Mit einer Promotion wird die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eine eigenständige Forschungsarbeit nachgewiesen, die einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt leistet. Eine Promotion dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre. In dieser Zeit wird ein Forschungsthema eigenständig wissenschaftlich bearbeitet und schließt mit einer Dissertation und Disputation (Vortrag mit Diskussion) ab.
Im Rahmen unseres strukturierten Promotionsprogramms ist zusätzlich die Teilnahme an promotionsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich.
Die Entscheidung für eine Promotion sollte gründlich überlegt sein. Die Promotionsphase erfordert neben einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand sehr viel Selbstdisziplin und Zielstrebigkeit. Deshalb sollte neben der Faszination für das Forschungsthema auch die Motivation zu einer vertieften, wissenschaftlichen Arbeit mitgebracht werden.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen und Voraussetzungen zusammengestellt.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Antragstellung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand mit bundesweiten Abschlüssen
Sobald die formalen Voraussetzungen zur Promotion erfüllt, ein Forschungsthema gefunden und die Erstbetreuung an der Hochschule Geisenheim sowie die Finanzierung gesichert sind, kann das Antragsgesuch gestellt werden. Dieses sollte dem Promotionsausschuss über das Promotionsbüro mit Beginn der Arbeit, spätestens aber nach sechs Monaten vorliegen.
Mit dem Antragsgesuch (Antragsformular) wird ein zur Promotion berechtigender Abschluss mit einer Note von mindestens 2.5 und den untenstehenden Unterlagen/Dokumenten eingereicht.
Für die Antragstellung internationaler Bewerber:innen gelten die gleichen Vorgaben wie für Bewerber:innen aus dem Bundesgebiet.
Jedoch müssen im Falle von akademischen Abschlüssen einer ausländischen Hochschule zusätzlich alle Zeugnisse im Vorfeld akkreditiert und ggf. transkribiert werden.
Dies muss am besten vor Antragsstellung über das Promotionsbüro beantragt werden, da in vereinzelten Fällen mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten gerechnet werden muss.
Ausreichende Englischkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der englischen Webseite.
Die Projektbeschreibung (4 - 6 Seiten max.) inkl. einem Arbeits- und Zeitplan, der zusätzlich in einem Gantt Chart zu visualisieren ist beinhaltet:
• Arbeitstitel in deutscher und englischer Sprache unter Angabe der voraussichtlichen Gesamtdauer des Projekts
• Projektfinanzierung (z.B. Fördereinrichtung, Art der Förderung, Einbettung in ein Drittmittelprojekt)
• In der Projektbeschreibung genannte Arbeitspakete sollten im Diagramm im gleichen Wortlaut aufgeführt werden
• Projekthintergrund mit Forschungsfragen und Arbeitshypothesen: Auf korrekte Formulierungen von Thesen bzw. Hypothesen ist dringend zu achten
(Thesen stellen eine einfache Behauptung dar, Hypothesen formulieren einen Zusammenhang zwischen mindestens zwei Faktoren)
• Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse aller abgeschlossenen Hochschulstudien
!Projektbeschreibung, Arbeitsplan und Betreuungsvereinbarung müssen von der Betreuungsperson und der Doktorandin oder dem Doktoranden unterschrieben werden. Sollte die Veröffentlichung der Dissertation auf Englisch geplant sein, so ist die Projektbeschreibung auch auf Englisch einzureichen! Die Dokumente sind in Papierform (einseitig bedruckt und nicht geheftet) als auch digital als ein einzelnes PDF Dokument im Promotionsbüro einzureichen.
Die schriftliche Zusage der Betreuungsperson sollte den Namen der zu Promovierenden, den Titel des Projektes, in das das Forschungsprojekt ggf. eingebettet ist und eine kurze Angabe zur Finanzierung, bzw. zum Finanzierungsplan beinhalten. Die Kontaktdaten sowie die Zuordnung zur Organisationseinheit /Fakultät der Zweitbetreuung sind ebenfalls anzugeben.
Sollte die Promotion unter Beteiligung einer bundesweiten Universität - und nicht in Kooperation mit einer Partneruniversität - durchgeführt werden, so ist die Zusage der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters vorzulegen.
