Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie für Ihren Start und das Studium an der Hochschule Geisenheim benötigen. Was kann ich vor dem Studium organisieren, was muss ich bei der Ankunft regeln und was muss ich bedenken, wenn ich Geisenheim wieder verlasse?
Im europäischen Vergleich liegen die Lebenshaltungskosten in Deutschland etwa im Durchschnitt. Das bedeutet: Sie sind deutlich niedriger als in Ländern wie Dänemark, Luxemburg oder der Schweiz, aber im Vergleich zu Ländern wie Polen, Tschechien und Italien eher hoch.
Studierende in Deutschland benötigen im Durchschnitt 992 Euro pro Monat. Darin enthalten sind Miete, Fahrtkosten, Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie für die Freizeitgestaltung.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Lebenshaltungskosten.
Bürgerinnen und Bürger aus der EU, Liechtenstein, Island Norwegen und der Schweiz benötigen zum Studium in Deutschland kein Visum. Es reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Studierende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, den USA sowie dem Vereinigten Königreich können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise nach Deutschland beantragen. Dies gilt auch für Studierende aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern sie nicht beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten.
Im Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes können Sie herausfinden, ob Sie ein Visum benötigen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Visum:
Wichtige Informationen des DAAD zum Thema Visum
Beginn der Wohnungssuche
Beginnen Sie mit der Wohnungssuche so früh wie möglich, mindestens 8-12 Wochen vor der Einreise. Dies gilt insbesondere für die Suche zum Wintersemester.
Region
Sie können Ihre Suche, auch wenn Sie kein Auto haben, über Geisenheim hinaus ausdehnen. Als Studierende der Hochschule Geisenheim erhalten Sie ein Semesterticket für die Bahn. Die Hochschule liegt nur wenige Fußminuten vom Bahnhof entfernt. Entsprechend empfiehlt es sich, in den Orten entlang der Bahnlinie zu suchen. Bingen erreichen Sie kostenlos mit der Autofähre. Selbst Wiesbaden und Mainz sind von Geisenheim gut zu erreichen.
Welche Arten des Wohnens gibt es?
Eine Wohnung in Geisenheim kostet ungefähr 450 - 600 Euro pro Monat.
Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) kann günstiger sein. Hinzu kommt, dass Sie dort gleich Kontakte zu anderen Studierenden knüpfen und Ihre Deutschkenntnisse praktizieren können. Gerade für Studierende, die noch nie in allein in einer eigenen Wohnung gelebt haben, kann eine Wohngemeinschaft den Einstieg in das Leben in einem fremden Land erleichtern.
Eine weitere kostengünstige Möglichkeit wäre, nach einem „Zimmer zur Untermiete“ zu suchen. Bei dieser Wohnform leben Sie in einem Haus oder einer Wohnung innerhalb einer Familie oder bei Senioren, denen der eigene Wohnraum zu groß geworden ist. Sie haben ein eigenes Zimmer, teilen sich oft Küche und Bad mit den Vermietern.
Studentenwohnheime bieten kleine separate Wohneinheiten für Studierende und ihre begrenzten Plätze sind sehr begehrt. Oft haben sie lange Wartezeiten.
Informationen zur Anmietung
In Deutschland sind Mietverträge auf unbestimmte Zeit am üblichsten. Es gibt jedoch auch Mietverträge, die Sie für eine bestimmte Dauer an eine Wohnung binden, wie z.B. bei Verträgen mit privaten Studentenwohnheimen. Das Problem an befristeten Verträgen ist, dass man nicht ohne Zustimmung des Vermieters vorzeitig ausziehen und den Vertrag beenden kann. Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Miete für die Vertragsdauer weiterzahlen und er muss auch keinen Nachmieter, den Sie ihm vorschlagen, akzeptieren. Bei unbefristeten Verträgen gibt es immer eine Kündigungsfrist, die zu beachten ist. Außerdem ist zum Einzug auch eine Kaution fällig, die der Vermieter als Sicherheit behält und Ihnen bei Ihrem Auszug wieder zurückzahlt, sofern Sie die Wohnung ohne Schäden hinterlassen haben. Tipps zur Wohnungssuche erhalten Sie beim International Office. Auf Wunsch begleitet Sie ein Buddy zu einem Wohnungsbesichtigungstermin, wenn Sie sich allein zu unsicher fühlen.
