Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über alle Pflichtschulungen für Beschäftigte der Hochschule Geisenheim. Die jeweiligen Informationen, Zugangsdaten zu den eLearning-Tools sowie die Kontaktinformationen bei Fragen sind in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Freundliche Grüße
Ihre Personalabteilung
Unterlagen / Links zur Schulung "Korruptionsprävention"
Als Beschäftigte der Hochschule Geisenheim sind Sie gemäß der „Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen“ verpflichtet, regelmäßig am E-Learning-Programm des Landes zum Thema "Korruptionsprävention" teilzunehmen.
Bei erfolgreichem Bestehen erhalten Sie zum Abschluss des Programms ein Teilnahmezertifikat angezeigt. Wichtige Informationen zum Zertifikat:
Senden Sie das Zertifikat per E-Mail bitte an Pflichtschulung-KP(at)hs-gm.de.
Bitte planen Sie für die Durchführung der Schulung etwa eine Stunde ein. Die Zugangsdaten finden Sie im nebststehenden PDF. Weitere Informationen zum Thema finden Sie online über den nebenstehenden Link.
Korruptionspraevention@hs-gm.de
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.5.2018 und auch wir müssen unsere Hochschule DSGVO-konform ausrichten. Dabei ist es Aufgabe der Hochschule, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese Schulungen zu absolvieren und diese Schulung regelmäßig aufzufrischen.
Im Wesentlichen geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z.B. den Namen, das Geburtsdatum oder die E-Mail-Adresse und damit auch um den Schutz natürlicher Personen, wie Sie selbst.
Bitte planen Sie für die Durchführung der Schulung etwa 20 Minuten ein. Die Schulung schließt mit einem kurzen Test ab. Bei erfolgreichem Bestehen des Tests erhalten Sie zum Abschluss des Programms ein Teilnahmezertifikat. Bitte bewahren Sie das Zertifikat in Ihren Unterlagen auf. Mit diesem Zertifikat können Sie bei Bedarf Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Schulung nachweisen. Eine Weiterleitung an die Personalabteilung/Personalentwicklung ist nicht notwendig.
datenschutz@hs-gm.de
Für viele ist es selbstverständlich: Diversität bereichert unser Leben.
Dabei dürfen Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung keinen Platz im gemeinsamen Miteinander haben.
So ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Die genauen Regelungen finden sich dazu im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG), das bereits seit 2006 in Kraft ist.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Die „Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule Geisenheim“ finden Sie als amtliche Mitteilung vom 31.05.2019 auf der Internetseite: Amtliche Mitteilung 07/2019.
Die Hochschule Geisenheim hat sich dazu entschlossen, die gesetzlich vorgeschriebene Schulung (§ 12 Abs. 2 AGG) in Form einer Online-Schulung durchzuführen.
Senden Sie das Zertifikat per Hauspost oder per E-Mail bitte an die Personalentwicklung (personalentwicklung@hs-gm.de oder per Hauspost an: PE/Bruske).
Anmeldung per Selbsteinschreibung!
(einmalige Registierung auf der ZFH-Webseite)
Anmeldung per Selbsteinschreibung!
(einmalige Registierung auf der ZFH-Webseite)
personalentwicklung@hs-gm.de
Der Online-Kurs besteht aus 4 Modulen (Grundregeln, Erste Hilfe, Bildschirmarbeit, Brandschutz). Diese 4 Module müssen für ein Bestehen der Sicherheitsunterweisung erfolgreich durchgeführt werden und schließen mit je einem Test ab. MitarbeiterInnen, die keinen Büroarbeitsplatz haben, müssen das Modul "Büroarbeitsplatz" nicht durchführen.
Nach erfolgreichem Test können Sie sich dann für jedes Modul ein Zertifikat als PDF erstellen lassen und diese dann bitte zusammen an Personalentwicklung(at)hs-gm.de senden. Dort wird die erfolgreiche Teilnahme (3 bzw. 4 eingereichte Zertifikate) registriert.
Für die Führungskräfte: Hier bietet sich an, z.B. sich in Ihren Mitarbeiterjahresgesprächen die Zertifikate der Sicherheitsunterweisung zeigen zu lassen, vielleicht kommen Sie darüber ja auch ins Gespräch mit Ihren MitarbeiterInnen über das Thema Arbeitssicherheit.