Bewerbungsinformationen für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber

Bewerbungsinformationen für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) durch einen Schulabschluss oder einem Studium im Ausland erworben haben und sich für einen grundständigen Bachelorstudiengang an der Hochschule Geisenheim bewerben möchten, bewerben sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich über uni-assist.

Bitte lesen Sie sich unten auf dieser Seite sorgfältig die Informationen für die Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge  sowie auch dieallgemeinen Informationen für die Bewerbung über uni-assist durch.

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich für die Masterstudiengänge Landschaftsarchitektur, Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften und Lebensmittelsicherheit an der Hochschule Geisenheim unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich über uni-assist.
Bei den anderen Masterstudiengängen kooperiert die Hochschule Geisenheim mit Partnerhochschulen. Daher müssen Sie sich dafür bei den Partnerhochschulen über uni-assist oder direkt an der Partnerhochschule bewerben. Genaue Informationen erhalten Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.

Bitte lesen Sie sich unten auf dieser Seite sorgfältig die Informationen für die Bewerbungen für die Masterstudiengängesowie auch die allgemeinen Informationen für die Bewerbung über uni-assist durch.

 

 

Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge

Fristen

Die Bewerbungsfrist für die Bachelorstudiengänge über uni-assist ist immer der 1. September. Alle Bachelorstudiengänge beginnen immer nur zu einem Wintersemester.

Die Bewerbung über uni-assist für ein kommendes Wintersemester ist in der Regel ab Dezember des Vorjahrs möglich.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Ein Studium an der Hochschule Geisenheim ist möglich, wenn Sie:

  1. über eine mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung verfügen und
  2. die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können und
  3. das notwendige Vorpraktikum vor Beginn des Studiums vorlegen können.

 

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber können in Deutschland studieren, wenn ihr ausländisches Zeugnis vergleichbar mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist, wie etwa dem deutschen Abitur. Es kann vorkommen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen aus manchen Ländern zudem das Bestehen der Hochschulaufnahmeprüfung in ihrem Heimatland oder erfolgreiche Studienjahre nachweisen müssen.

Die Bewertung und Überprüfung Ihrer Zeugnisse wird von uni-assist durchgeführt. Eine HZB ist entweder direkt oder indirekt und entweder allgemein oder fachgebunden:

  • Direkte HZB: Wenn Ihre HZB einem deutschen Sekundarschulabschluss (Abitur) gleichwertig ist, haben Sie eine direkte Zugangsberechtigung und können Ihr Studium direkt aufnehmen, wenn Sie die zusätzlichen Nachweise erbracht haben (Sprachnachweis und Vorpraktikum).
  • Indirekte HZB: Wenn Ihre HZB dem deutschen Sekundarschulabschluss nicht gleichwertig ist, haben Sie in der Regel zwei Wege, dies auszugleichen:  
    • entweder besuchen Sie vor dem Studium ein einjährige Studienkolleg (für die HGU ist hier das Studienkolleg der TU Darmstadt zuständig; die Kurse sind auf Deutsch) und legen die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife (FSP) ab.
    • Oder Sie weisen zusätzlich zum Schulabschluss erfolgreiche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule im Ausland nach. Die erforderliche Dauer der Studienzeiten kann je nach Schulabschluss unterschiedlich sein. „Erfolgreiche Studienzeiten“ heißt, dass Sie die im Curriculum vorgegebenen und verpflichtenden Studien- und Prüfungsleistungen abdecken und nachweisen können.  Die Dauer der Studienleistungen (i.d.R. 1 oder 2 Jahre) hängen von Ihrem Schulabschluss ab, der von der deutschen Kultusministerkonferenz bewertet wird. Internationale Studierende können bei anabin (nur in deutscher Sprache) oder auf der Seite des DAAD (auch in englischer Sprache) selbst feststellen, wie ihr Schulabschluss bewertet wird.
  • Allgemeine HZB: Mit einer allgemeinen HZB dürfen Sie jedes Fach studieren.
  • Fachgebunden HZB: Mit einer fachgebundenen HZB dürfen Sie nur Fächer einer bestimmten Fachrichtung studieren. Die Fachrichtung wird festgelegt durch das Fach, das man im Heimatland studiert hat oder in dem man relevante Prüfungen abgelegt hat. In Deutschland werden die Fächer eingeteilt in geisteswissenschaftlich/sprachlich (G, S), sozial-und wirtschaftswissenschaftlich (W), technisch-naturwissenschaftlich (T) und medizinisch-biologisch (M).
    Haben Sie etwa eine fachgebundene HZB für ein G- oder S-Fach, können Sie leider nicht direkt an der Hochschule Geisenheim mit Ihrem Studium beginnen.

In Geisenheim sind alle Bachelorstudiengänge T- und M-Fächer, darüber hinaus sind die Bachelorstudiengänge Internationale Weinwirtschaft, International Wine Business und Lebensmittellogistik und –management zusätzlich auch W-Fächer.

 

TIPP: Um vorab selbst zu überprüfen, ob Sie bereits über eine direkte HZB verfügen, oder ob Sie das Studienkolleg besuchen oder noch im Heimatland einige Zeit studieren müssen, schauen Sie bitte bei folgenden Zulassungsdatenbanken nach, indem Sie dort nach Ihrem Abschluss suchen. Dieser Schritt vor der Bewerbung wird von uns dringend empfohlen!

https://anabin.kmk.org/anabin.html
https://www2.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/de/57293-zulassungsdatenbank/

Vorstudienzeiten: Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund von Vorstudienzeiten in ihrem Heimatland den Einstieg in ein höheres Fachsemester anstreben, müssen sich für das 1. Fachsemester über uni-assist bewerben. Eine Prüfung darüber, ob Studienleistungen anerkannt werden können oder der Studienbeginn in ein höheres Fachsemester möglich ist, erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Hochschule Geisenheim nach Ihrer Einschreibung.

Informationen zum Studienkolleg

Bewerbungsverfahren für die Aufnahme zum Studienkolleg
Falls Sie durch Ihre Zeugnisse nur über eine indirekte HZB (siehe Punkt Hochschulzugangsberechtigung) verfügen und die notwendigen Deutschkenntnisse und das Vorpraktikum vorweisen können, können Sie sich für einen Platz am Studienkolleg bewerben. Das Studienkolleg dauert zwei Semester und startet etwa ein Jahr (ca. im Juni) vor Beginn des Studiums. Da die Teilnehmerplätze begrenzt sind, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Wichtig: vor Beginn des Studienkollegs müssen Sie das obligatorische Vorpraktikum abgeleistet haben. Ebenso muss das Vorpraktikum von den Verantwortlichen an der Hochschule Geisenheim überprüft worden sein, bevor Sie das Studienkolleg beginnen.

Auch für das Studienkolleg bewerben Sie sich über uni-assist für das von Ihnen gewünschte Studienfach. Bei der Bewertung Ihrer Zeugnisse wird dann überprüft, ob Ihre Zeugnisse Sie für die Zulassung zum Studienkolleg berechtigen.

Eine Liste mit den Unterlagen, die Sie bei uni-assist einsenden müssen, finden Sie unter dem Punkt Checkliste Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungstermin
Der Zulassungsantrag muss form- und fristgerecht per Post mit den notwendigen Unterlagen bis zum 30. April bei uni-assist eingegangen sein.
Dabei zählt der Tag des Eingangs der Bewerbung bei uni-assist, nicht das Datum des Poststempels!


Deutschkenntnisse
Die notwendigen Deutschkenntnisse entnehmen Sie dem Abschnitt Sprachanforderungen Studienkolleg unten.


Studienkolleg Darmstadt und weiteres Verfahren
Die Hochschule Geisenheim ist dem Studienkolleg in Darmstadt zugeordnet. Am Studienkolleg Darmstadt wird der Schwerpunktkurs T (Vorbereitung auf mathematische, naturwissenschaftliche und technische Studiengänge) in Vollzeit angeboten, der für alle Geisenheimer Studiengänge anerkannt wird.
Wenn Sie die Zulassungskriterien für das Studienkolleg erfüllen, meldet die Hochschule Geisenheim Sie zur Aufnahmeprüfung beim Studienkolleg an. Sie erhalten dann eine Einladung zur Aufnahmeprüfung vom Studienkolleg. Die Aufnahmeprüfung für die Zulassung im Schwerpunktkurs T besteht aus einer Sprachprüfung und einer Mathematikprüfung. Beispiele der Aufnahmeprüfungen können Sie unter www.stk.tu-darmstadt.de finden.
Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestehen, erhalten Sie von der Hochschule Geisenheim eine vorbehaltliche Studienplatzzusage für den von Ihnen gewünschten Studiengang.
Am Studienkolleg Darmstadt besuchen Sie den Schwerpunktkurs T, der zwei Semester dauert.
Nach Bestehen der Abschlussprüfung des Studienkollegs, der sogenannten Feststellungsprüfung, werden Sie direkt in das 1. Fachsemester des gewünschten Studiengangs an der Hochschule Geisenheim zugelassen und fangen direkt an zu studieren.

Sprachanforderungen deutschsprachige Studiengänge

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen nachweisen, dass ihre Sprachkenntnisse für das Studium an der Hochschule Geisenheim ausreichend sind.

 

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Mit Ihrer Bewerbung zum jeweiligen Bewerbungstermin müssen Sie Deutschkenntnisse nachweisen, die der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) entsprechen. Folgende Deutschzertifikate werden anerkannt:

  • Goethe-Zertifikat B2
  • Zeugnis DSH-1
  • TestDaF 3
  • telc B2
  • ÖSD B2

Zudem gilt in der Regel folgender Nachweis, der dem Sprachniveau B2 entspricht:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch schulische) in Deutschland

 

Ein Jahr nach der Immatrikulation:
Wenn Sie eine Zulassung an der Hochschule Geisenheim erhalten, haben Sie zwei Semester Zeit, das Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erreichen. Eine der folgenden Sprachprüfungen muss nachgewiesen werden:

  • Goethe-Zertifikat C2
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen (DSH). Es ist der Nachweis des Gesamtergebnisses DSH-2 erforderlich!
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2. Stufe
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • TestDaF (mindestens Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen)
  • Interne Deutschprüfung C1 der Hochschule Geisenheim, die nur für ein Studium an der Hochschule Geisenheim berechtigt.
Sprachanforderungen englischsprachiger Bachelorstudiengang International Wine Business

Mit Ihrer Bewerbung bei uni-assist müssen Sie mindestens das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) durch Vorlage eines der folgenden Zertifikate nachweisen:

  • TOEFL (mind. 80 Punkte, Internet-Test)
  • IELTS (mind. 5,5)
  • Cambridge First Certificate – FCE – (min. Note B)

Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, werden jedoch dringend empfohlen!

Die folgenden Bewerberinnen und Bewerber benötigen keinen Sprachnachweis:

  • Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, in denen Englisch die erste Amtssprache ist und die über Zeugnisse von Schulen verfügen, deren Unterrichtssprache offiziell Englisch ist
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ein rein englischsprachiges Studium abgeschlossen haben
  • Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens fünf Jahre eine englischsprachige Sekundarschule besucht haben und dort einen Schulabschluss erworben haben.

 

Sprachanforderungen Studienkolleg

Mit Ihrer Bewerbung beim Studienkolleg müssen Sie folgende Deutschkenntnisse nachweisen, die dem Niveau B1 entsprechen:
• Goethe-Zertifikat B1 oder
• ein Zeugnis über den Abschluss des Niveaus B1 eines anerkannten Sprachinstitutes

Achtung: Deutschkenntnisse sind auch für das rein englischsprachige Studienfach International Wine Business bei dem Besuch des Studienkollegs bei der Bewerbung über uni-assist nachzuweisen!

