Beauftragte

Informationen für HGU Mitglieder

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Herzlich Willkommen bei den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Sabine Muth und ihre Stellvertreterin Dr. Anne-Katrin Kleih unterstützen die Hochschule Geisenheim bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes. Ziel ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Förderung von Beschäftigten und Studierenden mit Familien- und Care-Aufgaben, sowie der Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen in Wissenschaft und Verwaltung.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin sind auch Ansprechpartnerinnen bei Fragen zu geschlechtsbezogener Diskriminierung, sowie sexueller Belästigung.

Die Verantwortung für die dauerhafte Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags tragen alle Mitglieder der Hochschule Geisenheim.

Weitere Aufgaben:

  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind an vielfältigen Maßnahmen und Entscheidungsprozessen beteiligt, die auf die Umsetzung des HGlG, AGG und Hochschulgesetzes abzielen: z.B. Teilzeitbeschäftigungen, mobiles und flexibles Arbeiten, Verbesserung der Arbeitssituation, Fort- und Weiterbildungen, geschlechtersensible Sprache, Schutz vor sexueller Belästigung und paritätische Besetzung von Gremien. Sie üben Beratungs- und Kontrollfunktion aus.
  • Sie sind maßgeblich an der Erstellung und Weiterführung des Frauenförder- und Gleichstellungsplan beteiligt, sowie an der Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender Mainstreaming).
  • Sie initiieren und unterstützen die Karriereförderung von Frauen, u.a. durch Mentoring-Projekte oder Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie.
  • Sie sind an Personalentwicklungskonzepten und -entscheidungen beteiligt. Dazu gehören insbesondere die Teilnahme und Beratung an Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren. Auch bei Veränderungen und Neuerungen in Verfahren/Leitlinien sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten einbezogen.
  • Sie beraten die Hochschulleitung bei der Struktur- und Entwicklungsplanung.
  • Sie pflegen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen Sozialpartnern an der Hochschule Geisenheim.
  • Sie kooperieren mit anderen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und mit außeruniversitären (Gleichstellungs-)Netzwerken.

Rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).

Ansprechpartnerinnen

Sabine Muth
Sabine Muth
Gebäude 5911
Raum 2.10/2.11
Tel. +49 6722 502 262
Sabine.Muth(at)hs-gm.de Details

Hinweis für gewaltbetroffene Frauen

Unter der Telefonnummer 08000 116 016 finden gewaltbetroffene Frauen rund um die Uhr Beratung und Unterstützung. Zusätzlich bietet das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" auf der Seite www.hilfetelefon.de Chat- und E-Mail-Beratung an.