Den Prüfungsausschüssen obliegt die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Sie treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen und entscheiden u.a. über Anträge, Zulassungen zu Abschlussprüfungen, Prüfungskommissionen, Entscheidungen bei Täuschungen und Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Gewährung von Klausureinsichten und Anerkennungen von Leistungsnachweisen.
Bitte sehen Sie ergänzend dazu auch Punkt 4.2 Prüfungsausschüsse in der ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim).
Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind meist formlos per Email oder Anschreiben an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengans zu richten.
Unterstützung und Beratung zu den Anträgen erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Studiengangsbetreuerin im Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen,
siehe "Spezifische Informationen zu Ihrem Studiengang".