Ihre Erstbetreuung ist an der Hochschule Geisenheim verortet und von dieser Person wird auch das Erstgutachten erstellt.
Gehört die im Prüfungsverfahren eingesetzte zweite Gutachterin oder der eingesetzte zweite Gutachter einer Universität an, mit der bisher keine Kooperationsvereinbarung vorliegt, so ist bei der Antragstellung auf Annahme eine schriftliche Zusage der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters vorzulegen.
Auf der Promotionsurkunde der Hochsschule Geisenheim wird die Beteiligung der Zweitbegutachtung namentlich erwähnt.
Betreuungsvereinbarung und die Zustimmung zur Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
Dies ist die bilaterale Vereinbarung zwischen Doktorandin oder Doktorand und der Betreuungsperson, die ebenfalls unterschrieben und datiert einzureichen ist. Sie unterstützt bei der Strukturierung und Planung des Promotionsvorhabens und hilft, den Arbeitsprozess für den erfolgreichen Abschluss der Promotion sicherzustellen. Auch werden die Aufgaben, insbesondere der Erstbetreuenden sowie die Rahmenbedingungen der wissenschaftlichen Selbstständigkeit reflektiert, indem gegenseitige Rechte und Pflichten verdeutlicht werden.
Diese Vereinbarung ist nicht mit der Betreuungszusage zu verwechseln!
Der erfolgreiche Weg zum Doktorhut ist zweifelsohne ein Abenteuer, das gute Planung, ein hohes Maß an Disziplin, Struktur und vor allem Zeit erfordert. Daher sollten Rechte & Pflichten von Beginn an beachtet werden – die rechtlichen Bestimmungen der Promotion sind in der Promotionsordnung verankert.
Glückwunsch! Die Dissertationsschrift ist fertig und die Abgabe ist mit der Betreuungsperson abgestimmt.
Ebenfalls sind alle Pflichtleistungen im Rahmen der Graduiertenschule komplett erbracht und im Graduiertenmanagementmodul des Forschungsinformationssystems FIS dokumentiert.
Folgende Dokumente müssen im Promotionsbüro eingereicht werden:
• Antrag auf Eröffnung der Prüfungsphase mit Titel, Form und Sprache der Dissertation
• Namen und Kontaktdaten der 1. & 2. Gutachterin, des 1. & 2. Gutachters sowie ein Vorschlag für die externe 3. Begutachtung
• Bestätigung der Graduiertenschule zu Pflichtleistungen & FIS Dokumentationen
• Antrag/Angabe bibliographischer Daten der verwendeten wissenschaftlichen Beiträge zur Genehmigung einer publikations-/manuskriptbasierten Dissertation
• Angaben und Nachweis zur Erstautorenschaft
• Druckfertige Dissertation in 8-facher Ausführung sowie einer digitalen Kopie (USB-Stick)
Der Promotionsausschuss prüft den Antrag zu den jeweiligen Sitzungsterminen und bewilligt die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.
Eine Eröffnung der Prüfungsphase im Umlaufverfahren ist in begründeten Fällen ebenfalls möglich.
Die drei bestellten Gutachterinnen bzw. Gutachter werden um Begutachtung der Dissertation innerhalb von sechs Wochen gebeten. Sobald diese vorliegen, werden alle direkt am Promotionsprozess beteiligten Personen vom Promotionsbüro über Gutachten und Notenvorschläge informiert. Liegt eine positive Benotung vor, kann die Auslage beginnen. Andernfalls ist nach den Vorgaben der Promotionsordnung zu verfahren.
Die Dissertation wird nach Eingang aller Gutachten für zwei Wochen (innerhalb des Semesters) und vier Wochen (teilweise oder ganz außerhalb des Semesters) im Promotionsbüro ausgelegt und kann von den promovierten Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule Geisenheim eingesehen werden. Diese zur Einsicht berechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule sowie ggf. des beteiligten Fachbereichs der kooperierenden Universität können innerhalb des Auslagezeitraumes weitere Gutachten erstellen. Diese Zusatzgutachten haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die erteilten Noten, müssen aber von der Prüfungskommission berücksichtigt werden. Den zu Promovierenden ist vor der Disputation Einsicht in die Gutachten zu gewähren.