Typische Abkürzungen
Auf der Suche nach einer Wohnung begegnen Ihnen bei Angeboten meistens folgende in Deutschland übliche Abkürzungen:
1 ZKB
1 Zimmer mit Küche und Bad
1 ZKBB
1 Zimmer mit Küche, Bad und Balkon
1 ZKBT
1 Zimmer mit Küche, Bad und Terrasse
1 ZKDB
1 Zimmer mit Küche, Diele und Bad
1 ZKDD
1 Zimmer mit Küche, Diele, Dusche
DG
Dachgeschoss
EG
Erdgeschoss
EFH
Einfamilienhaus
DHH
Doppelhaushälfte
EBK
Einbauküche
WG
Wohngemeinschaft (eigenes Schlafzimmer und mit anderen Mitbewohner/innen gemeinschaftlich genutztes Badezimmer und Küche)
KM oder kalt
Kaltmiete (Grundmiete für die Nutzung der Räumlichkeiten, ohne Nebenkosten)
WM oder warm
Warmmiete (inklusive Nebenkosten, d.h. Müllabfuhrgebühr, Wasserverbrauch, Hausmeister, meist auch Heizkosten). Manchmal sind die Heizkosten nicht in der Warmmiete enthalten!
zzgl.
zuzüglich (z.B. zzgl. Strom)
möbliert / teilmöbliert
Die Wohnung/das Zimmer ist voll oder zum Teil ausgestattet mit Möbeln.
Die Hochschule Geisenheim bietet mehrere Möglichkeiten, Mieter und Vermieter zusammenzubringen.
Hinweise für Vermieter: Gesucht werden sowohl möblierte als auch unmöblierte Wohnungen und Zimmer, längerfristig oder auch zur Zwischenmiete. Bieten Sie alles an, gerne auch die im Winter nicht vermietete Ferienwohnung! Nutzen Sie bitte vorzugsweise die Online-Plattformen. Damit erleichtern Sie nicht nur unseren ausländischen Studierenden die Suche. Falls Sie Unterstützung beim Einstellen Ihres Angebots benötigen, können Sie sich gerne per E-Mail an den AStA unter asta(at)hs-gm.de wenden. Das International Office steht Ihnen auch telefonisch unter der Nummer 06722 - 502786 zur Verfügung. Zudem laden wir Sie ein, Ihr Wohnungsangebot an unserem Schwarzen Brett zu veröffentlichen.
Studierendenwohnheim Geisenheim
Studentenwerk Frankfurt
Eibinger Weg 1b
63566 Geisenheim
Bewerbungsformular
Rhenanenhaus
G.V. Rhenania zu Geisenheim
Rüdesheimer Straße 16
65366 Geisenheim
haus.ahv(at)rhenania-geisenheim.de
Alte Sektkellerei
Gebäude alte Sektkellerei Grundbesitz- und Verwaltungs-GmbH
Rheinstraße 5
65366 Geisenheim
info(at)alte-sektkellerei.de
Studierendenwohnheim „CUBE“ Oesrich-Winkel
KAFEMA Verwaltungs- und Baubetreuungs GmbH
Rohrbergstraße 23
65343 Eltville
info(at)kafema-verwaltungs-gmbh.de
Studierendenwohnheim Oestrich-Winkel
VEGIS® Immobilien
Rheingaustraße 1a
65375 Oestrich-Winkel
rheingau(at)vegis-immobilien.de
Studierendenwohnheim „Friedrich-Naumann-Str. 1“
LINHARD Verwaltungen GmbH
Friedrich-Naumann-Straße 1
65197 Wiesbaden
Tel. +49 6101 870 721
Andreas.Nagy@LINHARDverwaltungen.de
Max Kade Haus / Studierendenwohnheim Adolfsallee
Studentenwerk Frankfurt
Adolfsallee 49-53
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 69 798 230 22
wohnen(at)studentenwerkfrankfurt.de
Weitere Informationen
Studentenwohnheim "Junges Wohnen"
Wohnen für Studies (WfS)
Langeooger Straße
65199 Wiesbaden
Tel.: +49 611 724 58 05
stenzel(at)wfswiesbaden.de
Bewerbungsformular
Studentenwohnheim "Camp Pieri"
Wohnen für Studies (WfS)
Sonnenblumenweg 6-12
65201 Wiesbaden
Bewerbungsformular
Alle Informationen zum Thema Krankenversicherung für das Studium finden Sie hier.
