Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten und zur Studienorganisation Ihres Studiums jederzeit an das Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen.
Nehmen Sie die Möglichkeit unserer Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch:
Vormittags:
Di., Mi., 09.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags:
Di. 14.00 - 16.00 Uhr
Diensthandy: +49 (0) 151 10 65 23 67
Müller-Thurgau-Haus
Von-Lade-Str. 1, 65366 Geisenheim
Anmeldungen zu den Prüfungsleistungen (PL) in EXA:
Die An- und Abmeldungen zu allen Klausuren und mündlichen Prüfungen müssen innerhalb des vorgebenen An-/Abmeldezeitraums über das Prüfungsportal EXA erfolgen.
Sie ENDEN 5 TAGE vor dem Klausurtermin. Nachmeldungen oder Rücktritte sind nach Ablauf des An-/Abmeldezeitraums nicht mehr möglich.
Der An-/Abmeldezeitraum wird zu einem einheitlichen Termin für alle Klausuren und mündlichen Prüfungen, bereits einige Wochen vor der ersten Prüfung, in EXA freigeschaltet.
Daher haben Sie die Möglichkeit Ihre Anmeldungen zu den Klausuren früh zu planen und die Anmeldung sehr rechtzeitig zu erledigen.
An-/Abmeldeprozedere:
Detaillierte Informationen und Regularien für die Anmeldung zu Klausuren finden Sie hier.
Krankmeldung:
Bei Krankmeldung beachten Sie dringend die folgenden Hinweise und Regularien!
Prüfungsleistungen - Klausuren und mündliche Prüfungen - müssen spätestens mit dem dritten Versuch bestanden sein.
Bitte beachten Sie:
Es kann jederzeit zu Änderungen kommen.
Die stets aktualisierten Pläne auf der Website unserer Abteilung Studienorganisation und Prüfungswesen sind für Sie maßgeblich.
Bitte prüfen Sie grundsätzlich auf eventuelle Änderungen.
Schauen Sie regelmäßig auf der Website nach, bevor Sie eine Prüfung antreten.
Anmeldungen zu den semesterbegleitenden Prüfungsleistungen in EXA:
Die An-/Abmeldezeiträume der Module, die nicht zum Ende des Semesters mit einer terminierten Klausur abschließen, sondern deren Prüfungen über das ganze Semester laufen, sind einheitlich festgelegt:
Wintersemester: 01. bis 30. November
Sommersemester: 01. bis 30. April
Bitte beachten Sie dringend, dass eine Anmeldung zur Teilnahme an diesen Modulen in Studip, nicht die Anmeldung im Prüfungsportal EXA ersetzt!
Wie bei den Klausuren gilt auch bei den "semesterbegleitenden Prüfungen", dass nach Ablauf der An-/Abmeldefrist, keine Nachmeldung und auch kein Rücktritt mehr möglich ist.
An-/Abmeldeprozedere:
Semesterbegleitende Prüfungsleistungen müssen spätestens mit dem dritten Versuch bestanden sein.
Anmeldungen zu den Studienleistungen (SL) in EXA:
Bitte melden Sie sich möglichst zu Beginn des Semesters für alle entsprechenden Studienleistungen im Prüfungsportal EXA an.
Studienleistungen dürfen so oft wiederholt werden, bis sie bestanden sind.
Bei Krankmeldungen zu Studienleistungen wie Praktika, Übungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Dozierenden, da dort die Anzahl der Teilnahmen überprüft wird. Eine Anwesenheit von 75 % ist erforderlich, ansonsten gilt die Studienleistung als nicht bestanden.
Um sich für die Thesis online anmelden zu können, müssen Sie sich bei ILIAS (Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System) anmelden.
Zum Thesisantrag geht es hier.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, bitte den Thesisantrag ausdrucken. Dieser Antrag muss von Ihnen, der Referentin/ dem Referenten und der Korreferentin/ dem Korreferenten unterschrieben werden.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den benötigten Unterlagen im Prüfungswesen, Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP), Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, bei Ihrer Studiengangbetreuung, Elke Wittemann, ein.
Fristen Anmeldung zur Thesis:
Die Master-Thesis können Sie jederzeit anmelden. Sie sind an keinen Termin gebunden.
Abgabe der Thesis
Die Bearbeitungszeit umfasst einen Zeitraum von 6 Monaten. Die Abgabe der Thesis muss spätestens 6 Monate nach dem von Ihnen im Antragsformular genannten Datum im Feld "Zulassung ab ..." erfolgen. Sollte dies ein Wochenend- oder Feiertag sein, verlängert sich der Termin für die späteste Abgabe auf den nächsten Arbeitstag.
Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis:
Der Prüfungsausschuss berät über Ihren Antrag und erteilt die Zulassung. Die Bestätigung der Zulassung erfolgt direkt nach der Zulassungskonferenz per E-Mail.
Alle erforderlichen Formulare, die Sie bei der Thesis-Abgabe benötigen, finden Sie rechts in den Downloads. Informationen zur Erstellung und Anfertigung einer Thesis finden Sie in den Richtlinien. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium
ist die bestandene Master-Thesis.
Organisation und Anmeldung:
Ihre Prüfer im Kolloquium sind Ihr/Ihre Erst- und Korreferent*in. Sprechen Sie diese bitte zur Abstimmung eines Kolloquium-Termins und zur weiteren Organisation nach bestandener Master-Thesis an.
Eine gesonderte Anmeldung zum Kolloquium ist nicht erforderlich.
Für den Abschluss im Studiengang Lebensmittelsicherheit M.Sc. benötigen Sie gemäß Prüfungsordnung folgende ECTS/Credits:
79 ECTS/Credits in den Pflichtmodulen
41 ECTS/Credits in den Wahlpflicht-/Wahlmodulen.
Diese Leistungen fließen in die Gesamtnotenberechnung ein.
Alle Leistungen über die 120 ECTS/Credits hinaus, werden zusätzlich im Zeugnis aufgeführt - ohne Einfluss auf die Gesamtnote.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, welche Wahlpflicht-/Wahlmodule Sie in der Gesamtnotenberechnung berücksichtigt haben möchten. Ansonsten werden die besten Noten hierfür ausgewählt.
Das Diploma Supplement wird zusammen mit dem Zeugnis verschickt.
Angaben und Erläuterungen zum Diplomas Supplement finden Sie bei den "Allgemeinen Informationen"