Studienorganisation und Prüfungswesen – Getränketechnologie (B.Sc.)

Getränketechnologie (B.Sc.)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten und zur Studienorganisation Ihres Studiums jederzeit an das Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen.

Nehmen Sie die Möglichkeit unserer Unterstützung und Hilfestellung gerne in Anspruch:

  • Betreuung Noten / Leistungsnachweise / EXA
  • Beratung für Studierende zu Studiengangverlauf, Modulwahl, Noten und Leistungsübersicht u.a.
  • Informationen zu Prüfungsordnungen, Curricula
  • Prüfungstermine - Anmeldefristen
  • Krankmeldungen in der Klausurphase
  • Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium
  • Anträge an den Prüfungsausschuss
  • Leistungsbescheinigungen für Behörden etc.
  • Anmeldung zur Thesis und zum Kolloquium
  • Zeugnisse und Urkunden

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Michler
Ute Michler
Gebäude 5905
Raum 00.03
Tel. +49 6722 502 716
Ute.Michler(at)hs-gm.de Details

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung

Müller-Thurgau-Haus
Von-Lade-Str. 1,  65366 Geisenheim

Gebäude 5905
Raum 00.01
Tel. +49 6722 502 716
ute.michler(at)hs-gm.de

Prüfungen, Studienleistungen und Prüfungsportal

Prüfungstermine, Prüfungsportal

Die An- und Abmeldungen zu allen Klausuren müssen online innerhalb des vorgebenen An-/Abmeldezeitraums über das Prüfungsportal erfolgen. Sie ENDEN 5 TAGE vor dem Klausurtermin. Nachmeldungen oder Rücktritte sind nach Ablauf des An-/Abmeldezeitraums nicht mehr möglich.

Der An-/Abmeldezeitraum wird zu einem einheitlichen Termin für alle Klausuren, bereits einige Wochen vor der ersten Klausur, im Prüfungsverwaltungssystem freigeschaltet. Daher haben Sie die Möglichkeit Ihre Anmeldungen zu den Klausuren früh zu planen und die Anmeldung rechtzeitig zu erledigen.

An-/Abmeldeprozedere:
Detaillierte Informationen und Regularien für die Anmeldung zu Klausuren finden Sie hier.

Krankmeldung:
Bei Krankmeldung beachten Sie dringend die folgenden Hinweise und Regularien!

Infos und Änderungen

Bitte beachten Sie:
Es kann jederzeit zu Änderungen kommen.
Die stets aktualisierten Pläne auf der Website des Prüfungswesen (Sachgebiet: Studienorganisation und Prüfungswesen - StoP) sind für Sie maßgeblich.
Bitte prüfen Sie grundsätzlich auf eventuelle Änderungen.
 

 

Semesterbegleitende Prüfungsleistungen, Studienleistungen

Anmeldungen zu den semesterbegleitenden Prüfungsleistungen im Prüfungsverwaltungssystem:

Die An-/Abmeldezeiträume der Module, die nicht zum Ende des Semesters mit einer terminierten Klausur abschließen, sondern deren Prüfungen über das ganze Semester laufen, sind einheitlich über das ganze Jahr festgelegt:

Wintersemester: 01. bis 30. November
Sommersemester: 01. bis 30. April

Bitte beachten Sie dringend, dass eine Anmeldung zur Teilnahme an diesen Modulen in Studip, nicht die Anmeldung im Prüfungsportal ersetzt!

Wie bei den Klausuren gilt auch bei den "semesterbegleitenden Prüfungen", dass nach Ablauf der An-/Abmeldefrist, keine Nachmeldung und auch kein Rücktritt mehr möglich ist.

An-/Abmeldeprozedere:
Detaillierte Informationen und Regularien für die Anmeldung in EXA zu Modulen mit Prüfungen während des Semesters finden Sie hier.

Anmeldung von Studienleistungen:

Studienleistungen von Wahlpflicht- und Wahlmodulen müssen Sie über das EXA Prüfungsportal innerhalb des vorgegebenen Zeitraums anmelden.

 

 

Thesis und Kolloquium

Bachelor-Thesis

Thesis-Antrag

Um sich für die Thesis online anmelden zu können, müssen Sie sich bei ILIAS (Integriertes Lern-, Informations- und Arbeitskooperations-System) anmelden.
Zum Thesisantrag geht es hier.

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie den Thesisantrag ausdrucken und von Ihnen, der Referentin/ dem Referenten und der Korreferentin/ dem Korreferenten unterschrieben werden.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den benötigten Unterlagen im Prüfungswesen, Sachgebiet Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP), Müller-Thurgau-Haus, Erdgeschoss, bei Ihrer Studiengangbetreuung, Ute Michler, ein.

Informationen zur Thesis

Anmeldung zur Thesis

Sommersemester 2025: 1. März – letzter Tag der Anmeldung (bzw. am nächsten Arbeitstag)
Wintersemester: 15. September – letzter Tag der Anmeldung (bzw. am nächsten Arbeitstag)

Abgabe der Thesis

Abgabe der Thesis im Sommersemester:
3 Monate Bearbeitungszeit 2025: 1. Juni  (bzw. am nächsten Arbeitstag)
4,5 Monate Bearbeitungszeit 2025: 15. Juli   (bzw. am nächsten Arbeitstag)

Abgabe der Thesis im Wintersemester:
3 Monate Bearbeitungszeit: 15. Dezember  (bzw. am nächsten Arbeitstag)
4,5 Monate Bearbeitungszeit: 31. Januar  (bzw. am nächsten Arbeitstag)

Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis: 

  • Alle Pflichtmodule des 1. Studienjahres müssen abgeschlossen sein.
  • Sie müssen 5 Pflichtmodule aus den höheren Semestern  vorweisen können.
    Bitte geben Sie daher zwecks Prüfung mit dem Antrag auch einen Leistungsnachweis (Sammelschein) ab.
  • Der Vorpraktikumsnachweis muss vorliegen:
    Wenn Sie eine Ausbildung gemacht haben, bitte den Nachweis (Kopie Zeugnis) mitbringen. Wenn Sie Berichtshefte über Ihre Vorpraxis abgegeben haben, dann hat Frau May eine entsprechende Bestätigung an uns weitergeleitet.

Der Prüfungsausschuss berät über die Anträge und erteilt die Zulassung. Die Bestätigung der Zulassung erfolgt direkt nach der Zulassungskonferenz per E-Mail.

Alle erforderlichen Anträge und Formulare zur Thesis finden Sie rechts in den Downloads. Informationen zur Erstellung und Anfertigung einer Bachelor-Thesis finden Sie in den Richtlinien zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Bachelor-Kolloquium

Voraussetzungen für die Zulassung zum Kolloquium

(= Modul Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren - 6 ECTS):

Sie melden sich an, indem Sie das Anmeldeformular zum Kolloquium fristgerecht ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle Prüfungswesen abgeben (Formular s. rechts, Download).

Anmeldeschluss:

Sommersemester: 01. Juni (wenn Wochentag, ansonsten der Freitag davor)

Wintersemester: 15. Dezember (wenn Wochentag, ansonsten der Freitag davor)

Die Geschäftsstelle Prüfungswesen prüft anhand Ihrer Leistungen (Sammelschein), ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kolloquium erfüllt sind.

  • Die Bachelor-Thesis muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet sein.
  • Die Mindestanzahl an Wahlpflicht- und Wahlmodulcredits von 21 ECTS und
  • alle Pflichtmodule von 153 ECTS (6 ECTS für das Kolloquium nicht eingerechnet) sind erforderlich,
  • d. h. in Summe sind 174 ECTS zum Antritt des Kolloquiums Voraussetzung.

Sind Sie zum Kolloquium zugelassen (Info per E-Mail), werden Sie durch uns im QIS zum Modul "Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren“ angemeldet.

Der genaue Prüfungstermin und Ihre Prüfungskommission wird Ihnen nach der Zulassungskonferenz zeitnah per E-Mail mitgeteilt.

Zeugnis und Diploma Supplement

Für den Abschluss im Studiengang Getränketechnologie B.Sc. benötigen Sie gemäß Prüfungsordnung folgende ECTS/Credits:

159 ECTS/Credits in den Pflichtmodulen

  21 ECTS/Credits in den Wahlpflicht-/Wahlmodulen.

Diese Leistungen fließen in die Gesamtnotenberechnung ein.

Alle Leistungen über die 180 ECTS/Credits hinaus, werden zusätzlich im Zeugnis aufgeführt - ohne Einfluss auf die Gesamtnote.

Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle Prüfungswesen per E-Mail mit, welche Wahlpflicht-/Wahlmodule Sie in der Gesamtnotenberechnung berücksichtigt haben möchten. Ansonsten werden die besten Noten hierfür ausgewählt.


Das Diploma Supplement wird zusammen mit dem Zeugnis verschickt.

Angaben und Erläuterungen zum Diplomas Supplement finden Sie bei den "Allgemeinen Informationen"