Die Umrechnung der ausländischen Note erfolgt auf Grundlage der von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz (KMK) empfohlenen Umrechnung anhand der „Modifizierten Bayerischen Formel".
Ausbildungskomponenten, die im Auslandsstudium nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden nicht als Fehlversuch gewertet (LuSt-Ausschuss, 18.05.2015).
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt beraten Sie sich mit Ihrem zuständigen Studiengangsleiter und treffen detaillierte Absprachen.
Für die Anerkennung ist eine brauchbare Dokumentation der im Ausland absolvierten Leistungen notwendig (Kursinhalte, -niveau, zu leistende Arbeit, zugrundeliegende Literatur, Art der Notengebung und Zeugnis); diese Unterlagen müssen bei der Beantragung der Anerkennung vorgelegt werden.
Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms ins Ausland gehen, erstellen vor Ausreise zusammen mit den zuständigen Studiengangsleitern beider Hochschulen ein Learning Agreement.