Ein zentrales Organ der Hochschule Geisenheim ist der Hochschulrat. Seine acht Mitglieder werden durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) auf vier Jahre bestellt. Die Bestellung erfolgt dabei jeweils zur Hälfte auf Vorschlag der Hochschule Geisenheim und des HMWK. Ausgewählt werden Personen aus verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft oder Kultur. Der Hochschulrat berät das Präsidium der Hochschule Geisenheim und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er kann alle Unterlagen der Hochschule einsehen und prüfen.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Mitwirkung an der Wahl oder Abwahl der Mitglieder des Präsidiums, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht. Seiner Zustimmung bedürfen wichtige Entscheidungen der Hochschule, etwa über den Budgetplan sowie die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen.
Die derzeit sechsMitglieder des Hochschulrates der Hochschule Geisenheim wurden durch das HMWK mit Schreiben Datum 15.12.2022 gemäß § 48 Abs. 7 des Hessischen Hochschulgesetzes für die Dauer von vier Jahren bestellt.
Amtszeit: beginnt rückwirkend am 01. Juli 2022 für die Dauer von vier Jahren. (Ende: 30. Juni 2026)
Dr. Hermann Kolesch, Vorsitzender
Ehemaliger Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau
Dipl.-Ing. Christof Heil, Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführender Gesellschafter Kelterei Heil OHG
Dr. Christoph-Friedrich von Braun, M. Sc.
Vorstand Andrea von Braun Stiftung
Prof. Dr. Antje Krause
Präsidentin Technische Hochschule Bingen
Monika Reule
Geschäftsführerin Deutsches Weininstitut, Vorstand Deutscher Weinfonds