Die zentrale Beschaffung ist vorrangig für die Beratung von Beschaffungsvorhaben, die Durchführung rechtskonformer Vergabeverfahren, die Vergabedokumentation, die Bündelung und Harmonisierung von Einkaufsprozessen sowie die Umsetzung bzw. Einhaltung der Einkaufsrichtlinie, zuständig.
Die Beschaffungsrichtlinie umfasst u. a. die rechtlichen Vorschriften für das Beschaffungswesen, die Sicherstellung einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung, die Durchführung des Bestellprozesses mittels ERP-System, eine nachhaltige und umweltfreundliche Beschaffung, die Beachtung der Vergabegrundsätze und die Vermeidung von Compliance-Risiken.