Erasmus+ bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums mit einem monatlichen Zuschuss Praxiserfahrungen im Ausland zu sammeln. Sie erwerben Kenntnisse über andere Arbeitsmärkte und erweitern Ihre Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
Die Förderhöhen sind nach zwei Ländergruppen gestaffelt, entsprechend der jeweiligen Lebenshaltungskosten. Die Einteilung der Ländergruppen und die Höhe des Stipendiums ist von der EU vorgegeben.
Ländergruppe 1: 750 € pro Monat:
Belgien, Dänemark,Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden;
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).
Ländergruppe 2: 690 € pro Monat:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern;
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Bitte beachten Sie, dass bei der Erasmus-Förderung zwischen Förderzeitraum und Aufenthaltszeitraum unterschieden wird.
Praktika werden bis zu einer Dauer von insgesamt 4 Monaten finanziell gefördert, für den restlichen Aufenthaltszeitraum wird kein Stipendium gezahlt.
Ihre Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium ist vollständig bei rechtzeitiger Abgabe von:
Bitte geben Sie Ihren Antrag möglichst 4 Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Praktikums im International Office ab, wir schließen die Verträge (Lernvereinbarung und Zuwendungsvertrag) vor Beginn Ihres Praktikums ab. Sie können die Lernvereinbarung auch zusammen mit Ihrem Antrag im International Office abgeben.
Sie erhalten per E-mail:
Die 250-Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen:
Aufstockung für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Bitte geben Sie den Antrag auf Zusatzförderung mit den entsprechenden Nachweisen zusammen mit Ihrem Erasmus-Antrag ab.
Erasmus+ unterstützt Studierende und Praktikanten bei der Entwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen.
Mit Hilfe von Sprachtests (vor und nach einer Mobilität) sowie tutorierten Sprachkursen lässt sich die sprachliche Entwicklung messen. Derzeit bietet Erasmus+ die Sprachenförderung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Niederländisch an. Diese sechs Sprachen sind die Hauptmobilitätsprachen von etwa 90 Prozent der Erasmus+ Teilnehmer. Zusätzlich stehen Sprachtests und Sprachkurse in Bulgarisch, Finnisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Tschechisch und Ungarisch zur Verfügung (unterschiedliche Sprachkursniveaus).
Die Sprachtests unterstützen den Erfolg einer Mobilität, die Tests dokumentieren die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten – insofern sind sie keine Voraussetzung für eine Förderung und nicht selektiv. Diese Sprachtests sind verpflichtend vor Beginn der Mobilität und nach Beendigung des Aufenthaltes.
Das System funktioniert vollständig elektronisch: Studierende und Praktikanten erhalten eine E-Mail, mit deren Hilfe Sie sich anmelden und Tests bzw. Sprachkurs absolvieren können.