Beauftragte

Antidiskriminierungsbeauftragte

Keine Chance für Diskriminierung - Die Hochschule Geisenheim fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit ihrer Mitglieder aller Funktionsebenen in Dienstleistung, Studium, Lehre und Forschung. Als besonders wichtig gelten hierbei ein respektvolles Miteinander und ein wertschätzender Umgang. Die Hochschule setzt sich dafür ein, dass keine Person aufgrund

  • des Geschlechts
  • der ethnischen Herkunft
  • der Hautfarbe
  • der Religion
  • der Weltanschauung
  • einer Behinderung oder chronischen Krankheit
  • des Alters
  • der sexuellen Identität
  • des Erscheinungsbildes

benachteiligt wird und versucht somit jegliche Form der Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen.

Was ist Diskriminierung?

Ein Fall von Diskriminierung bzw. Benachteiligung liegt vor, wenn

  • eine Person aus einem der oben genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erhält, als eine andere Person in vergleichbarer Situation
  • neutrale Vorschriften und Kriterien Personen wegen einem der oben genannten Gründe benachteiligen
  • eine Person aufgrund eines oben genannten Grundes belästigt wird (unerwünschte Verhaltensweisen, wie Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung)
  • eine Person sexuell belästigt wird (unerwünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweisen, wie unerwünschte sexuelle Handlungen und die Aufforderung zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen)

 

Ansprechperson in Diskriminierungsfällen

Chelsi Muscat
Chelsi Muscat, M.A.
Gebäude 5905
Raum 01.09
Tel. +49 6722 502 6407
Chelsi.Muscat(at)hs-gm.de Details

Stellvertretende Ansprechperson in Diskriminierungsfällen

Moustafa Selim
Dr. Moustafa Selim
Gebäude 5903
Raum 04
Tel. +49 6722 502 419
Moustafa.Selim(at)hs-gm.de Details