Prüfungsauschüsse

Prüfungsausschüsse der Hochschule Geisenheim

Aufgaben und Organisation

Den Prüfungsausschüssen obliegt die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Sie treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen und entscheiden u.a. über Anträge, Zulassungen zu Abschlussprüfungen, Prüfungskommissionen, Entscheidungen bei Täuschungen und Täuschungsversuchen, Nachteilsausgleich, Gewährung von Klausureinsichten und Anerkennungen von Leistungsnachweisen.
Bitte sehen Sie ergänzend dazu auch Punkt 4.2 Prüfungsausschüsse in der ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen aller Studiengänge der Hochschule Geisenheim).

Vorsitzende Prüfungsausschüsse

Studienbereiche: Getränketechnologie und Lebensmittelsicherheit, Weinbau / Oenologie, Weinwirtschaft

Studienbereiche: Gartenbau und Logistik Frischprodukte, Landschaftsarchitektur

Alexander Peters
Dipl.-Ing. (FH) Alexander Peters, M.H.Edu
Gebäude 6701
Raum 104
Tel. +49 6722 502 772
Alexander.Peters(at)hs-gm.de Details

Informationen und Anträge

Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind meist formlos per Email oder Anschreiben an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengans zu richten.

  • Antrag auf mündliche Prüfung im Drittversuch -> Information
  • Antrag auf Rücktritt von Wahlmodulen ->Information
  • Antrag auf Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland, von anderen Hochschulen/Universitäten, Technikerschulen etc. ->s. Allgemeine Informationen - Anerkennungen
  • Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten -> Information
  • Antrag auf Nachteilsausgleich

Unterstützung und Beratung zu den Anträgen erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Studiengangsbetreuerin im Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen,
siehe "Spezifische Informationen zu Ihrem Studiengang".