Gefördert werden Studienaufenthalte an einer anerkannten Hochschule außerhalb der EU bzw. der Erasmus Teilnahmeländer bzw. einer Hochschule, mit der kein Erasmus-Vertrag besteht.
Eine Immatrikulation an der Hochschule Geisenheim und mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschuljahr sind im Bachelor-Studiengang Voraussetzung.
Master Studierende können sich schon am Anfang ihres Studiums bewerben.
Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene a) deutsche und b) Deutschen gleichgestellte (gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff.,Absatz 2, 2a und 3 BAföG) Studierende, sowie auch c) nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende seit mindestens 5 Jahren lebt.
Die Förderung gibt es in Form eines Teilstipendiums zur Unterstützung bei der Finanzierung der Lebenshaltung, festgelegt in Länderpauschalen. Der Förderungszeitraum beträgt bis zu 6 Monate. Oder Sie erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten in Form einer ebenfalls festgelegten Länderpauschale.
Für eine Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen (auf Deutsch) direkt beim International Office ein.
Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen und vollständig ausgefüllte Formulare.
Die Bewerbungsfrist für das PROMOS-Programm (Studium und Praktikum weltweit) ist der 31. Mai für ein Studium/Praktikum mit Beginn von Juli bis Dezember bzw. der 15. Dezember für ein Studium/Praktikum mit einem Beginn von Januar bis Juni.
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt aufgrund der Qualität des Motivationsschreibens (Sinnhaftigkeit des Vorhabens, Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt), der bisher erbrachten Studienleistungen und der erforderlichen Sprachkenntnisse, des Empfehlungsschreibens sowie unter Berücksichtigung von sozialem und gesellschaftlichem Engagement (an der Hochschule oder im privaten Bereich).
Basierend auf ein erfolgreich erprobtes Punktevergabesystem werden für Ihre Bewerbungsunterlagen, entsprechend der oben genannten Auswahlkriterien, Punkte angerechnet. Die ermittelten Summen der Punkte führen zu einer Rankingliste. Entsprechend der Liste werden die vorhandenen Mittel verteilt.
Bewerber, die aufgrund der begrenzten Mittel keine Förderung bekommen können, werden auf der Rankingliste als "Nachrücker" geführt. Es ist möglich, dass einzelne Bewerber/innen aufgrund von Veränderungen (Rücktritte aus verschiedenen Gründen, nachträglich zusätzlich bewilligte Mittel) nachrücken und ein Stipendium erhalten.