Die Paul-Hoffmann-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, den internationalen Gartenbau in den ariden und semiariden Gebieten der Tropen und Subtropen zu fördern, indem der Wissenstransfer sowie die Vernetzung zwischen Forschung und lokalen Agrarproduzierenden unterstützt wird.
Die Stiftung will Projekte unterstützen, welche eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern hinsichtlich der Sicherung und Verbesserung der pflanzlicher Lebensmittelproduktion zum Ziel haben. Dies geschieht durch die Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden aus den Studiengängen Gartenbau, Landwirtschaft oder vergleichbaren Fächern. So werden themenbezogene Praktikums- und Abschlussarbeiten gefördert, sowohl von Studierenden der Hochschule Geisenheim University (HGU) als auch von ausländischen Studierenden an der HGU. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten im Rahmen ihrer Projektmitarbeit die praktischen und theoretischen Fertigkeiten vermittelt, welche für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensverhältnisse in o.g. Ländern durch eine angepasste Lebensmittelproduktion erforderlich sind.
Die Paul-Hoffmann-Stiftung geht auf die Initiative und langjährige Bemühungen von Dr. Werner Hoffmann, ehemaliger Dozent an der Vorläuferinstitution der Hochschule Geisenheim University, zurück. Im Namen Paul-Hoffmann-Stiftung werden der Vater und der Bruder des Stiftungsbegründers geehrt. Der Vater des Stiftungsbegründers Paul Hoffman sen. studierte 1911/12 in Geisenheim Gartenbau. Das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei seines Bruders Paul Hoffmann jun. in Trebbin (Brandenburg) bildet heute das Kapital der Stiftung.
Paul Hoffmann jun. war 1945 zusammen mit seinem Bruder Hans durch ein sowjetisches Militärgericht wegen antisowjetischer Propaganda zum Tode verurteilt und enteignet worden. Später wurde das Urteil in zehnjährige Lagerhaft in Sibirien umgewandelt. 1947 verunglückte Hans Hoffmann im Kohlebergwerk tödlich. Paul Hoffmann jun. kehrte erst 1953 in die Heimat zurück.
2001 wurden die Brüder durch die russische Generalstaatsanwaltschaft rehabilitiert. Es dauerte allerdings bis zum Jahr 2008, bis das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei, die das Stiftungsvermögen bilden sollte, an die Familie Hoffmann zurückgegeben wurde. Damit konnte die Stiftung im Dezember 2008 gegründet werden.
Die Paul-Hoffmann-Stiftung vergibt im Rahmen ihrer Förderrichtlinien Zuschüsse für Auslandaufenthalte zur Durchführung von Praktika, Projekt- oder Abschlussarbeiten an Studierende der Hochschule Geisenheim University und unterstützt finanziell ausländische Studierende, die an Projekten in Geisenheim mit Bezug zum Stiftungszweck beteiligt sind. Die Zuwendungen bestehen in der Regel aus einer finanziellen Beihilfe zu den Reisekosten für den Auslandsaufenthalt bzw. unterstützen den Forschungsaufenthalt in Form von Reise- oder Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Die Vergabe erfolgt nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen und des Antragsformulars (s. unter „Bewerbung“) an den Vorstand der Stiftung (info@paul-hoffmann-stiftung.de).
Bezugsberechtigt sind Studierende der Studiengänge Gartenbau (B.Sc.) und Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften (M.Sc.) sowie von Studiengängen ähnlicher Ausrichtung der Hochschule Geisenheim University, sowie Studierende von ausländischen Hochschulen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Über die Vergabe und Höhe von Zuschüssen entscheidet der Vorstand der Paul-Hoffmann-Stiftung in Abhängigkeit von den im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Anträge auf Förderung werden in digitaler Form an die Paul-Hoffmann-Stiftung gerichtet (info(at)paul-hoffmann-stiftung.de). Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:
Die Organe der Stiftung sind Vorstand und Kuratorium. Die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
Mitglieder des Vorstands:
Mitglieder des Kuratoriums: