Prüfungsangelegenheiten und Studienorganisation

Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP)

Im Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) finden Sie die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechpartnerin, die Sie während Ihres Studiums betreut. Sie erhalten hier Informationen zu allen Prüfungsangelegenheiten. Sie werden beraten bei Fragen zum Studiengangverlauf, Ihren Noten, Ihrer Leistungsübersicht, Modulen, Prüfungsordnungen, Curricula etc.

Die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) legt für alle Studiengänge die Prüfungstermine und die Anmeldezeiträume fest. Sie ist zuständig für das Veröffentlichen der Termine in den Informationskästen des Campusgebäudes und auf den Internetseiten der Hochschule. Des Weiteren ist dies Ihre Anlaufstelle bei Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium. Bei Anträgen an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs werden Sie hier gerne beraten.

Benötigen Sie Bescheinigungen Ihres Leistungsstandes für Behörden etc. wenden Sie sich ebenso an die StoP. Die Anmeldung und Prüfung der Zulassung zur Abschlussarbeit (Thesis) und  dem Kolloquium (mündliche Abschlussprüfung) erfolgt ebenfalls hier, wie auch das Erstellen Ihrer Zeugnisse und Ihrer Urkunden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen zu Ihrem Studium jederzeit an die Mitarbeiterinnen der StoP. Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch.


    Aktuelles

    Die Wiederholungstermine des Sommersemesters (T1 Wintersemester) für die Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge finden Sie unter Termine oder in der Rubrik Ihres Studiengangs.

     

    Prüfungsportal

    Zum Prüfungsportal

    Allgemeine und studiengangübergreifende Informationen

    Allgemeine Bestimmungen der Hochschule Geisenheim für Prüfungsordnungen der Studiengänge

    Die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Geisenheim (ABPO) enthalten die für die Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim verbindlichen Regelungen. Die ABPO hat im Zweifel Vorrang vor den studiengangspezifischen Regelungen, die in den BBPO festgelegt sind. Die BBPO der Hochschule Geisenheim für die Studiengänge (Prüfungsordnung) legen die Rahmenbedingungen für Prüfungen der Studiengänge fest. Sie regeln das Prüfungsverfahren und die Prüfungsanforderungen. Die BBPO finden Sie bei den spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang.

    Anerkennungen

    Bitte orientieren Sie sich am Curriculum Ihres Studiengangs, und wenden Sie sich an die modulverantwortliche Dozentin oder den modulverantwortlichen Dozenten.

    Benötigte Unterlagen:
    - ausgefülltes Anerkennungsformular. Fehlende Angaben wird die modulverantwortliche Dozentin oder der modulverantwortliche Dozent ergänzen.
    - Ihr Zeugnis oder
    - Ihren Leistungsnachweis, falls Sie das vorangegangene Studium nicht abgeschlossen haben.
    - Modulbeschreibungen der Leistungen, die Sie anerkennen lassen wollen.

    Nach Unterschrift und Prüfung durch die/den Modulverantwortlichen oder Studiengangleitungen bitten wir Sie die Unterlagen an das Prüfungswesen (StoP) weiterzugeben.
    Der Prüfungsauschussvorsitzende Ihres Studiengangs wird die Anerkennungen final prüfen und genehmigen.
    Abschließend werden Ihre anerkannten Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem erfasst.

    Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre Studiengangsbetreuung im Prüfungswesen.

     

    Anmeldungen, Krankmeldungen und Verhaltensregeln bei Prüfungen

    Die Regularien zu An- und Abmeldungen von Prüfungen, zur Krankmeldung bei Prüfungen und die Regeln zur Teilnahme an Prüfungen werden in den Prüfungsausschüssen festgelegt und sind bindend für alle Studiengänge der Hochschule Geisenheim University.

    BAföG-Beauftragte der HGU

    Die BAföG-Beauftragten der HGU sind zuständig für das Formblatt 5, Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG.
    Bitte wenden Sie sich mit einem aktuellen Sammelschein (Leistungsnachweis) an die BAföG-Beauftragte oder den BAföG-Beauftragten Ihres Studiengangs. 

