Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenbüros sind für die Organisation und Durchführung zentraler administrativer Abläufe rund um Ihr Studium zuständig.
Sie beantworten Fragen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung – Abitur, Fachhochschulreife, Techniker u.a. –, bearbeiten Ihre Bewerbung, führen das Zulassungsverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule Geisenheim durch und sind zuständig für Ihre Immatrikulation (Einschreibung) sowie spätere Exmatrikulation (Ausschreibung).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenbüros verbuchen die Semesterbeiträge für die Rückmeldung zum Folgesemester, sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Namens- und Adressänderungen) und nehmen Anträge auf Beurlaubung oder Teilzeitstudium entgegen.
Sommersemester 2025
Semesterbeginn: 01.04.2025
Vorlesungsbeginn: 01.04.2025
Vorlesungsfreie Zeit: 17.04.2025- 22.04.2025 (Ostern)
30.05.2025 (nach Christi Himmelfahrt)
30.06.2025 (nach Fronleichnam)
Prüfungswochen: 11.07.2025 - 25.07.2025
Semesterende: 30.09.2025
Wintersemester 2024/25
Semesterbeginn: 01.10.2024
Vorlesungsbeginn: 14.10.2024
Vorlesungsfreie Zeit: 23.12.2024- 03.01.2025
Prüfungszeiten: 31.01.2024- 14.02.2025
Semesterende: 31.03.2025
Für das jeweilige Semester rückgemeldete Studierende sowie Neueinschreiber, die ihren Semesterbeitrag nach der Einschreibung bezahlt haben, können sich die Immatrikulationsbescheinigungen sowie die BAföG-Bescheinigung nach § 9 (BAföG) über den Online-Studierendenservice selbst ausdrucken.
Eine Kurzanleitung dazu finden Sie hier.
Die Hochschule Geisenheim bietet Ihren Studierenden die Möglichkeit, den Komfort eines Studierendenausweises als Chipkarte zu nutzen. Die Vorteile einer Chipkarte liegen auf der Hand:
Alle weiteren Informationen zur Student Card, Datenschutz und Funktionalitäten erhalten Sie hier.
Studierendenbüro:
Telefon:
+49 (0)6722 502 700
E-Mail:
studierendenbuero@hs-gm.de
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 beträgt 369,87 Euro.
Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2024/25 beginnt am 15. Juli 2024 und endet am Freitag, 16. August 2024. Bis zu diesem Termin muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule Geisenheim eingegangen sein.
Die Nachfrist für das Wintersemester 2024/25 beginnt am Montag, 19. August 2024 und endet am 30. August 2024.
Bitte beachten Sie, dass für alle Zahlungen, die nach dem 19. August 2024 auf dem Konto der Hochschule Geisenheim eingehen, zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 30,-- Euro fällig wird.
Hinweis für Absolvent*innnen: Sollten Sie im kommenden Semester eine Leistung zu erbringen haben, so ist eine Rückmeldung zwingend erforderlich!
Bitte überweisen Sie den genauen Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Matrikelnummer! Das sind die letzten 6 oder 7 Nummern nach der letzten 0 auf Ihrer Student Card. Nur so kann Ihnen Ihre Zahlung im System zugeordnet werden. Bei Überweisungen aus dem Ausland können zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.
Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Hochschule Geisenheim gilt als Rückmeldeerklärung für das nächste Semester.
Bitte beachten Sie: Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Hochschule Geisenheim fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht!
Informationen zum Ablauf der Rückmeldung erhalten Sie zusätzlich rechtzeitig per Mail auf Ihre studentische E-Mail Adresse oder auf Anfrage im Studierendenbüro.
Neu eingeschriebene Studierende zahlen keine Säumnisgebühr! Bitte beachten Sie die genannten Zahlungsfristen auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 setzt sich wie folgt zusammen:
Studentenschaftsbeitrag: 33,00 Euro
Studierendenwerksbeitrag: 76,00 Euro
Fährbetrieb Maul (Ingelheim): 14,16 Euro
Fährbetrieb Bingen-Rüdesheimer: 19,81 Euro
Deutschlandticket: 176,40 Euro
Haftpflichtversicherung: 0,50 Euro
Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 Euro
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das nachstehende Konto der Hochschule Geisenheim:
Rheingauer Volksbank eG
Empfänger: Hochschule Geisenheim
IBAN: DE22 5109 1500 0000 6060 90
BIC: GENODE51RGG
Die Semesterbeiträge der vergangenen Semester finden Sie nachstehend:
WS 2024/25 SS2024 WS2023/24 SS 2023 WS2022/23 SS 2022 WS2021/22 SS2021 WS2020/21 SS 2020 WS 2019/20 SS2019 WS2018/19 SS 2018 WS2017/18 SS2017 WS2016/17 SS2016 WS2015/16
Der Antrag auf Erstattung des Semestertickets muss im Studierendenbüro eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Abgabefristen für den Antrag: 15. April für das Sommersemester und 15. Oktober für das Wintersemester. Bis zu diesem Datum müssen auch die für den Antrag erforderlichen Unterlagen im Studierendenbüro vorliegen. Ein Studierendenausweis, der bereits für das Antragssemester validiert wurde, muss nach Antragsbewilligung neu validiert werden, so dass das Semesterticket von der Karte gelöscht werden kann. Die neu validierte StudentCard muss dem Studierendenbüro bis spätestens 20. April bzw. 20. Oktober vorgelegt werden. Erst nach Vorlage der neu validierten StudentCard kann eine Erstattung erfolgen. Um den Antragsprozess zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen deshalb, wenn möglich, Ihren Studierendenausweis erst dann für das nächste Semester zu validieren, wenn Ihnen der Antrag auf Rückerstattung bewilligt wurde.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.
Nachstehend der Prozessablauf in Kürze:
Gerne steht Ihnen das Studierendenbüro bei Rückfragen zur Verfügung.
Der Studiengangswechsel ist nur für Studierende der Hochschule Geisenheim möglich und kann nur während der Öffnung des Bewerbungsportals erfolgen.
Der Studiengangswechsel muss zunächst fristgerecht über die Webseite HISPro online beantragt werden: Zum Bewerbungsportal.
Im Bewerbungsportal loggen Sie sich zunächst mit Ihren studentischen Zugangsdaten ein und wählen unter "Mein Antrag" "Bewerbung starten" aus.
Jetzt starten Sie Ihre Bewerbung für den Studiengangswechsel. Sie werden vom System Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung geführt. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Studiengangswechsel Ihre Matrikelnummer beibehalten werden.
Sobald Sie das Programm durchlaufen haben, drucken Sie den Antrag auf Immatrikulation aus und senden diesen per Post an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim, Von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim. Bitte achten Sie bei einem Studiengangswechsel auf das Vorpraktikum und ob die geforderte Vorpraktikumszeit für den gewünschten Studiengang vorliegt. Nach Eingang wird Ihr Antrag geprüft.
Achtung: Zu diesem Zeitpunkt muss die Rückmeldung bereits erfolgt sein, ansonsten können Sie nicht umgeschrieben werden!
Der Widerruf der Immatrikulation ist für ein Sommersemester bis 15. April und für ein Wintersemester bis 15. Oktober möglich. Für den Widerruf der Immatrikulation ist der Antrag auf Exmatrikulation im Original bis zu der genannten Frist entweder per Post oder persönlich im Studierendenbüro einzureichen. Der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages kann gleichzeitig mit dem Exmatrikulationsantrag gestellt werden. Die Student Card muss dem Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages beigelegt werden.
Sobald der Antrag auf Exmatrikulation im Studierendenbüro eingegangen ist, wird dieser geprüft und es erfolgt die Exmatrikulation. Die Krankenkasse wird über die Exmatrikulation informiert. Die Erstattung des Semesterbeitrages erfolgt unter Einbehalt der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 30 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung des Semesterbeitrages nicht erfolgen kann, wenn die Student Card nicht dem Antrag auf Rückerstattung beiliegt.
Die Zeit der Einschreibung an der Hochschule Geisenheim zählt nicht als Studienzeit.
Für den Fall, dass Sie noch nicht immatrikuliert sind, aber den Semesterbeitrag schon überwiesen haben, füllen Sie den Erstattungsantrag für den Semesterbeitrag aus und leiten diesen im Original postalisch oder persönlich an das Studierendenbüro weiter.
Vorgehensweise Antragstellung Zweitausfertigung:
Für die Ausstellung einer Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement oder Transcript of Records, benötigen wir von Ihnen die genauen Informationen zu Ihrem damaligen Studium (Name des Studiengangs, Abschlussdatum, etc.). Sollten Sie eine Kopie oder einen Scan Ihrer damaligen Abschlussdokumente vorliegen haben, bitten wir um Zusendung.
Zur Legitimation benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Den ausgefüllten Antrag und die Kopie Ihres Personalauweises senden Sie uns bitte per E-Mail an studierendenbuero@hs-gm.de.
Eine Zweitschrift ist mit 55,00 € je Dokument laut Verwaltungskostenordnung gebührenpflichtig. Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf das nachstehende Konto der Hochschule Geisenheim:
Rheingauer Volksbank eG
Empfänger: Hochschule Geisenheim
IBAN: DE22 5109 1500 0000 6060 90
BIC: GENODE51RGG.
Die Erstellung einer Zweitschrift kann bis zu 4 Wochen dauern.
Bitte beachten Sie folgendes:
Eine Zweitschrift enthält immer den Vermerk „Zweitschrift“ in der Kopfzeile, die Unterschriften der Unterschriftsberechtigten Personen werden durch gez. damaliger Unterschriftsberechtigter/e ersetzt, sowie das Siegel durch gez. Siegel.
Mit dem Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift der Hochschule Geisenheim, stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Umfang zu.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit oder Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Schwangeren Studentinnen muss damit grundsätzlich und ohne Antrag Mutterschutz gewährt werden. Es besteht während dieser Zeit ein relatives Prüfungsverbot: Im Normalfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt haben sie das Recht, nicht an Prüfungen teilnehmen zu müssen. Ebenso haben sie das Recht, sich von Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, Exkursionen sowie Labor- und Praktikumstätigkeiten freistellen zu lassen. Werdende und stillende Mütter (während der ersten zwölf Monate nach der Geburt) dürfen darüber hinaus nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Studentinnen können allerdings während der Mutterschutzfrist (auch nach der Geburt) auf diese Rechte verzichten. In diesem Fall müssen sie dies gegenüber dem Studierendenbüro/Prüfungsausschuss jedoch ausdrücklich (schriftlich!) erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Hochschule Geisenheim muss für jede schwangere Studentin - ebenso wie für schwangere Beschäftigte –, die ihre Schwangerschaft meldet, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Mit Hilfe des Beurteilungsbogens wird ermittelt, ob die Schwangere gesundheitsgefährdenden Einflüssen ausgesetzt ist und ob Schutzmaßnahmen (z. B. Ersatzleistungen) während Schwangerschaft und Stillzeit ergriffen werden müssen, ohne Nachteile zu erleiden.
Damit die Hochschule Geisenheim die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, wird allen Studentinnen empfohlen, ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung dem Studierendenbüro mitzuteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Für die Mitteilung besteht kein Zwang. Unterlassen sie diese jedoch, verzichten sie freiwillig auf die im Mutterschutzgesetz geregelten Maßnahmen.
Beratung und weiterführende Informationen
Hilfreiche Links und Kontakt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, BGBl, Nr. 30 vom 29.5.2017
Leitfaden zum neuen Mutterschutzgesetz (Broschüre)
Servicetelefon: 030/201 799 130 Mo.-Do. 9 – 18 Uhr
Die Antragstellung für ein Urlaubssemester kann gemäß § 8 der Immatrikulationsverordnung des Landes Hessen vom 24.02.2010 (GVBI I S. 94) nur aus wichtigem Grund erfolgen. Zum Beispiel:
Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist schriftlich zu begründen und außer in den Fällen 1 und 4 zu den im Antrag genannten Zeiten zu stellen. Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen. Auch beurlaubte Studierende müssen die Semesterbeiträge fristgerecht für das jeweilige Semester einzahlen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters
Teilzeitstudium nach § 9 der Hess. Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (HImV) (GVBl I vom 24.02.2010, Seite 94 ff).
Bewerberinnen, Bewerber sowie Studierende können in grundständigen, nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen (also in zulassungsfreien Bachelorstudiengängen) für ein Teilzeitstudium immatrikuliert werden, sofern die Prüfungsordnung dies nicht ausschließt und sie aufgrund von Erwerbstätigkeit, wegen der Betreuung von Angehörigen, wegen einer sich auf das Studium auswirkenden Behinderung oder chronischen Erkrankung oder aus einem vergleichbaren wichtigen Grund ihr Studium nicht als Vollzeitstudium betreiben können.
Mit dem Antrag zum Teilzeitstudium sind geeignete Nachweise für die Einschreibung vorzulegen.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Wichtiger Hinweis für Studierenden, die BAföG beziehen: Ein Teilzeitstudium berechtigt in der Regel nicht für den Bezug von BAföG. Sollten Sie ein Teilzeitstudium in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab von dem Amt für Ausbildungsförderung ausführlich beraten zu lassen: Studentenwerk Frankfurt.
Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule und erfolgt, wenn Studierende ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Möchten Sie die Hochschule während des Studiums verlassen, zum Beispiel, weil Sie an einer anderen Hochschule weiterstudieren oder das Studium nicht fortsetzen wollen, können Sie die Exmatrikulation zum Tagesdatum (frühestens das Datum, an dem Sie den Antrag einreichen) oder zum Ende des laufenden Semesters im Studierendenbüro beantragen.
Bitte beachten Sie hierbei die Fristen zur Erstattung des Semesterbeitrages. Diese sind für ein Sommersemester der 15.04. und für ein Wintersemester der 15.10. Geht Ihr Antrag nach den genannten Erstattungsfristen ein, ist eine Rückzahlung des entrichteten Semesterbeitrags nicht möglich!
Die Exmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule (Hessisches Hochschulgesetz § 63), wenn Sie
Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bitte im HISPro Portal.
Mit dem Exmatrikulationsantrag muss die StudentCard eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsantrag für den Semesterbeitrag ein eigenes Formular ist und ebenfalls fristgerecht gesondert gestellt werden muss. Den Antrag finden Sie hier.
Die Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz für Studierende finden Sie hier.
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer,
das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden und der Promovierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010.
Die Büro- und Telefonsprechzeiten sind wie folgt:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Hotline: +49 6722 502 700
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Sie finden das Studierendenbüro im
Müller-Thurgau-Haus, EG, Raum 00.08
Von-Lade-Straße 1
65366 Geisenheim
Link zum Einloggen: https://hsg.hispro.de
Die Anleitung hierzu finden Sie hier.