Für viele unserer Studiengänge ist das Vorpraktikum eine wichtige Voraussetzung, um in Geisenheim studieren zu dürfen. Deine Fragen dazu kannst du in den einzelnen Studiengangsvorstellungen oder im Chat des Studierenden-Service stellen. Außerdem haben wir Dir einige FAQs weiter unten auf der Seite zusammengestellt, damit Du Dich bei Bedarf auch vor und nach dem Chat noch informieren kannst.
Gartenbau (B.Sc.) | 12 Wochen, davon mindestens 8 Wochen bis Vorlesungsbeginn des 1. Semesters |
Getränketechnologie (B.Sc.) | 12 Wochen |
International Wine Business (B.Sc.) | 12 Wochen |
Internationale Weinwirtschaft (B.Sc.) | 12 Wochen |
Landschaftsarchitektur (B.Eng.) | 12 Wochen, davon mindestens 6 Wochen bis Vorlesungsbeginn des 1. Semesters |
Lebensmittellogistik und -management (B.Sc.) | kein Vorpraktikum nötig |
Lebensmittelsicherheit (B.Sc.) | kein Vorpraktikum nötig |
Weinbau und Oenologie (B.Sc.) | 26 Wochen |
Alle Studiengänge der Hochschule Geisenheim setzen sowohl für das erste, als auch für die höheren Fachsemester, ein studiengangspezifisches Praktikum voraus. Das Praktikum ist in Form einer Bescheinigung des Praktikumsbetriebes (auf Geschäftspapier), aus der die Praktikumsdauer und die ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen, nachzuweisen. Die Bescheinigung muss im Original mit Ihrem Immatrikulationsantrag eingereicht werden.
Sie können Ihrer Bewerbung gerne eine vorläufige Praktikumsbescheinigung beifügen. Hier sollte der geplante Zeitraum und die vorgesehenen Tätigkeiten schriftlich vom Praktikumsbetrieb bestätigt werden. Die endgültige Bescheinigung kann dann nach Beendigung des Vorpraktikums nachgereicht werden.
Grundsätzlich können auch Praktika im Ausland anerkannt werden. Diese bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Praktikumsbeauftragten. Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs in Verbindung.
Nach den Vorgaben der für die Studiengänge geltenden Praktikumsordnungen müssen Praktikumsberichte (Studiengang Landschaftsarchitektur: Erfahrungsberichte) über die Praktikumstätigkeiten angerfertigt werden.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen zu den einzelnen Studiengängen auf der Internetseite der Hochschule Geisenheim.
Die Anzahl der Praktikumswochen und die entsprechenden Vorpraktikumsbeauftragten der einzelnen Studiengänge finden Sie unter: https://www.hs-geisenheim.de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/uebersicht-der-studiengaenge/
Wer bereits eine einschlägige Ausbildung in einem getränkeproduzierenden Betrieb abgeschlossen hat, oder schon einen entsprechenden Meisterbrief hat, muss kein Vorpraktikum machen. Als Nachweis dient der Gesellen- bzw. Meisterbrief. Es gibt auch fachfremde Berufsausbildungen (Beispielsweise CTA mit bis zu 8 Wochen), die zum Teil auf das Vorpraktikum angerechnet werden können. Das ist aber in jedem Fall mit dem Vorpraktikumsbeauftragten abzuklären.
Überlegen Sie sich, welche Interessenschwerpunkte Sie haben! Möchten Sie lieber etwas in einem Handwerksbetrieb oder einem Industriebetrieb lernen? Sind Sie an der Herstellung von Bier- und Biermischgetränken interessiert, dann ist eine Industriebrauerei was für Sie. Begeistern Sie sich eher für alkoholfreie Getränke wie beispielsweise Limonaden, dann sollten Sie lieber zu einem großen Erfrischungsgetränkehersteller oder Mineralbrunnen gehen.
Die Industrie- und Handwerkskammern haben Listen mit einschlägigen Ausbildungsbetrieben. Hier können Sie sich informieren. Möglicherweise haben Sie Freunde oder Bekannte, die in der Getränkeindustrie tätig sind, dann können Sie ggf. über diesen Personenkreis Informationen erhalten. Haben Sie getränkeherstellende Betriebe in Ihrer Nähe, dann bewerben Sie sich doch einfach dort auf einen Praktikumsplatz.
Der Betrieb muss zwingend ein anerkannter Ausbildungsbetrieb in der einschlägigen Fachrichtung sein. Das heißt, dass eine Fruchtsaftkelterei, die Sie als möglichen Praktikumsbetrieb ins Auge gefasst haben, auch Fachkräfte für Fruchtsafttechnik ausbildet bzw. ausbilden darf.