Zur Vorbereitung Ihrer Anreise finden Sie unter den Downloads den aktuellen "Arrival Guide" mit Informationen zur Anreise.
Das Wintersemester startet immer mit der Erstsemesterbegrüßung.
Für unsere internationalen Studierenden bieten wir in der Woche vor der Erstsemesterbegrüßung unsere "Orientation Week for International Students" an. Sie soll ihnen den Einstieg ins neue Lebens- und Lernumfeld so einfach wie möglich machen. Die "Orientation Week for International Students" wird in Englisch durchgeführt. Das Programm für dieses Jahr finden Sie unter den Downloads auf dieser Seite.
Jeder, der nach Deutschland zieht, muss i.d.R. innerhalb von 1 Woche bei dem für den eigenen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro den neuen Wohnsitz anmelden. Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie:
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Kopie der „Meldebescheinigung“, die Sie z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos brauchen. Auch wenn Sie wieder umziehen sollten, müssen Sie sich am neuen Wohnort erneut anmelden. Die Abmeldung des bisherigen Wohnortes erfolgt i.d.R. automatisch, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen.
Wichtig: Sollten Sie nach Ihrem Studium wieder aus Deutschland ausreisen, bitte unbedingt den Wohnsitz eigenständig abmelden, da es sonst zu Problemen hinsichtlich der Rundfunkgebühren kommen kann.
Zuständige Einwohnermeldeämter:
Bürgerbüro Geisenheim
Beinstrasse 9
Zimmer 401
65366 Geisenheim
Bürgerbüro Wiesbaden
Dotzheimer Straße 8
65185 Wiesbaden
Das Visum zum Zweck des Studiums wird oft nur für drei Monate ausgestellt. Bitte beantragen Sie deshalb gleich nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde . Wenn Sie weder EU- noch EFTA-Bürger oder Bürgerin sind, länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen und kein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigt haben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen. Der Aufenthaltstitel kann online beantragt werden. Anschließend erhalten Sie einen Termin in der Ausländerbehörde.
Das International Office hilft Ihnen bei Fragen gern weiter.
Um mobil erreichbar zu ein, können Sie einen Mobilfunk-Vertrag abschließen oder eine Prepaid-Handykarte erwerben. Falls Sie einen kurzfristigen Aufenthalt planen, empfehlen wir Ihnen einen Prepaid Vertrag. Prepaid Sim Cards können Sie in Telefongeschäften oder Supermärkten erwerben. Bitte denken Sie beim Kauf daran einen Ausweis mitzubringen, um die Identifikation vor Ort durchzuführen.
Informationen zur Einrichtung des HSGM-WLANs erhalten Sie beim IT-Service.
Mit dem Rundfunkbeitrag (GEZ) werden alle Bürger/innen an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender beteiligt. Den Beitrag müssen Sie auch zahlen, wenn Sie kein Empfangsgerät (wie TV, Radio, Computer) besitzen. Das Einwohnermeldeamt übermittelt Ihre Daten an die Landesrundfunkanstalt. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben.
HSGM Account (IhrName@mail.hs-gm.de)
Kurz nach Ihrer Immatrikulation erhalten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen HSGM-Account, mit dem Sie per E-Mail mit Dozent/innen, Hochschulmitarbeiter/innen und Studierenden kommunizieren. Alle Informationen der Hochschule werden über diesen Account kommuniziert. Wenn Sie Hilfe bei der Aktivierung Ihres Accounts benötigen, helfen die Buddys oder der IT-Service gerne weiter.
Mit Ihren Zugangsdaten haben Sie auf dem Campus-Gelände Zugriff auf das HSGM-WLAN.