Vorpraktikumsvoraussetzungen

Für viele Bachelorstudiengänge an der Hochschule Geisenheim ist neben der Hochschulzugangsberechtigung und den erforderlichen Sprachkenntnissen auch der Nachweis eines Vorpraktikums vor Beginn des Studiums Zulassungsvoraussetzung.
Sie müssen mit offiziellen Zeugnissen nachweisen, dass Sie entweder das Praktikum bereits mit den erforderlichen Wochen absolviert haben, oder es zu Beginn des Studiums absolviert haben werden!

Die Dauer des Vorpraktikums richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Studiengangs. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des gewünschten Studiengangs, ob und mit welcher Dauer ein Vorpraktikum erforderlich ist:

Gartenbau

Landschaftsarchitektur

Getränketechnologie

Weinbau und Oenologie

Internationale Weinwirtschaft

International Wine Business

Lebensmittelsicherheit

Lebensmittellogistik und -management
 

Bitte beachten Sie: Die Organisation des Vorpraktikums liegt in Ihrer Verantwortung! Das Vorpraktikum ist nicht Teil des Studiums! Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig mit dem Vorpraktikum beginnen und die Inhalte und Dauer Ihres Vorpraktikums mit den Anforderungen zum Vorpraktikum des jeweiligen Studienganges übereinstimmen. Diese klären Sie am besten mit dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten des gewünschten Studiengangs ab.

Manchmal können auch Zeiten bereits geleisteter Praktika oder beruflicher Tätigkeiten, die in inhaltlichem Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang stehen, als Teil des Vorpraktikums angerechnet werden. Auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs finden Sie den für den Studiengang zuständigen Ansprechpartner für das Vorpraktikum, der Sie gerne inhaltlich berät und auch bei der Frage der Anerkennung bereits vorhandener beruflicher Erfahrungen Auskunft geben kann.  

Der Nachweis über das erforderliche Vorpraktikum muss spätestens zur Einschreibung vorliegen. Für die Bewerbung bei uni-assist reicht eine vorläufige, offizielle Bescheinigung Ihres Praktikumsbetriebes aus, die bescheinigt, dass Sie gerade das Vorpraktikum absolvieren.

Wenn das Praktikum im Ausland absolviert wurde, muss die Praktikumsbescheinigung bei der Bewerbung in deutscher oder englischer Übersetzung (vereidigter Übersetzer – siehe Checkliste unten) eingereicht werden.

Wird bei der internen Überprüfung festgestellt, dass das Vorpraktikum den Anforderungen nicht entspricht, kann trotz erfolgreicher Bewerbung über uni-assist keine Einschreibung erfolgen!

Besondere Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien

Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien müssen ein Verfahren der Akademischen Prüfstelle (APS) durchlaufen. Die APS ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Es gibt sie in China, Vietnam und Indien. Die APS prüft, ob eingereichte Zeugnisse echt sind und stellt bei positivem Ergebnis ein Zertifikat aus. Das Zertifikat ist erforderlich, wenn Sie sich mit Zeugnissen aus diesen Ländern für ein Studium in Deutschland bewerben.

China

Das APS-Zertifikat muss bei der Bewerbung im Original vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.aps.org.cn/.

Dies gilt auch für Studienbewerber/innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten!

Vietnam

Weitere Informationen finden Sie unter https://vietnam.diplo.de/vn-de/willkommen/aktuelles/aps/1236800

Indien

Studierenden, die ab dem 24. April 2023 ein APS-Überprüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, wird ausschließlich ein digitales Zertifikat oder eine digitale Bescheinigung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://aps-india.de/

Checkliste Bewerbungsunterlagen Bachelorstudiengänge

Wichtig: Wir empfehlen, niemals Originalunterlagen an uni-assist zu verschicken. Die Originalunterlagen erhalten Sie von uni-assist nicht zurück und Sie benötigen sie im Falle einer Einschreibung an unserer Hochschule.

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlich beglaubigte Kopien* der ausländischen Zeugnisse:
    - Schulabschlusszeugnis mit Notenübersicht
    - Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht (falls vorhanden)
    - Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland (falls vorhanden) 
  • amtlich beglaubigte Kopie* der amtlichen Übersetzung des ausländischen Bildungsnachweises in die deutsche oder englische Sprache. Es werden nur Übersetzungen eines öffentlich bestellten Übersetzers akzeptiert. Ist das Originaldokument in Englisch, ist somit keine Übersetzung notwendig.
  • Bescheinigungen über das erforderliche Vorpraktikum in amtlich beglaubigter Kopie* 
    Wenn das Praktikum im Ausland absolviert wurde, muss die Praktikums- oder Tätigkeitsbescheinigung in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Ist das  Originaldokument in Englisch, ist keine Übersetzung notwendig!
  • Für die deutschsprachigen Studiengänge Nachweise über deutsche Sprachprüfungen bzw. für den englischsprachigen Studiengang „International Wine Business“ Nachweise über englische Sprachprüfungen in amtlich beglaubigter Kopie*
  • ggf. Studienbescheinigungen über bisherige Studienzeiten an deutschen Hochschulen sowie gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung
  • Kopie Ihres Passes
  • Lebenslauf

 

*Hinweise zu Beglaubigung / Übersetzung:

Ausländische Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.

Beglaubigungen werden grundsätzlich nur akzeptiert, wenn sie von einer der folgenden Stellen ausgestellt wurden:

  • Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  • Die im jeweiligen Ausland zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare
  • Schule oder Universität, die das Zeugnis ausgestellt hat
  • Deutsche Notare und Gerichte
  • Behörden, die ein Dienstsiegel führen: Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunalbehörden, Amtskirchen

Beglaubigungen von Übersetzern können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung ausgestellt sein.

