Der Senatsausschuss für Forschung und Entwicklung (FuEAus) der Hochschule Geisenheim nimmt an Stelle eines Fachbereichsrates Aufgaben wahr, die Forschungsbelange entsprechend §44 des Hessischen Hochschulgesetztes betreffen. Hierzu gehört die Unterbreitung von Vorschlägen zu neuen Forschungsausrichtungen oder größeren Forschungsprojekten, die Erarbeitung von Benutzerordnungen von Forschungseinrichtungen, sowie die Entscheidung über die Vergabe von Investitionsmitteln und Mitteln im Rahmen der Internen Forschungsförderung der Hochschule.
Des Weiteren erarbeitet der FuE Ausschuss u.a. Stellungnahmen zu Zielvereinbarungen der Hochschule sowie zu Vorschlägen von Berufungskommissionen im Rahmen der Besetzung neuer Professuren.
Der Ausschuss besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern und ihren Stellvertretungen, die im Senat gewählt werden: sechs Mitglieder der Professorengruppe, vier wissenschaftliche Mitarbeitende (davon eine Vertretung der Gruppe der Promovierenden), einer technisch-administrativen Mitarbeiterin oder technisch-administrativen Mitarbeiter. Der Ausschuss wird von der Vizepräsidentin Forschung ohne Stimmrecht geleitet, er tagt nicht hochschulöffentlich.
Die Forschungsreferentin oder der Forschungsreferent gehört, soweit nicht unter den gewählten Mitgliedern, dem Ausschuss mit beratender Stimme an.
Amtszeit: 01.03.2022 bis 28.02.2025
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