Wir gratulieren:
Aus der Gruppe der Studierenden
aus der Gruppe der Professorenschaft
aus der Gruppe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
und aus der Gruppe des technisch-administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zur Wahl in den Senat! Die Details zum Wahlergebnis finden Sie weiter unten.
Der Senat ist das oberste Beschlussorgan der Hochschule. Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die für die Hochschule von grundsätzlicher Bedeutung sind. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Hochschulgesetz §42 sowie der Grundordnung der HGU.
Er besteht aus 17 Mitgliedern aufgeteilt auf vier Statusgruppen:
Der Senat wird für jeweils zwei Jahre gewählt, die Studierenden wählen ihre Mitglieder jährlich.
Die Amtszeit des neuen Senats beginnt am 1. April 2025.