Um die Student Card zu erhalten, wird den Studierenden der Hochschule Geisenheim bei der Immatrikulation der Erfassungsbogen zur Student Card ausgehändigt. Der Erfassungsbogen dient dazu, ein Lichtbild von Ihnen zu erhalten, das mit auf Ihre Karte gedruckt wird. Ohne ein Bild ist es leider nicht möglich, Ihnen eine Student Card zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren benötigen wir auf dem Erfassungsbogen Ihre Einverständniserklärung zu den Datenschutzhinweisen sowie den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe. Daher bitten wir Sie ein geeignetes Bild auf den Erfassungsbogen zu kleben und den Bogen unterzeichnet im Studierendenbüro abzugeben oder mit der Post an das Studierendenbüro zu senden.
Nach Eingang Ihres Erfassungsbogens im Studierendenbüro wird Ihre Student Card an der Universität Frankfurt bestellt. Diese übernimmt für uns die Produktion der Karten. Deshalb dauert es nach Eingang des Erfassungsbogens ca. 10 bis 15 Werktage, bis Ihre Student Card zur Abholung im Studierendenbüro bereitliegt.
Bitte beachten Sie: Die Student Card wird nicht postalisch zugesendetwerden und kann nicht in Vertretung oder mit Vollmacht an Dritte ausgegeben werden! Die Ausgabe erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Studierenden persönlich. Der Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Was bedeutet "Validieren"?
Nachdem Sie eine Student Card erhalten haben, sollten Sie die Karte an einem der beiden Validierungsautomaten (wir nennen diese Geräte auch Validierer von lateinisch validus = "wirksam") validieren, um die Karte gültig zu machen. Sie finden die Validerer im Campusgebäude. Beim Validieren wird der untere weiße Streifen durch ein Thermoverfahren auf Ihrer Karte mit Informationen über den Gültigkeitszeitraum und optional mit einem Ticket des öffentlichen Nahverkehrs (Semesterticket/Jobticket) bedruckt.
Tipps zum Validieren
Wann muss die Student Card validiert werden?
Der Aufdruck der Student Card muss in jedem Semester erneuert werden, um die Gültigkeit der Student Card und des Semestertickets zu verlängern. Sie wollen das Semesterticket nicht nutzen und lassen sich über das Studienbüro von einem Teil des Semesterbeitrags befreien? Trotzdem müssen Sie Ihre Student Card validieren, um das Gültigkeitsdatum des laufenden Semesters auf der Karte zu drucken.
Die Student Card beinhaltet das SemesterTicket und ist somit der Fahrausweis für den RMV sowie in Übergangsgebieten und die beiden Fähren Ingelheim-Oestrich-Winkel und Bingen-Rüdesheimer.Alle im RMV einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden (Ausnahme sind IC-,EC-,IR- sowie ICE-Züge). Zur Weiterfahrt über die Verbundgebiete hinaus können Anschlussfahrkarten ab den Grenzbahnhöfen gelöst werden. Des Weiteren berechtigt das SemesterTicket die Studierenden zu beliebig vielen Fahrten mit den beiden Rheinfähren entweder zu Fuß, mit Fahrrad, Mofa, Motorrad und Pkw bis zu 3,0 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Student/in. Für alle anderen mitgeführten Fahrzeuge gelten die entsprechenden Tarife der Fährbetriebe. Diese sind dann vom Studierenden direkt zu zahlen. Die Fahrberechtigung ist nicht übertragbar. Des Weiteren kann über eine App das Deutschlandticket heruntergeladen werden, welches immer semesterweise gültig ist, das heißt vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September. Alle im Deutschlandticket einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden (Ausnahme sind IC-,EC-,IR- sowie ICE-Züge).
Hinweis: Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verbünde.