    Weitere Informationen finden Sie hier: Infos zu Formblatt 5

     

    BAföG-Beauftragte

    Claudia Kammann
    Prof. Dr. Claudia Kammann
    Gebäude 6101
    Raum 00.04
    Tel. +49 6722 502 755
    Claudia.Kammann(at)hs-gm.de Details

    Zuständig für die Studiengänge:
    Gartenbau, Logistik und Management Frischprodukte und Landschaftsarchitektur

    Christian von Wallbrunn
    Dr. Christian von Wallbrunn
    Gebäude 6120
    Raum 01.61
    Tel. +49 6722 502 333
    Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

    Zuständig für die Studiengänge:
    Getränketechnologie B.Sc., Internationale Weinwirtschaft B.Sc., International Wine Business B.Sc., Lebensmittelsicherheit B.Sc., Vinifera Master, Vitis Vinum M.Sc., Weinbau und Oenologie B.Sc., Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft M.Sc.

    Prüfungsausschüsse der Hochschule Geisenheim

    Aufgaben und Informationen

    Den Prüfungsausschüssen obliegt die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Sie treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen und entscheiden u.a. über Anträge, Zulassungen zu Abschlussprüfungen, Prüfungskommissionen, Entscheidungen bei Täuschungen und Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Gewährung von Klausureinsichten und Anerkennungen von Leistungsnachweisen.
    Bitte sehen Sie ergänzend dazu auch Punkt 4.2 Prüfungsausschüsse in der ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim).

    Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind meist formlos per Email oder Anschreiben an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs zu richten sowie an die Ansprechpartnerin Ihres Studiengangs im StoP.

    • Antrag auf mündliche Prüfung im Drittversuch -> Information
    • Antrag auf Rücktritt von Wahlmodulen ->Information
    • Antrag auf Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland, von anderen Hochschulen/Universitäten, Technikerschulen etc. ->s. Allgemeine Informationen - Anerkennungen
    • Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten -> Information
    • Antrag auf Nachteilsausgleich


    siehe "Spezifische Informationen zu Ihrem Studiengang".

    Studienbereiche:
    Getränketechnologie und Lebensmittelsicherheit, Weinbau / Oenologie, Weinwirtschaft

    Vorsitzender Prüfungsausschuss

    Christian von Wallbrunn
    Dr. Christian von Wallbrunn
    Gebäude 6120
    Raum 01.61
    Tel. +49 6722 502 333
    Christian.Wallbrunn(at)hs-gm.de Details

    Studienbereiche:
    Gartenbau und Logistik Frischprodukte, Landschaftsarchitektur

    Vorsitzender Prüfungsausschuss

    Alexander Peters
    Dipl.-Ing. (FH) Alexander Peters, M.H.Edu
    Gebäude 6701
    Raum 104
    Tel. +49 6722 502 772
    Alexander.Peters(at)hs-gm.de Details
    Termine: Prüfungstermine, Terminpläne der Studiengänge, Vorlesungszeiten

    Vorlesungszeiten
    Die Vorlesungszeiten und Prüfungszeiträume der Hochschule Geisenheim University werden im Senat der Hochschule beschlossen.

    Termine der Studiengänge
    Die Termine der Studiengänge (s. Terminpläne rechts) werden in den jeweiligen Prüfungsausschüssen festgelegt.
    Es handelt sich hierbei um Termine der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeiten, Prüfungszeiten, Fristen in Bezug auf Thesisschreibung- und abgabe.

    Termine der Absolventenverabschiedungen.

     

     

     

    Prüfungstermine
    Die Prüfungstermine (Klausuren) werden im Prüfungswesen (Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen - StoP) geplant.
    Ihre Ansprechpartnerin: Ute.Michler(at)hs-gm.de.
    Weitere Infos und Ansprechpartner finden Sie unter den "spezifischen Informationen zu Ihrem Studiengang"
    -> Seite nach unten scrollen.

    Wichtige Infos zu den Prüfungsterminen

    • Die Termine und Angaben der Prüfungsliste, die durch die Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) ausgehängt werden, sind bindend.
    • Im Stundenplan ist immer nur ein Zeitfenster von 2 h angegeben. Die Dauer der Klausur gemäß Prüfungsordnung,
      ist auf der Prüfungsliste zu finden und ist maßgeblich.
    • Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig vor Antritt der Prüfung, ob es Änderungen gegeben hat.

    Achtung: Die HS 2 und 18 stehen nicht mehr als Prüfungsräume zur Verfügung - bitte beachten Sie die Änderungen.