Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten und zur Studienorganisation Ihres Studiums jederzeit an das Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen.
Nehmen Sie die Möglichkeit unserer Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch:
Vormittags:
Di., Mi., 09.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags:
Di. 14.00 - 16.00 Uhr
Diensthandy: +49 (0) 151 10 65 23 67
Müller-Thurgau-Haus
Von-Lade-Str. 1, 65366 Geisenheim
Anmeldungen zu den Prüfungsleistungen (PL) in EXA:
Die An- und Abmeldungen zu allen Klausuren und mündlichen Prüfungen müssen innerhalb des vorgebenen An-/Abmeldezeitraums über das Prüfungsportal EXA erfolgen.
Sie ENDEN 5 TAGE vor dem Klausurtermin. Nachmeldungen oder Rücktritte sind nach Ablauf des An-/Abmeldezeitraums nicht mehr möglich.
Der An-/Abmeldezeitraum wird zu einem einheitlichen Termin für alle Klausuren und mündlichen Prüfungen, bereits einige Wochen vor der ersten Prüfung, in EXA freigeschaltet.
Daher haben Sie die Möglichkeit Ihre Anmeldungen zu den Klausuren früh zu planen und die Anmeldung sehr rechtzeitig zu erledigen.
An-/Abmeldeprozedere:
Detaillierte Informationen und Regularien für die Anmeldung zu Klausuren finden Sie hier.
Krankmeldung:
Bei Krankmeldung beachten Sie dringend die folgenden Hinweise und Regularien!
Prüfungsleistungen - Klausuren und mündliche Prüfungen - müssen spätestens mit dem dritten Versuch bestanden sein.
Bitte beachten Sie:
Es kann jederzeit zu Änderungen kommen.
Die stets aktualisierten Pläne auf der Website des Prüfungswesen (Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen - StoP) sind für Sie maßgeblich.
Bitte prüfen Sie grundsätzlich auf eventuelle Änderungen.
Anmeldungen zu den semesterbegleitenden Prüfungsleistungen in EXA:
Die An-/Abmeldezeiträume der Module, die nicht zum Ende des Semesters mit einer terminierten Klausur abschließen, sondern deren Prüfungen über das ganze Semester laufen, sind einheitlich festgelegt:
Wintersemester: 01. bis 30. November
Sommersemester: 01. bis 30. April
Bitte beachten Sie dringend, dass eine Anmeldung zur Teilnahme an diesen Modulen in Studip, nicht die Anmeldung im Prüfungsportal EXA ersetzt!
Wie bei den Klausuren gilt auch bei den "semesterbegleitenden Prüfungen", dass nach Ablauf der An-/Abmeldefrist, keine Nachmeldung und auch kein Rücktritt mehr möglich ist.
An-/Abmeldeprozedere:
Semesterbegleitende Prüfungsleistungen müssen spätestens mit dem dritten Versuch bestanden sein.
Anmeldungen zu den Studienleistungen (SL) in EXA:
Bitte melden Sie sich möglichst zu Beginn des Semesters für alle entsprechenden Studienleistungen im Prüfungsportal EXA an.
Studienleistungen dürfen so oft wiederholt werden, bis sie bestanden sind.
Bei Krankmeldungen zu Studienleistungen wie Praktika, Übungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Dozierenden, da dort die Anzahl der Teilnahmen überprüft wird. Eine Anwesenheit von 75 % ist erforderlich, ansonsten gilt die Studienleistung als nicht bestanden.
Um sich für die Thesis online anmelden zu können, müssen Sie sich bei ILIAS (Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System) anmelden.
Zum Thesisantrag geht es hier.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, bitte den Thesisantrag ausdrucken. Dieser Antrag muss von Ihnen, der Referentin/ dem Referenten und der Korreferentin/ dem Korreferenten unterschrieben werden.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den benötigten Unterlagen im Prüfungswesen, Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP), Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, bei Ihrer Studiengangbetreuung, Elke Wittemann, ein.
Anmeldung zur Thesis
Sommersemester 2024: 4. März – letzter Tag der Anmeldung (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Wintersemester: 15. September – letzter Tag der Anmeldung (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Abgabe der Thesis
Abgabe der Thesis im Sommersemester:
3 Monate Bearbeitungszeit Sommersemester 2024: 4. Juni (bzw. am nächsten Arbeitstag)
4,5 Monate Bearbeitungszeit Sommersemester 2024: 19. Juli (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Abgabe der Thesis im Wintersemester:
3 Monate Bearbeitungszeit: 15. Dezember (bzw. am nächsten Arbeitstag)
4,5 Monate Bearbeitungszeit: 31. Januar (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis:
Der Prüfungsausschuss berät über die Anträge und erteilt die Zulassung. Die Bestätigung der Zulassung erfolgt direkt nach der Zulassungskonferenz per E-Mail.
Alle erforderlichen Anträge und Formulare zur Thesis finden Sie rechts in den Downloads. Informationen zur Erstellung und Anfertigung einer Bachelor-Thesis finden Sie in den Richtlinien zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Kolloquium
(= Modul Bachelor-Kolloquium - 3 ECTS):
Sie melden sich an, indem Sie das Anmeldeformular zum Kolloquium fristgerecht ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle Prüfungswesen abgeben (Formular s. rechts, Download).
Anmeldeschluss:
Sommersemester: 01. Juni (wenn Wochentag, ansonsten der Freitag davor)
Wintersemester: 15. Dezember (wenn Wochentag, ansonsten der Freitag davor)
Die Geschäftsstelle Prüfungswesen prüft anhand Ihrer Leistungen (Sammelschein), ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kolloquium erfüllt sind.
Sind Sie zum Kolloquium zugelassen (Info per E-Mail), werden Sie durch uns im QIS zum Modul "Bachelor-Kolloquium“ angemeldet.
Der genaue Prüfungstermin und Ihre Prüfungskommission wird Ihnen nach der Zulassungskonferenz zeitnah per E-Mail mitgeteilt.
In Ihrem Studiengang führt das Kolloquium nicht automatisch zum Abschluss des Studiums.
Um Ihren Abschluss organisieren zu können, benötigen wir Ihre Absichtserklärung.
Bitte teilen Sie uns daher mit dem Formular "Anmeldung zum Studienabschluss" mit, dass Sie Ihren Abschluss machen möchten.
Geben Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle Prüfungswesen ab.
Für den Abschluss im Studiengang Lebensmittellogistik und -management B.Sc. benötigen Sie gemäß Prüfungsordnung folgende ECTS/Credits:
141 ECTS in den Pflichtmodulen (PM)
21 ECTS in den Profilen / Wahlpflichtmodulen (WPM)
18 ECTS in den Wahlmodulen (WM).
Diese Leistungen fließen in die Gesamtnotenberechnung ein.
Alle Leistungen über die 180 ECTS hinaus, werden zusätzlich im Zeugnis aufgeführt - ohne Einfluss auf die Gesamtnote.
Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle Prüfungswesen per E-Mail mit, welche Wahlpflicht-/Wahlmodule Sie in der Gesamtnotenberechnung berücksichtigt haben möchten. Ansonsten werden die besten Noten hierfür ausgewählt.
Das Diploma Supplement wird zusammen mit dem Zeugnis verschickt.
Angaben und Erläuterungen zum Diplomas Supplement finden Sie bei den "Allgemeinen Informationen"