Der Promotionsausschuss der Hochschule Geisenheim ist als zentrales Gremium für die formelle Abwicklung von Promotionsverfahren zuständig. Seine Aufgaben liegen insbesondere in der Entscheidung über die Annahme einer Bewerberin oder eines Bewerbers als Doktorandin oder als Doktorand an der Hochschule Geisenheim, in der Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren, in der Bestellung der Betreuerinnen und Betreuer, der Gutachterinnen und Gutachter und der Prüfungskommission.
Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden für eine Amtszeit von drei Jahren im Senat gewählt. Die derzeitige Zusammensetzung des Promotionsausschusses ist wie folgt:
Sitzungsfrequenz: 2x / Semester – nicht öffentlich