Die Gutachten dürfen nur von der Doktorandin oder dem Doktoranden selbst sowie von den Mitgliedern des Promotionsausschusses der Hochschule Geisenheim und sowie von den Betreuerinnen und Betreuern der Arbeit eingesehen werden.
Im Fall eines Promotionsverfahrens mit einer Partneruniversität dürfen die Gutachten auch von den, zur Einsicht berechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des beteiligten Fachbereichs und den Betreuungspersonen der Dissertation eingesehen werden.
! Sobald die Auslage beendet ist und alle Gutachten eingegangen sind, ist der schriftliche Antrag auf Terminfestsetzung für die Disputation und für die Zusammensetzung der Prüfungskommission von der Doktorandin oder dem Doktoranden zu stellen.
Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden und nach Vorschlag der Vorsitzenden und ggf. Rücksprache mit der Partneruniversität, bestellt der Promotionsausschuss die Prüfungskommission.
Nach Festlegung des Termins für die Disputation durch die Vorsitzende wird dieser hochschulöffentlich bekannt gegeben.
DISPUTATION
Eine Disputation dauert in der Regel 90 Minuten. Zunächst wird für ca. 30 Minuten die eigene Forschungsarbeit vorgestellt, Methoden und Ergebnisse werden zusammengefasst und die Bedeutung der Arbeit wird erläutert. Es folgt eine bis zu 60-minütige Prüfungsphase der Kommission, in der zum bearbeiteten Forschungsthema sowie Kenntnissen zur aktuellen Entwicklung des Fachgebiets Fragen gestellt werden.
Kommentare, Fragen oder Kritik in den Gutachten und Zusatzgutachten können an dieser Stelle mit einbezogen werden. Die Diskussion kann ebenfalls um angrenzende und allgemeine Themen des Promotionsthemas erweitert werden.
Nach der Prüfungsphase berät die Prüfungskommission über die Bewertung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Note wird im Anschluss ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Die Prüfungskommission stellt außerdem fest, ob die Dissertation vor der Publikation noch korrigiert oder geändert werden muss. Sollten keine Korrekturen notwendig sein, wird von der Prüfungskommissionsvorsitzenden oder -Beauftragten die Druckerlaubnis erteilt. Sollten Korrekturen gefordert werden, erfolgt die Erlaubnis nach Vorlage der überarbeiteten Fassung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion besteht die Verpflichtung, die Dissertation zu veröffentlichen.
Erst nach der Veröffentlichung wird die Promotionsurkunde verliehen und erst ab dann gilt die Berechtigung, den Doktortitel zu tragen.
Die Frist zur Veröffentlichung beträgt ein Jahr ab Disputationstermin. Dieser Zeitraum ist zwingend einzuhalten.
Je nach Wahl der Publikationsart variiert die Anzahl (durchschnittlich 10 Exemplare) der notwendigen Pflichtexemplare. Für Geisenheimer Promovendinnen und Promovenden bietet die Reihe der „Geisenheimer Berichte“ ein schnelles und öffentlichkeitswirksames Publikationsformat.
Alternativ besteht für alle Promovierten die Möglichkeit, die Dissertation elektronisch zu veröffentlichen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von OPUS Geisenheim.
Sollten zu Veröffentlichungszwecken in einem Journal, einer Publikationsreihe oder Buch, Änderungen (z.B. Textkürzungen oder – erweiterungen) in einer bereits akzeptierten Dissertation vorzunehmen sein, ist die vorherige Genehmigung der Betreuungsperson(en) und des Promotionsausschusses einzuholen.
Nach Veröffentlichung der Dissertation und Erfüllung aller Vorgaben wird die Promotionsurkunde übergeben (aktuell im Sommersemester auf der Akademischen Feier der Hochschule Geisenheim).
Der Empfang der Urkunde berechtigt zur Führung des verliehenen akademischen Doktortitels.