Erasmus+ für Mitarbeiter/Lehrende

Mobilität von Mitarbeitern und Dozenten

Neben der Mobilitätsförderung von Studierenden ins Ausland stehen dem International Office Mittel zur Förderung der Mobilität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule Geisenheim zur Verfügung. Das Programm Erasmus+ fördert sowohl Aufenthalte von Hochschuldozentinnen und –dozenten zu Lehrzwecken als auch von Verwaltungspersonal zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb Europas.

Im Erasmus+ Programm kann auch ausländisches Unternehmenspersonal für einen Lehraufenthalt an der Hochschule Geisenheim im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel finanziell unterstützt werden, um die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft zu stärken.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeaufträgte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal aus dem Ausland
  • Mitarbeiter aus allen Bereichen der Hochschule (z.B. Bibliothek, Allgemeine und Studierendenverwaltung, Institute....)
Erasmus+ Mobilität zu Unterrichtszwecken

Aufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen zu Lehrzwecken können für 2-60 Tage gefördert werden, wenn mindestens 8 Stunde/Woche unterrichtet wird.

Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  •     Ihr geplanter Aufenthalt ist per Dienstreiseantrag genehmigt.
  •     Die Gasteinrichtung hat mit der Hochschule Geisenheim einen ERASMUS-Vertrag unterzeichnet.
  •     Ihr Aufenthalt an der Erasmus+ Partnerhochschule dauert zwischen 2 und 60 Tage (Reisetage nicht mitgerechnet). Sie unterrichten währenddessen mindestens 8 Stunden pro Woche bzw. pro      Aufenthalt, wenn die Aufenthaltsdauer weniger als eine Woche beträgt.
  •     Ein Antrag auf Förderung ist laufend möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Die Förderung erfolgt nach von der EU festgelegten Pauschalen je nach Zielland, unabhängig von ihren tatsächlichen Kosten. Sie erhalten eine Reisekostenpauschale - diese wird per EU-Entfernungsrechner ermittelt - und eine Aufenthaltspauschale pro Tag. An- und Abreisetag zählen normalerweise nicht als Aufenthaltstag. Je nach verfügbaren Mitteln werden nicht alle Tage der Reise mit dem pauschalen Tagessatz gefördert ("Zero-Grant-Zeitraum").
Bitte beachten Sie, dass, sofern die Pauschalen die nach Reisekostenrecht errechneten Beträge übersteigen, die zu viel ausgezahlte Summe versteuert werden muss.

Bitte sprechen Sie uns an.

ERASMUS+ Mobilität zur Fort- und Weiterbildungszwecken

Lehrende wie Mitarbeiter/innen aller Hochschulbereiche können für einen 2- bis max. 5-tägigen Fortbildungsaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule oder in einem europäischen Unternehmen oder einer Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Ziel ist neben der Weiterbildung des Teilnehmers/der Teilnehmerin die Stärkung der Internationalisierung der Hochschule Geisenheim durch Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraumes sowie die Festigung von Erasmus+ Partnerschaften.

Folgende Aufenthaltsformen sind möglich:

  • Individuell organisierte Aufenthalte im Rahmen eines sog. Job Shadowings (Hospitation). Dieses sollte in einer dem eigenen Aufgabengebiet entsprechenden bzw. vergleichbaren Abteilung an der Partnerhochschule/im Unternehmen durchgeführt werden. Im Vorfeld wird ein individuelles Programm festgelegt.
  • Teilnahme an einer "International Staff Week", einem Workshop, Sprachkurs, Seminar o. ä., die von der Partnerhochschule organisiert werden. Entsprechende Einladungen werden an alle Abteilungsleiter, Dekane und Auslandsbeauftragte verschickt. In der Regel sind hochschulweit 1 - 2 Anmeldungen pro Staff Week möglich. Eine Übersicht über aktuell angebotene Staff Weeks finden Sie auf der EU-Plattform staffmobility.eu

 Bitte sprechen Sie uns an.

Fördersätze Personalmobilität

Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität mit einem Online-Rechner der EU ermittelt und nach folgenden Beträgen erstattet:

  • 10 - 99 km: 20,- €
  • 100 – 499 km: 180,- €
  • 500 – 1.999 km: 275,- €
  • 2.000 – 2.999 km: 360,- €
  • 3.000 – 3.999 km: 530,- €
  • 4.000 – 7.999 km: 820,- €
  • 8.000 km und mehr: 1.500,- €

Bis zum 14. Aufenthaltstag gelten folgende feste Tagessätze für die Ländergruppen, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.

Zielland Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 180 €

Zielland Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160 €

Zielland Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140 €

Kontakt

Elke Reichel
Dipl.-Ing. (FH) Elke Reichel
Gebäude 5905
Raum 02.04
Tel. +49 6722 502 728
Elke.Reichel(at)hs-gm.de Details