Erasmus+ Praktikum

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an der Hochschule Geisenheim;
  • Praktikumsstelle in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Mazedonien, Liechtenstein, Island, Norwegen und der Türkei;
  • Praktikumsdauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten (auch mehrfach, bis zu einer maximalen Förderdauer von 12 Monaten jeweils im Bachelor, Master und PhD: z.B. 6 Monate Studium in Italien, 4 Monate Praktikum in Frankreich und 2 Monate Praktikum in Ungarn);
  • Vollzeitpraktikum;
  • sinnvoller fachlicher und beruflicher Bezug des Praktikums zum Studium;
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten;
  • für Graduiertenpraktika gelten voraussichtlich die gleichen Voraussetzungen, jedoch muss hier die Bewerbung bereits im letzten Hochschulsemester erfolgen.

Erasmus+ Praktikum

Erasmus+ bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums mit einem monatlichen Zuschuss Praxiserfahrungen im Ausland zu sammeln. Sie erwerben Kenntnisse über andere Arbeitsmärkte und erweitern Ihre Schlüsselqualifikationen wie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.

Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen
  • Immatrikulation an der Hochschule Geisenheim;
  • Praktikumsstelle in einem der 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Mazedonien, Liechtenstein, Island, Norwegen und der Türkei;
  • Praktikumsdauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten (auch mehrfach, bis zu einer maximalen Förderdauer von 12 Monaten jeweils im Bachelor, Master und PhD: z.B. 6 Monate Studium in Italien, 4 Monate Praktikum in Frankreich und 2 Monate Praktikum in Ungarn);
  • Vollzeitpraktikum;
  • sinnvoller fachlicher und beruflicher Bezug des Praktikums zum Studium;
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten;
  • für Graduiertenpraktika gelten  die gleichen Voraussetzungen, jedoch muss hier die Bewerbung bereits im letzten Hochschulsemester erfolgen;
  • Sie dürfen neben dem ERASMUS-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen;
  • Bei außer-europäischer Staatsangehörigkeit informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie eine Arbeitserlaubnis im Praktikumsland benötigen.
Stipendium

Die Förderhöhen sind nach zwei Ländergruppen gestaffelt, entsprechend der jeweiligen Lebenshaltungskosten. Die Einteilung der Ländergruppen und die Höhe des Stipendiums ist von der EU vorgegeben.

  • Ländergruppe 1: 750 € pro Monat:
    Belgien, Dänemark,Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden;
    Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).

  • Ländergruppe 2: 690 € pro Monat:
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern;
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Bitte beachten Sie, dass bei der Erasmus-Förderung zwischen Förderzeitraum und Aufenthaltszeitraum unterschieden wird.
Praktika werden bis zu einer Dauer von insgesamt 4 Monaten finanziell gefördert, für den restlichen Aufenthaltszeitraum wird kein Stipendium gezahlt.

 

Bewerbungsablauf

Ihre Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium ist vollständig bei rechtzeitiger Abgabe von:

  • Bewerbungsbogen
  • Anerkennungsbescheinigung (Praktikumsbeauftragter)
  • Zusage des Praktikumsbetriebes
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Immatrikulationsnachweis
  • evtl. DAAD – Sprachnachweis

Bitte geben Sie Ihren Antrag möglichst 4 Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Praktikums im International Office ab, wir schließen die Verträge (Lernvereinbarung und Zuwendungsvertrag) vor Beginn Ihres Praktikums ab. Sie können die Lernvereinbarung auch zusammen mit Ihrem Antrag im International Office abgeben.

Sie erhalten per E-mail:

  • den Zugang zu einem Sprachtest / Online Sprachkurs (falls die Arbeitssprache nicht Deutsch ist)
  • den Zuwendungsvertrag.
Sonderförderungen "Green Travel" und "Social Top Up"
  • Sonderförderung für nachhaltiges Reisen
    Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetagen zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten.

Die 250-Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen:

  • Aufstockung für Studierende mit Kind
    Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können  monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.
     
  • Aufstockung für Studierende mit einem »Grad der Behinderung (GdB)« ab 20 oder Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt
  • Aufstockung für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
    Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
    Bitte geben Sie den Antrag auf Zusatzförderung mit den entsprechenden Nachweisen zusammen mit Ihrem Erasmus-Antrag ab.

  • Aufstockung für erwerbstätige Studierende
    Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:
    - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    - mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
    - durchgängig über mindestens 10 Monate im Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Sprachenförderung online (Online Linguistic Support)

Erasmus+ unterstützt Studierende und Praktikanten bei der Entwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen.

Mit Hilfe von Sprachtests (vor und nach einer Mobilität) sowie tutorierten Sprachkursen lässt sich die sprachliche Entwicklung messen. Derzeit bietet Erasmus+ die Sprachenförderung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Niederländisch an. Diese sechs Sprachen sind die Hauptmobilitätsprachen von etwa 90 Prozent der Erasmus+ Teilnehmer. Zusätzlich stehen Sprachtests und Sprachkurse in Bulgarisch, Finnisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Tschechisch und Ungarisch zur Verfügung (unterschiedliche Sprachkursniveaus).

Die Sprachtests unterstützen den Erfolg einer Mobilität, die Tests dokumentieren die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten – insofern sind sie keine Voraussetzung für eine Förderung und nicht selektiv. Diese Sprachtests sind verpflichtend vor Beginn der Mobilität und nach Beendigung des Aufenthaltes.

Das System funktioniert vollständig elektronisch: Studierende und Praktikanten erhalten eine E-Mail, mit deren Hilfe Sie sich anmelden und Tests bzw. Sprachkurs absolvieren können.

Kontakt

Elke Reichel
Dipl.-Ing. (FH) Elke Reichel
Gebäude 5905
Raum 02.04
Tel. +49 6722 502 728
Elke.Reichel(at)hs-gm.de Details