Prüfungsportal QIS/EXA
Die Prüfungsportale bieten Studierenden die Möglichkeit, sich komfortabel und sicher über das Internet mit dem Prüfungsverwaltungssystem der HGU zu verbinden. Hier können Sie sich u.a. verbindlich zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen anmelden oder Ihre Klausurergebnisse einsehen. Erläuterungen und Informationen dazu finden Sie in der Studienorganisation und Prüfungswesen.
Stud.IP
Stud.IP ist das Lernmanagementsystem der HGU. Es bietet Studierenden, Lehrenden und Hochschulmitarbeiter/innen eine Kommunikationsplattform (Schwarzes Brett mit Stellenangeboten, Veranstaltungseinladungen, u.a.) und es werden Unterrichtsmaterialien bereitgestellt.
Etwa 2 Wochen nach Bezahlung des ersten Semesterbeitrags können Sie Ihre Student Card im Studierendenbüro, nach Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses, abholen. Die Student Card ist Ihr Studierendenausweis. Die Student Card dient als Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet des RMV und RNN sowie in Übergangsgebieten und für die Fähre zwischen Ingelheim und Oestrich-Winkel. Alle im RMV einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden, außer IC-, EC-, IR- sowie ICE-Züge. Gleichzeitig dient Ihnen diese Chipkarte als Bibliotheksausweis, als Semesterticket und als elektronische Geldbörse zum Bezahlen in der Mensa der HGU.
Mit der Student Card können Sie weite Bereiche des RMV und RNN kostenlos nutzen. Um Ihre Reisen zu planen, gibt es im Internet zahlreiche Portale, die Ihnen die Verbindungen des ÖPNV anzeigen sowie diverse Apps für das Smartphone. Eine Alternative für kostengünstiges Reisen stellen Mitfahrzentralen dar. Auf verschiedenen Seiten können Sie sich informieren, wer zur gleichen Zeit an den gleichen Ort reisen möchte und mit ihm eine Fahrgemeinschaft mit dem privaten PKW bilden. Eine weitere sehr kostengünstige Alternative ist die Nutzung von Fernbussen für weite Strecken. Sie sind oftmals günstiger als Reisen mit Bahn oder Flugzeug.
Ausführliche Informationen zur Geisenheimer Student Card finden Sie hier.
Für die Bezahlung Ihrer Miete ist es erforderlich, dass Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Größere Banken bieten kostenlose Girokonten für Studierende an. Wenn Sie Hilfe bei der Eröffnung eines Kontos brauchen, melden Sie sich beim International Office. In größeren Einkaufsmärkten und in vielen Geschäften, Tankstellen, Bars und Restaurants ist es möglich mit EC-Karte oder Kreditkarte zu bezahlen. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Einkauf/der Bestellung. In kleineren Läden und Restaurants kann meist nur bar gezahlt werden. Bargeld können Sie an den Schaltern oder Automaten in Ihrer gewählten Bank gebührenfrei abheben (z.B. Sparkasse: in allen Sparkassen-Filialen bundesweit). In den meisten Supermärkten können Sie auch beim Bezahlen an der Kasse zusätzlich Geld abheben. Dazu ist häufig ein Mindesteinkauf von 10 € erforderlich. Sie können auch Geld an Automaten einer anderen Bank abheben, allerdings ist dafür meist eine Gebühr fällig.
Bevor Sie mit Motivation in Ihr Studium starten können, gibt es noch einige wichtige Erledigungen an der Hochschule zu machen. Das Studienzentrum im Müller-Thurgau-Haus ist Ihre erste Anlaufstelle für die Organisation des Studiums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gern bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Die Abteilungen und Ansprechpersonen des Studienzentrums finden Sie hier.
Ihre Ansprechpersonen für die Studienbewerbung, Fach- und Vorpraktikumsberatung finden Sie hier.
Einem reibungslosen Studienverlauf steht nichts mehr im Wege, wenn Sie sich für jedes Semester Ihr Modulhandbuch bzw. das Curriculum anschauen und sich bei Unklarheiten zeitnah an die Studiengang- und Prüfungsverwaltung oder Ihre Dozent/innen wenden. Dies bedeutet auch, geschickt zu planen, falls Sie Ihren Lebensunterhalt durch einen Nebenjob finanzieren.
Stundenplan
Hier finden Sie Informationen zum Stundenplan.
Prüfungen
Jedes Semester schließt mit einer Prüfungsphase, zu der sich alle Studierenden in einem vorgegebenen Anmeldezeitraum über das Prüfungsportal anmelden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Prüfung direkt im Anschluss an ein besuchtes Modul ablegen möchten oder zu einem späteren Zeitpunkt des Studiums. Bitte beachten Sie, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen sollten, wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können. Bei Nichtbestehen haben Sie noch 2 Versuche, um die Prüfung erfolgreich nachzuholen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen für die Studiengangsorganisation und Prüfungsangelegenheiten sowie Ihr Curriculum.
Präsenz
Bitte informieren Sie bei Lehrveranstaltungen mit Präsenzpflicht Ihre/n Dozent/in, wenn Sie einmal nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können, beispielsweise weil Sie krank sind. Bitte bringen Sie auch in Erfahrung, wie oft Sie fehlen dürfen. Fehlen Sie zu oft, müssen Sie die Lehrveranstaltung wiederholen. Über kurzfristige Ausfälle von Lehrveranstaltungen, Verschiebungen oder Raumänderungen werden Sie über Ihren Stud.IP-Account bzw. per E-Mail informiert. Bitte checken Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Unterstützung
Wenn Sie während des Studiums merken, dass Sie den Unterrichtsstoff nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Dozent/innen und sprechen Sie mit anderen Studierenden. Nach Möglichkeit kann ein Nachhilfeunterricht oder ein Tutorium eingerichtet werden. Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen für die Studiengangsorganisation und Prüfungsangelegenheiten sowie Ihr Curriculum.
Die nachfolgenden Informationen gelten nur für Studierende aus Drittstaaten, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 16 Aufenthaltsgesetz haben. Ausländische Studierende, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, benötigen keine besondere Arbeitserlaubnis. Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz dürfen gemäß § 16 Absatz 3 im Kalenderjahr 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage (ab 1.3.2024 140 ganze Tage/ 280 halbe Tage) arbeiten. Sie dürfen außerdem ohne Begrenzung studentische Nebentätigkeiten ausüben. Studentische Nebentätigkeiten sind solche, die an der Hochschule oder im Umfeld der Hochschule angesiedelt sind (z. B. wissenschaftliche Hilfskraft, Jobs beim AStA). Wer mehr als 120 ganze bzw. 240 halbe Tage (ab 1.3.2024 140 ganze Tage/ 280 halbe Tage) in einem Job, der keine studentische Nebentätigkeit ist, arbeiten will, muss sich das von der Ausländerbehörde genehmigen lassen. Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit finden Sie hier (Publikation des DAAD, Januar 2017) bzw. in dem Downloadbereich auf dieser Seite.
Praktikum
Wer ein Praktikum absolviert, muss wissen, dass das Praktikum als reguläre Arbeit zählt, auch wenn Sie während des Praktikums keinen Lohn erhalten. Jeder Tag des Praktikums wird von den erlaubten 120 Tagen (ab 1.3.2024 140 Tagen) abgezogen. Wenn Sie bereits 120 (ab 01.03.2024 140) Arbeitstage gearbeitet haben, benötigen Sie für ein Praktikum die Zustimmung der Arbeitsagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde!! Eine Ausnahme bilden Praktika, die in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel die berufsbezogene Praxiszeit an der HGU.
Wie finde ich einen Nebenjob?
Aktuelle Jobangebote finden Sie im Jobportal der HGU, am Schwarzen Brett im Mensagebäude und in den Instituten oder in der Auslage im Erdgeschoss des Studienzentrums. Vereinzelte Jobangebote finden Sie außerdem auch in StudIP. Im Internet gibt es zahlreiche Suchbörsen, wie das des Studentenwerk Frankfurts, die Sie nutzen können. Dort finden Sie sowohl studentische Nebentätigkeiten als auch Arbeitsstellen nach dem Studium.
