Die Stiftung

Die Stiftung hat den Zweck, die gärungslose Früchteverwertung in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Stellen, insbesondere mit den Berufsverbänden der Fruchtsaftindustrie, in jeder Hinsicht zu fördern, um damit der natürlichen Lebenshaltung und der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen.

Die Stiftung wurde am 4. Mai 1956 von den Herren Direktor Josef Baumann, Ober-Erlenbach Direktor Hermann  Baldes, Frankfurt Kaufmann Wilhelm Zerfaß, Bad Homburg v. d. H. mit Sitz in Bad Homburg gegründet.

Das Vermögen des Vereins „Hauptgeschäftsstelle für gärungslose Früchteverwertung” wurde in die Stiftung eingebracht.
Der Hessische Minister des Innern in Wiesbaden genehmigte am 7. Juli 1956 die Errichtung der Stiftung.
Die erste Stiftungsverfassung vom 4. Mai 1956 wurde mehrfach geändert und am 2. November 1984 neu gefasst und der Name in Baumann Gonser-Stiftung umgeändert.
Der Regierungspräsident in Darmstadt genehmigte die Neufassung am 30. April 1985. Der gemäß § 5 Abs. 2 der Verfassung aus 6 Mitgliedern bestehende Vorstand trat am 22. Juli 1985 zur konstituierenden Sitzung zusammen. Das Sekretariat der Stiftung befindet sich seit dem 1. Januar 1985 in der Hochschule Geisenheim,

Kontakt

Die Aufgaben der Stiftung
  • Gestaltung und Herausgabe der Fachzeitschrift „Flüssiges Obst” und weiterer berufskundlicher Schriften
  • Förderung wissenschaftlicher und allgemein verständlicher Veröffentlichun gen auch in anderen geeigneten Schriften
  • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit über Qualität und besondere Bedeutung der alkoholfreien Fruchtgetränke in der menschlichen Ernährung, auch durch die Organisation und Durchführung von öffentlichen Vorträgen und Betriebsbesichtigungen mit Bildungsstätten, durch Verkostungsaktionen usw.
  • Organisation und Durchführung bedarfsorientierter Ausund Fortbildungsveranstaltungen für Auszubildende in der Fruchtsaftindustrie
  • Organisation und Durchführung einer jährlichen Fachtagung sowie von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Grundlehrgänge, Meisterkurse,
  • Beratung in Fragen der Aus- und Fortbildung und der Technologie der gärungslosen Früchteverwertung
  • Zuwendungen zur Anschaffung von Unterrichtsmitteln der Berufsschule und anderer Bildungseinrichtungen
  • Unterstützung von bedürftigen Auszubildenden und in der Ausbildung befindlichen Personen
  • sachliche und finanzielle Unterstützung zur Durchführung von ausgewählten Forschungsvorhaben sowie bei der Entwicklung und Erprobung geeigneter neuer Technologien
  • Ausstattung und Verleihung eines Preises an Personen, die sich um die gärungslose Früchteverwertung besonders verdient gemacht haben.