Um das SemesterTicket nutzen zu können müssen Sie, nachdem Sie Ihren Semesterbeitrag überwiesen haben, Ihren elektronischen Studierendenausweis mit dem SemesterTicket am Validierer für das kommende Semester verlängern. Auf Ihrem elektronischen Studierendenausweis ist der untere Streifen für den Aufdruck des SemesterTickets vorgesehen. Es wird bei der Validierung aufgedruckt und nach der Rückmeldung jeweils aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung der Zahlung Ihres Semesterbeitrags je nach Bank bis zu 3 Tage dauert! Insbesondere Zahlungen aus dem Ausland können bis zu 7 Tage in Anspruch nehmen.
Auf der Karte befindet sich kein digitalisiertes SemesterTicket, sondern lediglich ein grafischer Aufdruck als Berechtigung zur Nutzung des RMV und der beiden Fähren. Dem RMV ist es somit nicht möglich, Ihre Fahrtstrecken zu kontrollieren.
Bei der Verlängerung Ihrer Student Card für das nächste Semester entsteht keine zeitliche Lücke, d.h. Sie können durchgehend fahren.
Sie können die Gültigkeit Ihrer Student Card sofort verlängern, sobald Sie erfolgreich zurückgemeldet sind.
Ein Thermostreifen dient als Fläche für den Druck des SemesterTickets. Es ist empfindlich gegen Reibung und Schweiß und muss pfleglich behandelt werden, damit Folgedrucke lesbar bleiben. Somit werden auch Antenne und Chip geschont. Wir empfehlen eine Hartplastikhülle. Vermeiden Sie Hüllen aus weichem Plastik, da deren chemische Bestandteile häufig die empfindliche Oberschicht Ihrer Karte angreifen.
Der Antrag auf Erstattung des Semestertickets muss im Studierendenbüro eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu die Abgabefristen für den Antrag: 15. April für das Sommersemester und 15. Oktober für das Wintersemester. Bis zu diesem Datum müssen auch die für den Antrag erforderlichen Unterlagen im Studierendenbüro vorliegen. Ein Studierendenausweis, der bereits für das Antragssemester validiert wurde, muss nach Antragsbewilligung neu validiert werden, so dass das Semesterticket von der Karte gelöscht werden kann. Die neu validierte StudentCard muss dem Studierendenbüro bis spätestens 20. April bzw. 20. Oktober vorgelegt werden. Erst nach Vorlage der neu validierten StudentCard kann eine Erstattung erfolgen. Um den Antragsprozess zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen deshalb, wenn möglich, Ihren Studierendenausweis erst dann für das nächste Semester zu validieren, wenn Ihnen der Antrag auf Rückerstattung bewilligt wurde.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.
Nachstehend der Prozessablauf in Kürze:
Gerne steht Ihnen das Studierendenbüro bei Rückfragen zur Verfügung.
Die Student Card der Hochschule Geisenheim dient als Studierendenausweis mit Lichtbild, Semesterticket, Bibliotheksausweis und elektronische Geldbörse. Die Verfahren zum Validieren und Aktualisieren der Karte verlaufen automatisiert. Die Produktion der Karten sowie der Betrieb der Automaten zum Validieren der Karten geschieht im Auftrag der Hochschule Geisenheim durch die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Hierfür müssen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Daten werden hierzu an die Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt am Main übertragen und dort automatisiert verarbeitet. Die Daten stammen aus dem Studierendenverwaltungssystem der Hochschule Geisenheim. Zusätzlich wird zur Produktion und Verwendung der Karte ein gültiges Lichtbild benötigt, welches durch einen Erfassungsbogen separat automatisiert eingelesen und anschließend digital gespeichert wird.
Rechtsgrundlage sind die Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation und die Verarbeitung personenbezogener Daten an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010 (GVBl. I 2010, S. 94 ff.) sowie die Satzung der Hochschule Geisenheim zum Studienausweis als Chipkarte und die Haus- und Benutzerordnung der Bibliothek der Hochschule Geisenheim.
Durch die Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Studiengang oder Studiengänge mit dazugehörigen Studienfächern, Matrikelnummer, Datum der Immatrikulation und der Exmatrikulation, Zeiten der Beurlaubung vom Studium, Beitragsbefreiungen, Art der Prüfung, Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sowie Datum und das Ergebnis der Prüfung dürfen sechzig Jahre automatisiert verarbeitet werden.
Auf der Student Card
Im Datenspeicher des kontaktlosen Mikroprozessorchips werden folgende Daten gespeichert: Bibliothekskontonummer, Matrikelnummer, elektronische Geldbörse, Inhaberstatus (Studierende/r), Gültigkeitsdauer des Ausweises, eindeutige Kartenseriennummer, ausgebende Einrichtung sowie technische Prozessordaten.
Zur Kartenproduktion und Validierung (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Zur Produktion der Karten erhält die Goethe Universität Frankfurt am Main folgende Daten, die dort gespeichert und verarbeitet werden: Name, Vorname, Lichtbild, Matrikelnummer, Bibliotheksnummer sowie den Studierendenstatus.
In der Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Die nicht in § 17 Hessische Immatrikulationsverordnung genannten sonstigen personenbezogenen Daten werden innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation gelöscht; die in Ziffer 1 genannten nach 60 Jahren.
Auf der Student Card
Die Karte verliert nach der Exmatrikulation ihre Gültigkeit und kann vom Karteninhaber selbst unleserlich gemacht und zerstört werden.
Zur Kartenproduktion und Validierung (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Bei Verlust oder Defekt einer Karte muss diese Karte von der Goethe Universität Frankfurt am Main nachproduziert werden können. Aus diesem Grund werden die zur Produktion notwendigen Daten auf den Produktionssystem der Universität Frankfurt gespeichert und innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation gelöscht.
Durch die Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Im Rahmen der § 18 - 22 Hessische Immatrikulationsverordnung erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Studentenschaft, das Studentenwerk, die Bibliothek, das zuständige Ministerium und die zuständigen Krankenkassen. Eine Übermittlung an andere Behörden erfolgt, sofern dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist
Zur Kartenproduktion und Validierung (Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt am Main)
Zur Produktion der Karten erhält die Goethe Universität Frankfurt am Main folgende Daten, die dort gespeichert und verarbeitet werden: Name, Vorname, Lichtbild, Matrikelnummer, Bibliotheksnummer sowie den Studierendenstatus.
Studierendenverwaltung (Studienbüro und Prüfungsverwaltung)
Studierende oder Studienbewerber der Hochschule Geisenheim sind nach § 2 (Antrag auf Immatrikulation) der Hessischen Immatrikulationsverordnung verpflichtet, der Hochschule die Daten anzugeben. Ohne sie ist eine Immatrikulation nicht möglich.
Student Card
Die Student Card dient als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis und Semesterticket. Ohne Ihre Einwilligung zur Verwendung der Daten wie angegeben erhalten Sie kein Studierendenausweis oder Semesterticket.
Die Mifare-Chipkarte gehört zur Gruppe der "Intelligenten Speicherchipkarten".
Die Kommunikation zwischen Karte und Kartenlesegerät erfolgt per Funkübertragung (13,56 MHz). Es sind daher keine Kontakte auf der Kartenoberfläche sichtbar, die für die Funkverbindung notwendige Antenne ist am Kartenrand verlegt. Der kontaktlose Mifare-Chip erhält sowohl seine Betriebsspannung als auch die Daten über die Antennenleitung. Die Konstruktion sieht einen maximalen Abstand von bis zu 10 cm zwischen Sender- und Empfangsantenne vor. Es ist daher möglich, eine Chipkarte in einer Geldbörse zu lassen und diese zusammen mit der Chipkarte auf den Antennenteller einer Kasse zu legen, um Geld von der elektronischen Geldbörse der Chipkarte abzubuchen.
Insbesondere wegen der Antennenleitung darf die Karte mechanisch nicht stark beansprucht (gebogen) werden.
