PROMOS für Praktika

Durch das Mobililtätsprogramm PROMOS können von Ihnen individuell organisierte Kurzaufenthalte (4 Wochen bis zu 6 Monate) im Ausland gefördert werden.

Gefördert werden Praktika außerhalb der EU bzw. der ERASMUS-Teilnahmeländer (d.h. EU-Länder, EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Türkei); Ausnahme: Eine Förderung im Erasmus-Raum über PROMOS ist dann möglich, wenn Studierende aufgrund eines bereits durch Erasmus geförderten Praktikumsaufenthalts keine weitere Erasmus-Praktika-Förderung erhalten können. Die Schweiz gehört nicht mehr zum Erasmus-Raum, sodass hierfür Bewerbungen regulär über PROMOS möglich sind.

Bewerbungstermine sind der 31. Mai für ein Praktikum, das im Zeitraum "Juli bis Dezember" beginnt bzw. der 15. Dezember für ein Praktikum beginnend von Januar bis Juni.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über die Hochschule Geisenheim, International Office ein.

Wer kann sich um eine PROMOS-Förderung bewerben?

Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene a) deutsche und b) Deutschen gleichgestellte (gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG) Studierende, sowie laut PROMOS Merkblatt für 2015 auch c) nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende seit mindestens 5 Jahren lebt.

Eine Förderung durch PROMOS ist innerhalb eines Bildungsabschnittes mehrmals möglich bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von Studien- und Praktikumsaufenthalten von insgesamt 6 Monaten. Innerhalb eines neuen Bildungsabschnittes können Studierende wieder eine maximal sechsmonatige Förderung für Studien- und/oder Praktikumsaufenthalte durch PROMOS erhalten.

Eine Immatrikulation an der Hochschule Geisenheim und mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschuljahr sind im Bachelor-Studiengang Voraussetzung.

Master-Studierende können sich schon am Anfang ihres Studiums bewerben.

Welche Leistungen gibt es?

Die Förderung gibt es in Form eines Teilstipendiums zur Unterstützung bei der Finanzierung der Lebenshaltung, festgelegt in Länderpauschalen. Der Förderungszeitraum beträgt bis zu 6 Monate. Oder Sie erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten in Form einer ebenfalls festgelegten Länderpauschale.

Praktika ab einer Vergütung in Höhe von 1000,00 € monatlich werden nicht gefördert.

Wie bewerbe ich mich?

Für eine Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen direkt beim International Office ein.

  •  PROMOS Bewerbungsbogen
  •  Lebenslauf
  •  Motivationsschreiben
  • Empfehlungsschreiben eines/einer Professors/Professorin im Fachbereich
  • Aktueller Sammelschein/Leistungsnachweise
  • Zeugnis / Nachweis für evtl. ehrenamtliche Tätigkeit
  • Sprachnachweis
  • Praktikumszusage und Anerkennungsbestätigung der Hochschule Geisenheim

Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen und vollständig ausgefüllte Formulare. Bitte schicken Sie die Unterlagen an international@hs-gm.de oder geben Sie die Bewerbung im International Office ab.

Welche Auswahlkriterien beeinflussen das Auswahlverfahren?

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt aufgrund der Qualität des Motivationsschreibens (Sinnhaftigkeit des Vorhabens, Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt), der bisher erbrachten Studienleistungen und der erforderlichen Sprachkenntnisse, des Empfehlungsschreibens sowie unter Berücksichtigung von sozialem und gesellschaftlichem Engagement (an der Hochschule oder im privaten Bereich).

Basierend auf einem erfolgreich erprobten Punktevergabesystem werden für Ihre Bewerbungsunterlagen, entsprechend der oben genannten Auswahlkriterien, Punkte angerechnet. Die ermittelten Summen der Punkte führen zu einer Rankingliste. Entsprechend der Liste werden die vorhandenen Mittel verteilt. Bewerber, die aufgrund der begrenzten Mittel keine Förderung bekommen können, werden auf der Rankingliste als "Nachrücker" geführt. Es ist möglich, dass einzelne Bewerber/innen aufgrund von Veränderungen (Rücktritte aus verschiedenen Gründen, nachträglich zusätzlich bewilligte Mittel) nachrücken und ein Stipendium erhalten.

Welche Dokumente sind nach meiner Rückkehr einzureichen?

Nach Ihrem Auslandspraktikum weisen Sie den Aufenthalt durch eine Praktikumsbestätigung/-zeugnis nach und geben ebenfalls einen „PROMOS Erfahrungsbericht Auslandspraktikum“ ab. Bitte geben Sie die Dokumente sowohl in elektronischer Form als auch ausgedruckt und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr im International Office ab.

Kontakt

Elke Reichel
Dipl.-Ing. (FH) Elke Reichel
Gebäude 5905
Raum 02.04
Tel. +49 6722 502 728
Elke.Reichel(at)hs-gm.de Details