  • Bei Übersetzungen aus dem In- und Ausland muss es sich um einen vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer handeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.uni-assist.de/bewerben/dokumente-sammeln/beglaubigungen-uebersetzungen/

Bewerbungen für die Masterstudiengänge

Masterstudiengänge an der Hochschule Geisenheim- allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss ( z.B. Bachelor, Diplom) im Ausland erworben haben, können sich für einen Masterstudiengang in Deutschland bewerben, wenn ihr ausländischer Abschluss gleichwertig ist mit einem deutschen Studienabschluss und wenn (bei deutschsprachigen Masterprogrammen) ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.

Für die Masterstudiengänge Landschaftsarchitektur, Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften und Lebensmittelsicherheit bewerben Sie sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich über uni-assist bei der Hochschule Geisenheim.

Bitte beachten Sie:
Auch wenn Ihre Bewerbung über uni-assist erfolgreich war, wird zunächst intern geprüft, ob Sie mit Ihrem Bachelorstudium die inhaltlichen Erfordernisse des jeweiligen Masterstudiums an der Hochschule Geisenheim erfüllen. Wird bei der internen Überprüfung festgestellt, dass Ihr voriges Studium den Anforderungen nicht entspricht, kann trotz erfolgreicher Bewerbung über uni-assist keine Einschreibung erfolgen!

Bei den anderen Masterstudiengängen kooperiert die Hochschule Geisenheim mit Partnerhochschulen. Daher müssen Sie sich dafür bei den Partnerhochschulen über uni-assist oder direkt an der Partnerhochschule bewerben. Genaue Informationen erhalten Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.

 

Fristen

Die Bewerbungsfristen für die Bewerbungen über uni-assist sind für die Masterstudiengänge Landschaftsarchitektur und Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften immer der 1. September zu einem Wintersemester bzw. der 1. März zu einem Sommersemester.

Die Bewerbungsfrist für die Bewerbungen über uni-assist ist für den Masterstudiengang Lebensmittelsicherheit ist immer der 1. August zu einem Wintersemester bzw. der 15. Februar zu einem Sommersemester.

 

Sprachanforderungen

Bewerberinnen und Bewerber, die einen ausländischen Studienabschluss erworben haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen nachweisen, dass sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse für ein überwiegend deutschsprachiges Masterstudium in Deutschland besitzen. Mit Ihrer Bewerbung zum jeweiligen Bewerbungstermin müssen Sie Deutschkenntnisse nachweisen, die der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Deutschzertifikate werden anerkannt:

  • Goethe-Zertifikat C2
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH). Es ist der Nachweis des Gesamtergebnisses DSH-2 erforderlich!
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2. Stufe
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • TestDaF (mindestens Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen)
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)

 

 

Besondere Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Landschaftsarchitektur

Zusätzlich zu den allgemeinen und formalen Zulassungsvoraussetzungen sind für den Masterstudiengang Landschaftsarchitektur weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese fachlichen Zulassungsvoraussetzungen werden nach der formellen Prüfung Ihrer Zeugnisse durch uni-assist von der Hochschule Geisenheim selbst überprüft.

Da es sich um einen konsekutiven Studiengang handelt, ist eine Voraussetzung für die Zulassung ein Bachelorabschluss in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder in einem Studiengang der weiteren Vertiefungsrichtungen in der Landschaftsarchitektur. Des Weiteren können zusätzliche Dokumente verlangt werden (wie etwa Motivationsschreiben, Referenzschreiben, etc.).

Die genauen zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Masterstudiengangs Landschaftsarchitektur.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften

Zusätzlich zu den allgemeinen und formalen Zulassungsvoraussetzungen sind für den Masterstudiengang Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese fachlichen Zulassungsvoraussetzungen werden nach der formellen Prüfung Ihrer Zeugnisse durch uni-assist von der Hochschule Geisenheim selbst überprüft.

Da es sich um einen konsekutiven Studiengang handelt, ist eine Voraussetzung für die Zulassung ein Bachelorabschluss in der Fachrichtung Gartenbau. Des Weiteren können zusätzliche Dokumente verlangt werden (wie etwa Motivationsschreiben, Referenzschreiben, etc.).

Die genauen zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Masterstudiengangs Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lebensmittelsicherheit

Zusätzlich zu den allgemeinen und formalen Zulassungsvoraussetzungen sind für den Masterstudiengang Lebensmittelsicherheit weitere fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese fachlichen Zulassungsvoraussetzungen werden nach der formellen Prüfung Ihrer Zeugnisse durch uni-assist von der Hochschule Geisenheim selbst überprüft.

Da es sich um einen konsekutiven Studiengang handelt, ist eine Voraussetzung für die Zulassung ein Bachelorabschluss in der Fachrichtung Lebensmittelsicherheit . Des Weiteren können zusätzliche Dokumente verlangt werden (wie etwa Motivationsschreiben, Referenzschreiben, etc.).

Die genauen zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Masterstudiengangs Lebensmittelsicherheit.

Besondere Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien

Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien müssen ein Verfahren der Akademischen Prüfstelle (APS) durchlaufen. Die APS ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Es gibt sie in China, Vietnam und Indien. Die APS prüft, ob eingereichte Zeugnisse echt sind und stellt bei positivem Ergebnis ein Zertifikat aus. Das Zertifikat ist erforderlich, wenn Sie sich mit Zeugnissen aus diesen Ländern für ein Studium in Deutschland bewerben.

China

Das APS-Zertifikat muss bei der Bewerbung im Original vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.aps.org.cn/.

Dies gilt auch für Studienbewerber/innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten!

Vietnam

Weitere Informationen finden Sie unter https://vietnam.diplo.de/vn-de/willkommen/aktuelles/aps/1236800

Indien

Studierenden, die ab dem 24. April 2023 ein APS-Überprüfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, wird ausschließlich ein digitales Zertifikat oder eine digitale Bescheinigung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://aps-india.de/

Checkliste Bewerbungsunterlagen Masterstudiengänge

Nachweis des ausländischen Studienabschlusses

Der ausländische Studienabschluss muss an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben worden sein. Je nach den speziellen Anforderungen des einzelnen Masterprogramms muss dieser Abschluss gleichwertig sein mit einem in Deutschland erworbenen sechs- oder achtsemestrigen Bachelorabschluss.

Wir empfehlen, niemals Originaldokumente an uni-assist zu schicken. Die Unterlagen werden Ihnen nicht zurückgeschickt und Sie benötigen sie im Falle einer Einschreibung an unserer Hochschule. Bitte schicken Sie folgende Unterlagen per Post zu uni assist:

  • amtlich beglaubigte Kopien* der ausländischen Zeugnisse:
    - Sekundarschulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht
    - Studienabschlusszeugnis (z.B. Bachelor oder Diplom) mit Fächer – und Notenübersicht
  • amtlich beglaubigte Kopie* der amtlichen Übersetzung des ausländischen Bildungsnachweises in die deutsche oder englische Sprache. Es werden nur Übersetzungen eines öffentlich bestellten Übersetzers akzeptiert. Ist das Originaldokument in Englisch, ist somit keine Übersetzung notwendig.
  • M. Sc Landschaftsarchitektur: siehe Webseite des Studiengangs
  • M. Sc. Spezielle Pflanzen- und Gartenbauwissenschaften: siehe Webseite des Studiengangs
  • M. Sc. Lebensmittelsicherheit: siehe Webseite des Studiengangs
  • Nachweise über deutsche Sprachprüfungen in amtlich beglaubigter Kopie*
  • Nachweise über zusätzliche fachliche Voraussetzungen (siehe Hinweise zu den jeweiligen Masterstudiengängen)
  • ggf. Studienbescheinigungen über bisherige Studienzeiten an deutschen Hochschulen
  • Kopie Ihres Passes
  • Lebenslauf

 

*Hinweis zu Beglaubigung / Übersetzung:

Ausländische Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.

Beglaubigungen werden grundsätzlich nur akzeptiert, wenn sie von einer der folgenden Stellen ausgestellt wurden:

  • Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  • Die im jeweiligen Ausland zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare
  • Schule oder Universität, die das Zeugnis ausgestellt hat
  • Deutsche Notare und Gerichte
  • Behörden, die ein Dienstsiegel führen: Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunalbehörden, Amtskirchen

Beglaubigungen von Übersetzern können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung ausgestellt sein.

• Bei Übersetzungen aus dem In- und Ausland muss es sich um einen vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer handeln.

Weitere Informationen unter: Beglaubigungen uni-assist

Allgemeine Informationen für die Bewerbung über uni-assist

Online-Bewerbung

Um sich für den jeweiligen Studiengang an der Hochschule Geisenheim zu bewerben, müssen Sie zunächst einen Account unter My Assist erstellen. 

Bitte schauen Sie sich dazu auch unbedingt die FAQs von uni-assist an.

Dort gibt es verschiedene Möglichkeiten, den gewünschten Studiengang zu finden. Sie können ihn z.B. in der Suchleiste direkt eingeben, oder die Hochschule Geisenheim unter "Hochschule" auswählen. Achten Sie darauf, dass Sie das richtige Semester unter "Semester" ausgewählt haben. Die Bachelorstudiengänge finden Sie immer nur bei einem Wintersemester.

Wenn Sie den gewünschten Studiengang ausgewählt haben, klicken Sie auf den Button "zur Kasse gehen". Danach werden Sie von uni-assist über die nächsten Schritte, wie etwa die Bezahlung, informiert.

Bitte beachten Sie, dass damit die Bewerbung nicht abgeschlossen ist. Einige Dokumente müssen per Post an die Postadresse von uni-assist geschickt werden:

uni-assist e.V.
Geneststraße 5
10829 Berlin

Sie können der Checkliste für die Bewerbungsunterlagen für die Bachelor- oder Masterstudiengänge entnehmen, welche Dokumente eingereicht werden und in welcher Form diese vorliegen müssen.

Uni-assist wird Sie informieren und Sie bitten, die erforderlichen Nachweise nachzureichen, wenn Dokumente fehlen oder unzureichend sind. Bitte beachten Sie, dass das aber nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt möglich ist. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich so früh wie möglich zu bewerben.

Wichtig: Geben Sie bitte unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an, damit sich uni-assist bei offenen Fragen schnell und zuverlässig mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

 

Entgelt

Das Entgelt für die durch uni-assist vorgenommene sachkundige Prüfung beträgt laut Beschluss der Mitgliederversammlung von uni-assist 75 Euro für eine Erstbewerbung.

Für jede weitere Bewerbung (auch an anderen Hochschulen) beträgt das Entgelt jeweils 30 Euro. Ihre Bewerbung bei uni-assist wird erst bearbeitet, nachdem das Entgelt bezahlt wurde.

Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen zur Entgeltzahlung von uni-assist:

https://www.uni-assist.de/bewerben/kosten-zahlen/zahlungsoptionen/

 

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren, zum Entgelteingang oder zum Stand der Bearbeitung Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte direkt an uni-assist.

Bei allen inhaltlichen Fragen zu Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule Geisenheim über .

 

Wichtig: Mit der Bestätigung von uni-assist, dass Ihre Bewerbung eingegangen und bezahlt ist, können Sie sich bereits bei der Botschaft für ein Studienbewerbervisum bewerben. Somit müssen Sie nicht auf eine finale Antwort von uni-assist warten, um Ihren Visumsprozess zu starten.

 

Hinweis zu den Aufbewahrungsfristen der Bewerbungsunterlagen

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Unterlagen, sofern Sie sich nicht bei uns immatrikulieren, nur ein Jahr lang bei uni-assist aufbewahrt werden. Ihre Daten werden im Computer für vier Jahre gespeichert. Im diesem Zeitraum stehen die Daten nur uni-assist und unserer Hochschule zur Verfügung. Bei einer Bewerbung direkt an der Hochschule Geisenheim werden Ihre Unterlagen 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

 

Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten

Aufgrund § 18 Abs. 1 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7.Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule Geisenheim verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren.

Im Rahmen des automatisierten Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Be­werberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert.

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und -speicherung nicht möglich.

Es werden folgende Daten gespeichert (§ 4 Vergabeverordnung Hessen vom 03.07.2008 (GVBl II 70-253, S. 772, vom 14.07.2008):

Name und Vorname(n), Geburtsdatum und -ort

Geschlecht

Anschrift, Staatsangehörigkeit

verfahrenssteuernde Merkmale

Die Löschung der Daten erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen für ein Sommersemester spätestens bis zum 30. September, für ein Wintersemester bis zum 31. März des Folgejahres.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens (§ 11 Hessisches Datenschutzgesetz).

 

Ausnahmen der Bewerbung über uni-assist

Sie müssen sich nicht über uni-assist bewerben, wenn einer der beiden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie die Feststellungsprüfung an einem öffentlichen hessischen Studienkolleg erfolgreich abgelegt haben
  • Sie einen Bewertungsbescheid einer zentralen Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB, etc.) vorweisen können, der bundesweite Gültigkeit hat

In diesen Fällen bewerben Sie sich bitte direkt an der Hochschule Geisenheim.

Zeitpunkt der Bewerbung
Bitte schauen Sie sich die Grafik genau an, um den richtigen Zeitpunkt der Bewerbung über uni-assist für Ihre Bedürfnisse zu erfahren.

Die offizielle Bewerbungsfrist für die Bewerbung über uni-assist ist der 1. September für die Bachelor-Studiengänge.

TIPP: Allerdings empfehlen wir Bewerberinnen und Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten dringend einen früheren Bewerbungszeitpunkt, um rechtzeitig das Visum und gegebenenfalls ein Vorpraktikum sowie die Unterkunft zu organisieren!

Der Tag des Eingangs der Bewerbung bei uni-assist ist ausschlagbebend, nicht das Datum des Poststempels!

Bewerbungen, die per E-Mail oder Fax eingehen, sind ungültig!

Die 5 häufigsten Fehler bei der Bewerbung über uni-assist

1. Sie reichen keine beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse ein.

Bitte achten Sie darauf, immer beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse bei uni-assist in Papierform einzureichen. Uni-assist verifiziert so Ihre Abschlüsse (Schulabschluss, Universitätsabschluss, ...). Eine einfache Kopie oder ein Scan alleine sind nicht ausreichend und führen zu einer Ablehnung Ihrer Bewerbung.

Informieren Sie sich bei den Abschnitten Checkliste Bewerbungsunterlagen Bachelorstudiengänge oder Checkliste Bewerbungsunterlagen Masterstudiengänge.

 

2. Sie reiche keine beglaubigte Übersetzung ein.

Sind Ihre Originalzeugnisse oder Praktikumsnachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache anfertigen lassen und in Papierform einreichen.

Informieren Sie sich bei den Abschnitten Checkliste Bewerbungsunterlagen Bachelorstudiengänge oder Checkliste Bewerbungsunterlagen Masterstudiengänge.

 

3. Ihr Sprachnachweis ist nicht ausreichend.

Achten Sie darauf, einen von uns akzeptierten und gültigen Sprachnachweis einzureichen.

Bitte informieren Sie sich bei dem Abschnitt Sprachanforderungen deutschsprachige Studiengänge oder Sprachanforderungen englischsprachiger Bachelorstudiengang International Wine Business.

 

4. Sie reichen keine Nachweise für das geforderte Vorpraktikum ein.

Achten Sie darauf, die geforderten Nachweise für das verpflichtende Vorpraktikum einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es für jeden Studiengang unterschiedliche Anforderungen für das Vorpraktikum gibt.

 

5. Sie überprüfen nicht vorab, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen.

Sie haben die Möglichkeit, schon vorab zu prüfen, ob Sie mit Ihren Abschlüssen über eine HZB verfügen. Dazu können Sie folgende Datenbanken nutzen:

https://anabin.kmk.org/anabin.html
oder

https://www2.daad.de/deutschland/nach-deutschland/voraussetzungen/de/57293-zulassungsdatenbank/

Bitte informieren Sie sich auch unter dem Abschnitt Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
 

Nach der Bewerbung über uni-assist

Zulassung

Sofern von uni-assist  die Prüfung Ihrer Zeugnisse positiv ausfällt und die Hochschule Geisenheim in einem weiteren Schritt Ihr Vorpraktikum geprüft und anerkannt hat, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von unserem Studierendenbüro. In diesem Schreiben finden Sie einen Termin für Ihre Einschreibung sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie bei der Einschreibung vorweisen müssen.

 

Krankenversicherung

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung
Alle Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sind für die gesamte Dauer ihres Studiums verpflichtet, eine gültige Mitgliedschaft in einer von der Hochschule Geisenheim akzeptierten Krankenkasse nachzuweisen. Das heißt, Sie können sich nur dann immatrikulieren, wenn Sie einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend!

Internationalen Studienbewerber*innen oder Austauschstudierende aus EU-/EWR-Ländern
Die European Health Insurance Card (EHIC) bietet grundsätzlich Studierenden aus EU-Ländern, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (EWR) den gleichen Versicherungsschutz wie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse im Heimatland, ob Ihr Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland ausreichend ist.

Bitte beachten Sie:
Studierende aus den EU- und EWR-Staaten, die in Deutschland neben dem Studium Geld verdienen, müssen sich schon ab 1 Euro Lohn bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse als Studierende versichern.

