule Geisenheim eine interne Meldestelle eingerichtet, bei der Beschäftigte, Studierende und Externe Hinweise auf Rechtsverstöße geben können.
Ihre Kontaktpersonen der Internen Meldestelle:
Herr Markus Diehl Tel.: +49 6722 502 621
Frau Marion Waldeck, MBA Tel.: +49 6722 502 221 Fax: +49 6722 502 274
E-Mail: Meldestelle(at)hs-gm.de
Postadresse:
Interne Meldestelle, Hochschule Geisenheim University, Von-Lade-Str. 1, 65366 Geisenheim
Meldungen, die per E-Mail, per Post oder per Telefon eingehen, werden von den Personen der Internen Meldestelle vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausmaß an Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Wenn hinweisgebende Personen ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten sie spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung.