Im Weinbau ist die Bodenfruchtbarkeit nur unter erschwerten Bedingungen zu erhalten bzw. zu erzielen, da mehrere Faktoren belastend wirken:
Ziele:
nach Bauer, K.
Die Ziele überschneiden sich im weitesten Sinne mit denen der Begrünung und sind auch voneinander abhängig. Jedoch wird im Nachfolgenden noch auf die Bodenbearbeitung in den offen gehaltenen Gassen eingegangen, der ebenso eine wichtige Bedeutung zukommt.
Die mechanische Bodenbearbeitung in den offenen Gassen sollte nur von Frühjahr (Mitte März) bis Sommer (Mitte August) in den Weinbergen Anwendung finden!
Denn alles was darüber hinaus geht, fördert die Mobilisierung von Stickstoff zu Nitrat und somit dessen Auswaschung in tiefere Bodenschichten und letztendlich ins Grundwasser, da die Nitrat-Aufnahme der Rebe nach August deutlich vermindert ist bzw. sogar gänzlich stoppt.
Ausnahmen, weshalb dennoch nach Mitte August der Boden bearbeitet werden darf, sind Aussaat einer Herbst- bzw. Winterbegrünung oder Aufbrechen von Verdichtungen z.B. durch die Vollernterfahrspur. Letzteres sollte allerdings auf ein Minimum begrenzt werden, indem Geräte zum Einsatz kommen, die den Boden nur anheben und nicht wenden (z.B. Grubber mit nur eins bis zwei Flügelscharen, Parapflug mit Bison-Zinken oder Wippscharlockerer).
Die Ergebnisse sollten dann wie folgt aussehen:
Grundsätzlich aber gilt, vor der Bearbeitung die sogenannte „Ausroll- oder Fingerprobe“ durchzuführen. Sie ist einfach und überall durchzuführen und gibt erste Hinweise auf den Bodenzustand.
Eine zusätzliche „Spatenprobe“ lässt weitere Details des Bodengefüges erkennen und kann eine Aussage darüber geben, ob generell eine Bodenbearbeitung nötig und sinnvoll ist. Eine Anleitung hierzu finden Sie nachfolgend als PDF-Datei. Anleitung Spatenprobe