Informationen zur digitalen Versicherungsmeldung M10 bei einer EU-Krankenversicherung (mit gültiger EHIC)
Studierende aus EU-Ländern, die Mitglied in einer Krankenkasse der EU sind und über eine EHIC verfügen, müssen Sie sich bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse unter der Nennung der Absendernummer der Hochschule Geisenheim H0000137 melden. Die Krankenkasse meldet dann wiederum eine digitale Versicherungsmeldung über die nicht vorhandene Versicherungspflicht an die Hochschule. Ein Nachweis in Papier- oder Kartenform wird nicht akzeptiert!

Internationalen Studienbewerber*innen oder Austauschstudierende aus Nicht-EU-Ländern
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse im Heimatland ab, ob Ihr Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland ausreichend ist. Informieren Sie sich auch darüber, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Heimatland und Deutschland besteht. Sollte dies der Fall sein, muss bei Immatrikulation eine sogenannte Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden. Diesen bekommen Sie von jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ausgestellt. Reicht der Krankenversicherungsschutz Ihres Heimatlandes nicht aus, müssen Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung als Studierende versichern.

Eine gesetzliche Krankenversicherung deckt die meisten Kosten ab, die bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Notfällen entstehen können. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich geringfügig in ihren Leistungen. Sie können bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Mitglied werden. TIPP: Für einen ausreichenden Versicherungsschutz während des Studiums wird die gesetzliche Krankenversicherung dringend empfohlen.

Informationen zur digitalen Versicherungsmeldung M10 bei Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung
Internationale Studienbewerber*innen oder Austauschstudierende, die sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern, setzen sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen dort die digitale Versicherungsbescheinigung M10 für die Einschreibung an der Hochschule Geisenheim. Bitte nennen Sie der Krankenkasse die Absendernummer der Hochschule Geisenheim H0000137. Die Krankenkasse übermittelt der Hochschule Geisenheim elektronisch Ihren Versicherungsstatus. Ein Nachweis in Papier- oder Kartenform wird nicht akzeptiert!

Wenn Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern, ist zu beachten, dass im Krankheitsfall die Kosten oft vorab selbst gezahlt werden müssen. Die Kosten bekommen Sie später von der Krankenkasse zurückerstattet. Außerdem decken private Krankenversicherungen manchmal nicht alle Krankheitsfälle ab. Seien Sie sich bewusst,  dass eine private Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten nicht übernimmt und Sie diese selbst zahlen müssen. Daher empfiehlt die Hochschule Geisenheim dringend, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu werden.

Informationen zur digitalen Versicherungsmeldung M10 bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Internationale Studienbewerber*innen oder Austauschstudierende, die sich bei einer privaten Krankenkasse versichern, müssen Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu wenden Sie sich an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse mit der Nennung der Absendernummer der Hochschule Geisenheim H0000137. Die gesetzliche Krankenkasse spricht dann nach erfolgter Prüfung eine Befreiung aus und leitet ebenfalls eine digitale Versicherungsmeldung im Anschluss an die Hochschule Geisenheim weiter. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungsprflicht in der Regel während Ihres Studiums nicht rückgängig gemacht werden kann.

Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren M10
Alle Studienbewerber*innen, also auch alle internationalen Studienbewerber*innen oder Austauschstudierende müssen sich vor der Einschreibung mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, die sogenannte M10, auszulösen. Die Krankenkasse meldet der Hochschule Geisenheim dann digital den Versicherungsstatus. Es erfolgt keine Einschreibung ohne digitale Versicherungsmeldung! - Ein Nachweis in Papier- oder Kartenform wird nicht akzeptiert!

Weitere Informationen zur Krankenversicherung erhalten Sie bei jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse. Hier finden Sie eine Auswahl deutscher gesetzlicher Krankenkassen.

 

Visum

Bitte denken Sie daran, sich frühestmöglich für ein Visum zu bewerben, wenn Sie nicht ohne ein Visum nach Deutschland einreisen können.

Beachten Sie, dass sich ein Touristenvisum nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lässt und Sie mit einem Touristenvisum wieder in Ihr Heimatland einreisen müssen, um sich für ein Visum zu Studienzwecken zu bewerben!

Bitte lesen Sie sorgfältig alle unsere detaillierten Informationen zum Thema Visum und Aufenthaltserlaubnis in unserem International Student Guide.

Einschreibung

Nachdem Sie Ihren Zulassungsbescheid von der Hochschule Geisenheim erhalten haben, findet die Einschreibung statt. Die Einschreibung ist nur zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin möglich! Alle Details sowie den Termin erfahren Sie von den Mitarbeitenden unseres Studierendenbüros.

Semesterbeitrag

Bei der Immatrikulation erhalten Sie einen vorbereiteten Überweisungsträger für den Semesterbeitrag. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Auf der Internetseite des Studierendenbüros finden Sie weitere Informationen sowie die jeweils aktuelle Höhe des Betrags. Darüber hinaus sind keine Studiengebühren zu entrichten.

Auf der Seite des Studierendenbüros finden Sie auch alle Informationen zum Thema Immatrikulationsbescheinigung.

Student Card und Semesterticket

Von unserem Studierendenbüro erhalten Sie nach Ihrer Einschreibung einen Erfassungsbogen für Ihre Stundent Card, welchen Sie im Original im Studierendenbüro abgeben. Sie bekommen von den Mitarbeitenden des Studierendbüros einen Termin zugewiesen, an dem Sie Ihre Student Card abholen können. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 14 Tage nach Abgabe des Erfassungsbogens dauern kann, bis Ihre Student Card zur Abholung bereitsteht.

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Student Card sowie zur Validierung der Student Card.

Angebote für studieninteressierte Geflüchtete aus der Ukraine

Angebote der Hochschule Geisenheim für studieninteressierte Geflüchtete aus der Ukraine

Sprachkurse:
Für Geflüchtete bieten wir in der Vorlesungszeit kostenfreie Deutschkurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an. Die Kurse finden statt von Mitte Oktober bis Mitte Februar sowie von Anfang April bis Mitte Juli. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Beherrschung des lateinischen Alphabets. Anfragen können Sie gerne an international@hs-gm.de richten.

Studium an der Hochschule Geisenheim:
Die Hochschule ist international bekannt durch ihre Studiengänge in den Bereichen Weinbau, Weinwirtschaft und Oenologie, Getränketechnologie, Lebensmittelsicherheit und -logistik sowie in den Bereichen Gartenbau und Landschaftsarchitektur. Besonders interessant für internationale Studierende ist der englischsprachige Bachelorstudiengang „International Wine Business“ der Hochschule Geisenheim. Geflüchtete Studierende, die sich für die spezifischen Studiengänge der Hochschule Geisenheim interessieren, können folgende Angebote wahrnehmen:

Gasthörerschaft:
Als Gasthörer oder Gasthörerin können Sie an den Vorlesungen teilnehmen und Eindrücke über das Studienfach und den deutschen Hochschulalltag sammeln. Eine Teilnahme an Prüfungen ist nicht möglich. Das International Office unterstützt Sie bei der Kurswahl und der Antragstellung.

Gaststudium (entspricht Austauschsemester):
Wenn Sie in der Ukraine bereits ein Studium, vorzugsweise in einem für die Studiengänge der Hochschule Geisenheim angrenzenden Studienbereich, begonnen haben, können Sie bei uns ein Gaststudium (ähnlich wie bei einem Austauschsemester, z.B. ERASMUS) absolvieren. Als Gaststudierende können Sie an Prüfungen teilnehmen und Leistungspunkte erwerben. Als Sprachvoraussetzungen müssen Sie für die deutschsprachigen Studiengänge ein gutes B1-Niveau vorweisen, für englischsprachige Studiengänge ein B2-Niveau.

Reguläres Studium an der Hochschule Geisenheim:
Möchten Sie regulär ein Studium bei uns beginnen und streben Sie einen Abschluss der Hochschule Geisenheim an, so müssen Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dazu müssen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Informationen zu den Zulassungsanforderungen finden Sie hier. Weitere Zulassungsanforderungen betreffen die Sprachkenntnisse und ein Vorpraktikum. Sollten Sie hinsichtlich dieser beiden Zulassungsanforderungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können, teilen Sie uns dies bitte mit.

Das International Office der Hochschule Geisenheim berät Sie gerne zu den genannten Angeboten und Bewerbungsverfahren: international@hs-gm.de

Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland:
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Deutschland Sozialleistungen, die die Lebenshaltungskosten decken (vom Gesetzgeber festgelegte Pauschalen).

 

Пропозиції для вимушених мігрантів (біженців) з України щодо навчання в Університеті Гайзенхайма

Мовні курси:
Ми пропонуємо безкоштовні курси німецької мови різних рівнів протягом лекційного періоду: з середини жовтня до середини лютого та з початку квітня до середини липня. Для відвідування курсів необхідним є знання латинського алфавіту. Надсилати запити можна на електронну пошту international@hs-gm.de

Навчання в Університеті Гейзенхайма (Hochschule Geisenheim University):
Університет Гайзенхайма міжнародно відомий в галузі виноградарства та виноробства (енології), винного бізнесу, технології напоїв, харчової безпеки та логістики, а також у сферах садівництва та ландшафтної архітектури. Англомовний ступінь бакалавра «Міжнародний винний бізнес» в Університеті Гейзенхайма особливо цікавий для іноземних студентів. Студенти-біженці, які зацікавлені в конкретних курсах в Університеті, можуть скористатися наступними пропозиціями:

Гість-слухач:
В якості гостя-слухача, Ви можете відвідувати лекції та познайомитись з предметом та повсякденним життям в німецькому університеті. Участь в іспитах не передбачається. Міжнародний офіс надасть допомогу у виборі курсу та подачі заявки.

Гостьове навчання (відповідає програмі обміну на семестр):
Якщо Ви вже почали навчання в Україні, бажано за напрямком навчання, пов’язаним з курсами Університету Гайзенхайма, Ви можете пройти гостьове навчання з нами (подібно до програми обміну на семестр, наприклад, ERASMUS). Як гостьовий студент, Ви можете брати участь в іспитах і отримати кредитні бали. Щодо мовних вимог, необхідним є рівень B1 для курсів німецькою мовою, та рівень B2 для курсів англійською мовою.

Повне навчання в Університеті Гайзенхайма:
Якщо Ви бажаєте розпочати повне навчання та отримати ступінь в Університеті Гайзенхайма, Ви повинні відповідати необхідним вимогам щодо вступу. Для цього потрібно надати підтвердження так званої вступної кваліфікації до Університету. Інформацію щодо вимог до вступу можна знайти тут. Необхідні вимоги стосуються зокрема володіння мовою навчання (англійською або німецькою) та стажування перед навчанням. Якщо ви не можете надати необхідні документи для зазначених двох вступних вимог через війну в Україні, будь ласка, повідомте нас.

Міжнародний офіс Hochschule Geisenheim University буде радий проконсультувати вас щодо пропозицій та процедури подачі заяв: international@hs-gm.de

Фінансування перебування в Німеччині:
Біженці з України отримують у Німеччині соціальні виплати, які покривають витрати згідно з законодавством.

 

Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an: Applicants@hs-gm.de
Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten.

Kontakt

Rita Broschek
Dipl.-Kauffrau Rita Broschek, M.Sc.
Gebäude 5905
Raum 02.04
Tel. +49 6722 502 786
Rita.Broschek(at)hs-gm.de Details

Sie erreichen Frau Broschek auch unter +49 170 9902851

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