Kinderbetreuung:
Während Ihres Studiums haben Sie ein Recht auf Leistungen zur Betreuung Ihres Kindes durch eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagesmutter. Die HGU hat sich durch das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ verpflichtet, sich für ein familienfreundliches Studieren und Arbeiten einzusetzen und berät Studierende zum Thema Kinderbetreuung. Während der Sommerferien bietet die HGU eine zweiwöchige Kinderbetreuung für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren an. Außerdem gibt es in der Bibliothek der HGU eine Spielecke für Kinder. In der Bibliothek und in der Mensa gibt es Wickeltische in der Behindertentoilette im Untergeschoss. Für die ganzjährige Kinderbetreuung stehen in Geisenheim mehrere Kindertagesstätten mit unterschiedlichen Konzepten zur Auswahl.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Familien-Servicebüro.
Nehmen Sie auch Kontakt zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf.
Die wesentliche Aufgabe des Career Service ist die fachübergreifende Vorbereitung der Studierenden auf den Berufseinstieg durch gezieltes Coaching, Beratungsgespräche, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Unternehmen, Vermittlung von Hilfsangeboten und Angebot von berufsvorbereitenden Workshops zum Erwerb von Soft Skills und Veranstaltungen wie z.B. Ausflüge und Betriebsbesichtigungen.
Beratungsthemen
Einstieg in eine berufliche Tätigkeit (nach dem Studium oder als studentische Nebentätigkeit), Reflexion der eigenen Stärken und Schwächen, Bewerbungstraining oder Suche nach Perspektiven bei drohendem Studienabbruch.
Zum Career Service
Der Hochschulsport der HGU bietet allen Studierenden die Möglichkeit, aus einem vielseitigen Angebot die passende Sportart auszuwählen. Die angebotenen Kurse ermöglichen Ihnen einen angenehmen Ausgleich zum Lernalltag. In vielen Fällen ist die Teilnahme für Studierende kostenlos.
Service des AStA
Im Büro des AStA befindet sich das „Lädchen“, in dem sich Studierende mit einer Vielzahl von Schreibwarenartikeln zu günstigen Preisen versorgen können. Außerdem bietet der AStA einen Ausleihservice an, bei dem Sie sich im Falle eines Umzugs oder einer benötigten Reparatur mit Werkzeug ausstatten können.
Zum AStA Geisenheim
Falls Sie während Ihres Aufenthaltes einen Arzt aufsuchen müssen, finden Sie hier die wichtigsten Adressen von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.
Was tun im Notfall?
Wenn Sie starke Schmerzen haben und sich in einer lebensbedrohlichen Notsituation befinden, erreichen Sie den Rettungsdienst kostenlos unter Tel.: 112.
Bitte kontaktieren Sie den Rettungsdienst nur, wenn Sie sich in einer schweren lebensbedrohlichen Notsituation befinden. Ansonsten kann es passieren, dass Sie ein Strafgeld bzw. den Noteinsatz zahlen müssen!
An Wochenenden, Feiertagen und Abends:
Wenn Sie an einem Feiertag, am Wochenende oder am Abend einen Arzt benötigen, es sich aber nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116117.
Notfall-Nummern: In Notfällen erreichen Sie die zuständigen Stellen kostenlos unter folgenden Telefonnummern:
Polizei:
Tel.:110
Feuerwehr:
Tel.: 112
Giftnotruf - Hessen, Rheinland-Pfalz:
Tel.: 06131 19240
Gesundheitswörterbuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Studierendenwerks
Es gibt verschiedene Beratungsangebote für Studierende, mit denen wir Ihren Alltag erleichtern und Sie in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchten. Hier finden Sie dazu weitere Informationen
Bevor Sie abreisen müssen Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro abmelden. Dies ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Sie benötigen dazu Ihren Reisepass. Im Anschluss erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung, die für die Kündigung des Rundfunkbeitrages notwendig ist.
Die Abmeldung des Rundfunkbeitrages erfolgt nicht automatisch. Sie müssen diesen zur Abreise kündigen. Die Kündigung kann online erfolgen unter folgendem Link.
Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihre Debit-/Kreditkarte ca. 1 Woche bevor Sie das Konto löschen, nicht mehr verwenden.
Kündigen Sie alle Mitgliedschaften in Sportclubs, Vereinen, etc.
Sie erreichen das International Office über WhatsApp unter +49 170 9902851