Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes. Das Land Hessen hat deshalb Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung getroffen, die auch für die Hochschule Geisenheim als Dienststelle des Landes gelten. Entprechend der Regelungen hat die Hochschule Ansprechpersonen zur Korruptionsprävention benannt. Diese sind unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Jeder – egal ob Bedienstete oder Bürgerinnen und Bürger – kann und soll sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden. Sie können die Ansprechpersonen per E-Mail an korruptionspraevention(at)hs-gm.de, schriftlich mittels als „vertraulich“ gekennzeichneten Brief oder persönlich erreichen. Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention behandeln die erhaltenen Informationen streng vertraulich. Dies betrifft auch und vor allem die Identität des Informierenden. Allerdings gilt dies nicht gegenüber der Dienststellenleitung und den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften), wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangen, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen.
Korruption (lateinisch corruptus ‚bestochen‘) bezeichnet den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen , um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Wer korrupt agiert, gewährt oder erhält einen speziellen Vorteil, für den ein allgemeines Interesse verletzt wird.