Das Präsidium hat mit der „Satzung der Hochschule Geisenheim zur Regelung der Bekanntmachungen von Satzungen der Hochschule Geisenheim“ vom 23. Januar 2013 beschlossen, die Satzungen der Hochschule sowie ihre Änderungen gemäß § 36 Abs. 4 HessHG durch Veröffentlichung in einem zentralen Verzeichnis auf der Internetseite der Hochschule bekannt zu machen und zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit bereitzustellen.
Zu diesem Zweck hat die Hochschule eine Internetseite mit dem Titel „Amtliche Mitteilungen“ der Hochschule Geisenheim eingerichtet. Die Amtlichen Mitteilungen ersetzen die Veröffentlichung im Staatsanzeiger und dienen dem Akt der Inkraftsetzung der Hochschulsatzungen und -ordnungen.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung,Kunst und Kultur hat auf seiner Internetseite Gesetze und andere Vorschriften aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums zum Thema Hochschulen zusammengestellt.