Nein, die Hochschule Geisenheim führt keine Datenbank mit Betrieben, die geeignet sind. Sie müssen sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern (s. auch „Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?“)
Nein, die Hochschule Geisenheim vermittelt keine Praktikumsplätze an Studienbewerberinnen und -bewerber.
Zeit allerdings auch auf mehrere Betriebe aufteilen. Allerdings sollten mindestens zwei Monate am Stück in einem Betrieb absolviert werden. Beispielsweise ist folgende Aufteilung möglich: zwei Monate in einer Brauerei und vier Monate in einem Mineralbrunnen.
Klassischerweise beginnt das Studium an der Hochschule Geisenheim, nachdem die Interessierten die Hochschul- oder Fachhochschulreife erlangt und das obligatorische mindestens 26-wöchige Vorpraktikum absolviert haben. Wir empfehlen allen Studieninteressierten vor dem Studienbeginn ein mindestens einjähriges Vorpraktikum oder eine Ausbildung zu absolvieren. So entwickeln sie ein viel besseres Verständnis für die Vegetationsphasen und Arbeitsabläufe, die im Studium und später im Beruf auf sie zukommen. Daneben besteht die Möglichkeit eines dualen Studiums bei dem die Berufsausbildung und das Studium kombiniert werden.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Winzer/in, Küfer/in (Weintechnologe/in) sowie in allen sonstigen einschlägigen Ausbildungsberufen der Getränkewirtschaft ersetzt das Praktikum.
Das Praktikum ist ein Vollzeitpraktikum und kann nicht parallel zu einer andersartigen Tätigkeit (Schule oder Beruf) durchgeführt werden.
Das Praktikum sollte die Arbeitsbereiche Rebschnitt oder Laubarbeiten, Bodenpflege- und Rebschutzmaßnahmen, Traubenlese, Verarbeitung und Einlagerung des Mostes sowie Ausbau, Abfüllung und Verpackung des Weines, Qualitätskontrolle, Vermarktung und Betriebsorganisation umfassen.
Das Praktikum kann nur in Ausbildungsbetrieben der für den Studiengang zugelassenen Ausbildungsberufe absolviert werden. Das Praktikum wird anerkannt, wenn durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.
Zugelassene Ausbildungsbetriebe für den Studiengang Weinbau und Oenologie sind entsprechend geeignete Weingüter, Winzergenossenschaften sowie Wein- und Sektkellereien.
Ein Praktikum in einem Spezialbetrieb wird bis zu 2 Monaten angerechnet. Als Spezialbetriebe gelten zum Beispiel: Rebveredlungsbetriebe, Weinlaboratorien und Zulieferbetriebe der Wein- und Getränkewirtschaft, Weinhandelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel), Süßmostbetriebe, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkehersteller, Mineralwasserbetriebe sowie Brauereien und Brennereien und fachbezogene Verbände und Institutionen.
Der Ausbildungsbetrieb kann während des Praktikums gewechselt werden, wenn dies für eine intensive Ausbildung erforderlich ist.
Elterliche Betriebe und Betriebe naher Verwandter sind nur zugelassen, wenn die Betriebe anerkannte Ausbildungsbetriebe sind.
Ein Praktikum außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich möglich, bedarf bei einem Zeitraum von mehr als 3 Monaten aber unserer vorherigen Zustimmung. Durch geeignete Unterlagen muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb nach Größe, Ausstattung und Vermarktung dem Praktikumsziel gerecht wird.
Neben der eigenen (Internet-) Recherche erteilen folgende Institutionen Auskunft:
Daneben empfehlen sich z.B. die Mitgliedsbetriebe des Verbandes deutscher Prädikatsweingüter (VDP).
Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter stellt am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung aus. Aus der Bescheinigung muss die Dauer des Praktikums hervorgehen.
Der Inhalt des Praktikums muss durch mindestens 8 Erfahrungsberichte im Umfang von jeweils mindestens 2 Seiten (DIN A 4) zu den einzelnen Arbeitsvorgängen dokumentiert werden. Erfahrungsberichte sind individuell angefertigte schriftliche Aufzeichnungen, die den Arbeitsablauf, das Arbeitsziel, den zeitlichen Umfang, die benötigten Geräte, die betrieblichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten einzelner Arbeitsvorgänge wie z. B. Rebschnitt, Laubarbeit, Teilentfruchtung, Weinlese, Pressen, Filtration, Kommissionierung, Preislistengestaltung, Präsentation u. a. m. beschreiben. Eine Auflistung der täglich anfallenden Arbeiten sind keine Erfahrungsberichte.
Die Erfahrungsberichte müssen der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter zur Einsicht vorgelegt und von diesen abgezeichnet werden.