Die Kapazität der Karte beträgt ein KByte, der nutzbarer Speicher 768 Byte. Der Mifare-Chip besitzt eine stark vorstrukturierte Architektur von 16 voneinander getrennte und unabhängig nutzbare Sektoren gleicher und fixer Größe. Die Zugriffsberechtigungen sind getrennt vergebbar. Jedem Sektor wird ein Leseschlüssel und ein Schreib-/Leseschlüssel zugeordnet. Hierdurch wird es möglich, die Chipkarte multifunktional einzusetzen: Jeder Dienst hat nur Zugriff aus "seinen" Sektor: Z.B. kann die Mensa nicht auf die Daten der Bibliothek zugreifen.
Die elektronische Börse arbeitet mit anonymer Zahlung, d.h. die Kassen-Terminals haben nur auf die Geldbörse und die Seriennummer der Karte, aber nicht auf die Identitätsdaten (z.B. Name, Matrikel- bzw. Personalnummer) der Karteninhaberin oder des Karteninhabers Zugriff. Das hat im Verlustfall die Folge, dass die Börse nicht gesperrt werden kann: Die Geldbörse einer verlorene Karte kann durch Dritte uneingeschränkt genutzt werden, d.h. das aufgeladene Geld "ausgeben".
Den Verlust der Student Card sollten Sie unmittelbar im Studierendenbüro melden. Die Karte wird dann gesperrt. Falls Sie Guthaben auf Ihrer Student Card haben sollten, können wir diese Geldbörsen nicht sperren können. Aufgebuchtes Guthaben auf der Karte ist wie Bargeld und kann nicht ersetzt werden.
Bei Verlust der Chipkarte werden Zweitausstellungsgebühren in Höhe von 15 EUR erhoben. Um eine Zweitausstellung zu beantragen senden Sie bitten den Antrag inkl. dem Überweisungsbeleg der Zweitausstellungsgebühr an das Studierendenbüro. Den Antrag finden Sie hier.
Der wiederbeschreibbare TRW-Streifen dient als Fläche für den Druck des Semestertickets und des Gültigkeitszeitraumes. Er ist empfindlich gegen Reibung und Schweiß und muss pfleglich behandelt werden, damit Folgedrucke lesbar bleiben. Bitte achten Sie darauf, dass der Streifen gut lesbar ist. So vermeiden Sie Missverständnisse mit den Kontrolleuren. Sollte der Streifen schlecht lesbar geworden sein, lassen Sie sich bitte über das Studierendenbüro eine neue Student Card ausstellen. Zur Aufbewahrung wird eine Hartplastikhülle empfohlen. Vermeiden Sie Hüllen aus weichem Plastik, da deren chemische Bestandteile häufig die empfindliche Oberschicht Ihrer Karte angreifen.
Sollte ein Kontrolleur Ihnen das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 EUR in Rechnung gestellt haben: Es ermäßigt sich, sofern es nicht komplett niedergeschlagen wird, in jedem Fall auf 7 EUR, wenn innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt haben oder gegenüber dem Sie zur Zahlung verpflichtet sind, durch Vorlage der gültigen Student Card mit Semesterticket nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber/ Inhaberin einer gültigen Zeitkarte waren. Gemeinsame Beförderungsbedingungen des RMV, § 8 (Erhöhtes Beförderungsentgelt) Abs. 1 und 5.
Hinweis:
Versagt der in der Karte integrierte Mifare-Chip oder wird ein anderer Kartendefekt festgestellt, so muss die Karte zwecks Feststellung des Sachverhaltes im Studierendenbüro vorgelegt werden.
Hat der Studierende den Kartendefekt nicht zu vertreten, so wird eine kostenlose, andernfalls kostenpflichtige Ersatzkarte beantragt. Die Karten werden durch die Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt am Main erstellt und personalisiert und danach zur Abholung an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim gesendet. Für Produktion und Zusendung der Karte werden 10 bis 15 Werktage benötigt. Bei der Abholung der Karte ist eine Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Beim Personalisieren und Aktualisieren der Student Card werden die ursprünglichen Bilddaten verwendet.
Um die fehlerfreie Funktion der Karte zu gewährleisten sollten Sie folgende Hinweise bei der Aufbewahrung der Karte und im Umgang damit beachten: