Erasmus+ ermöglicht es Ihnen, einen Teil Ihres Studiums an einer Hochschule im europäischen Ausland zu absolvieren. Neben der Erweiterung Ihrer sozialen und kulturellen Kompetenzen und dem Verbessern Ihrer Sprachkenntnisse, lernen Sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren unterschiedlichen Lehr- und Lernmethoden.
Sie können während jedem Ihrer Studienzyklen - Bachelor, Master, PhD - bis zu 12 Monate über Erasmus+ im Ausland studieren beziehungsweise ein Praktikum absolvieren. Hierbei kann das Zielland variieren.
Sie können während eines Bachelor-Studiums also zum Beispiel 5 Monate an einer Hochschule in Frankreich studieren, ein 3-monatiges Pflichtpraktikum in Italien absolvieren und dann zwei weitere 2-monatige Praktika während und im Anschluss an Ihren Bachelor z.B. in einem Betrieb in Portugal und Spanien verbringen.
ERASMUS-Studierende erhalten von Ihrer Heimathochschule einen finanziellen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt. Dieser Zuschuss soll die Extrakosten decken, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen.
Für einen Erasmus-Studienaufenthalt im Studienjahr 2024/25 werden folgende Stipendienhöhen gezahlt:
600 EUR/Monat für die Länder höheren Lebenshaltungkosten:
Belgien, Dänemark,Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden;
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).
540 EUR/Monat für die Länder mit mittleren und niedrigen Lebenshaltungskosten:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern;
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
700 EUR/Monat für ausgewählte Partnerhochschulen außerhalb Europas
Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Erasmus+ wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den ein Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen.
Ihre Aufenthaltsdauer wird nach den Erasmus+ Richtlinien tagesgenau berechnet. Der mögliche Förderzeitraum steht somit erst fest, wenn Sie uns am Ende Ihre Aufenthaltsbestätigung abgeben.
Die maximale Förderdauer pro Semester sind 5 Monate.
Grundlage für den Austausch von Studierenden im Rahmen von Erasmus+ sind bilaterale Kooperationsabkommen zwischen der Hochschule Geisenheim und ihren Partnerhochschulen.
Informieren Sie sich deshalb zuerst über die verfügbaren Austauschkooperationen. Interessieren Sie sich für eine Hochschule, mit der bislang noch kein Abkommen besteht, wird sich das International Office um den entsprechenden Kontakt bemühen.
Bewerbungsfrist für Erasmus+ ist jeweils der 1. März für das darauffolgende Hochschuljahr (z.B. 1. März 2024 für Auslandsaufenthalte im WS 24/25 oder SS 2025). Sind noch Plätze frei, ist auch im Herbst eine Nominierung an der Partnerhochschule für das darauffolgende Sommersemester möglich.
Wer erfolgreich im Ausland studieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Erasmus+ unterstützt Studierende bei der Entwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen. Die Sprachenförderung OLS gliedert sich in zwei Komponenten: einen verpflichtenden Sprachtest vor Beginn und zum Abschluss der Erasmus+ Mobilität sowie gegebenenfalls einen Sprachkurs.
Die Europäische Kommission stellt für mittlerweile 24 Sprachen einen Online-Sprachtest ("language assessment") zur Verfügung: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Diesen Test müssen alle Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn als auch nach Beendigung des Aufenthalts in der Hauptunterrichts-/Hauptarbeitssprache absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Der OLS-Sprachtest ist verpflichtend und Bestandteil des geschlossenen Grant Agreement. Bei mehrfacher Förderung müssen entsprechend mehrfach Tests nachgewiesen werden.
Die Durchführung des Sprachtests dient der Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Der Test sollte sowohl vor als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Die zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreements (IIA) und Learning Agreements (LA) getroffenen Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit dem Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
NEU: Sofern beim 1.Test schon ein Ergebnis auf Niveau C2 erreicht wurde, ist nun kein abschließender 2. Test mehr vorgeschrieben.
Falls Sie die Frist für den Anfangssprachtest verpasst haben, so setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Falls Sie die Frist des Abschlusssprachtests verpasst haben (bei der Rückkehr von Ihrem Mobilitätszeitraum), gehen Sie wie folgt vor: Melden Sie sich auf der Erasmus+ OLS Webseite an. Sehen Sie unten auf der Seite nach, ob die Taste „Sprachtest starten“ noch verfügbar ist. Sollte dies der Fall sein, können Sie den Sprachtest immer noch durchführen. Wenn nicht, dann setzen Sie das Datum des Endes Ihrer Mobilität in Ihrem OLS Profil auf den laufenden Monat. Wenn es bereits auf den laufenden Monat gesetzt wurde, dann speichern Sie Ihr Profil. Es sollte nun für Sie möglich sein, den Test durchzuführen.
Die 250-Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen:
Aufstockung für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Bitte geben Sie den Antrag auf Zusatzförderung mit den entsprechenden Nachweisen zusammen mit Ihrem Erasmus-Antrag ab.