Der Senat ist das einzige zentrale Organ der Hochschule Geisenheim, in dem die Vertretungen aller Personalkategorien über die Ausgestaltung und Probleme der Hochschule beraten und entsprechende Beschlüsse fassen können. An anderen Hochschulen gibt es ähnliche Strukturen auf der Ebene der Fachbereiche, die es in Geisenheim nicht gibt.
Der Senat wirkt an allen grundlegenden, strukturellen Entscheidungen der Hochschule mit und unterstützt das Präsidium, indem er Aspekte aus der gesamten Hochschule in diesen Prozess einbringt. Der Senat als gestaltendes Gremium trägt zur Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen bei, fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen und ermöglicht eine gemeinsame Willensbildung innerhalb der Hochschule.
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ebenso überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums.
Er beschließt im Einvernehmen mit dem Präsidium unter anderem die Grundordnung der Hochschule, entscheidet über die Schwerpunkte in Lehre und Forschung und wirkt mit bei der Bestellung oder Abwahl der Mitglieder des Präsidiums.
Des Weiteren nimmt er Stellung zu Berufungs- und Verleihungsvorschlägen für planmäßige und außerplanmäßige Professuren sowie Honorarprofessuren, zum Entwicklungs- und Frauenförderplan sowie zum Budgetplan der Hochschule.
Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des der Wahl folgenden Semesters, also am 1. April 2023 für alle Mitglieder.
Dauer: 2 Jahre / für die Gruppe der Studierenden: 1 Jahr
Die Mitglieder des Senates der Hochschule Geisenheim sind seit dem 01. April 2023 im Amt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die der Studierenden beträgt ein Jahr.
Jean Patrick Brandt
Johannes Weber
Leonie Schnippering