Beauftragte

Geschlechtergerechte Berufungsverfahren an der Hochschule Geisenheim

Allgemeines zu Geschlechtergerechten Berufungsverfahren 

Ein geschlechtergerechtes Berufungsverfahren ist ein entscheidender Schritt, um Chancengleichheit zu fördern. Die Hochschule Geisenheim setzt auf die folgenden zentralen Instrumente, um geschlechtergerechte Berufungsverfahren zu gewährleisten:

  • Standardisierung
    • Verfahrensabläufe: Umsetzung des Berufungsleitfadens
    • Ausschreibungskriterien und Leistungsbewertung
  • Transparenz
    • Information und Kommunikation gegenüber Bewerber:innen
    • Information und Kommunikation innerhalb der Berufungskommission
  • Repräsentativität hinsichtlich Geschlecht
  • Sensibilisierung hinsichtlich Ausschlussmechanismen
    • Unconscious Bias Training (siehe unten)

Berufungsleitfaden

Der Berufungsleitfaden unterstützt Gremien und Entscheidungsträger:innen dabei, faire und transparente Prozesse zu gestalten, die alle Bewerber:innen gleichermaßen berücksichtigen. Der Berufungsleitfaden enthält Richtlinien und Empfehlungen für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Berufungsverfahren. Dazu gehören:

  • Festlegung von Anforderungsprofil und Auswahlkriterien
  • Ggf. aktive Ansprache geeigneter Kandidatinnen
  • Einbeziehung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in alle Verfahrensschritte
  • Geschlechtergemischte Berufungskommission mit möglichst paritätischer Beteiligung hinsichtlich Geschlecht
  • Beurteilung aller Kandidatinnen und Kandidaten nach den gleichen Kriterien
  • Geschlechtergemischte Auswahl von gutachtenden Personen

    Berufungsleitfaden

Hessenweite Qualitätskriterien zur Gleichstellung in Berufungsverfahren.

Im Januar 2015 ist die „Vereinbarung von Hessenweiten Qualitätskriterien zur Gleichstellung in Berufungsverfahren“ zwischen den Universitäten des Landes Hessen und den Fachhochschulen des Landes Hessen und der Hochschule Geisenheim in Kraft getreten. Das Ziel ist es den Anteil von Professorinnen in Hessen zu erhöhen. Die Hochschule folgt damit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und der DFG. Die Kriterien umfassen aktive Rekrutierung, Befangenheitsprüfung und Leistungsmessung unter Berücksichtigung differenter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (wie z.B. Kinderbetreuung, siehe auch Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2.2.3). Die Implementierung dieser Kriterien finden sich im Berufungsleitfaden, sowie im Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule wieder.

Hessenweite Qualtitätskriterien

Stellenausschreibungen

Die Hochschule Geisenheim hat „2023 eine neue Richtlinie zur Personalauswahl der Tarifbeschäftigten mit den Grundsätzen zu Stellenausschreibungen an der HGU“ verabschiedet, um eine verbindliche und transparente Personalentwicklung zu gewährleisten. Dort, sowie im Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist festgehalten, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an allen Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren der Hochschule zu beteiligen ist. 

Studien zufolge unterscheidet sich das Verhalten von Frauen und Männern in der Bewerbung und sie reagieren unterschiedliche auf die Ausdrucksweise in Ausschreibungstexten. Daher soll der Ausschreibungstext gendersensibel bzw. neutral formuliert werden:

  • Bei der Bezeichnung der Position: es wird die weibliche und männliche Personenbezeichnung ausgeschrieben (z.B. Professorinnen und Professoren)
  • Einführung der dritten Option durch mwd (männlich, weiblich, divers)
  • Neutrale Formulierungen (z.B. Person statt Bewerber)
  • Gender-Doppelpunkt (z.B. Projektleiter:in)
  • Ausgeglichenes Verhältnis an stereotypisch männlichen und stereotypisch weiblichen Wörtern: Es gibt Eigenschaften, die eher Männern als Frauen zugeschrieben werden und somit stereotypisch männlich sind, wie z.B. durchsetzungsstark. Ebenso gibt es Eigenschaften, die eher Frauen zugeschrieben werden und somit stereotypisch weiblich sind, z.B. verantwortungsbewusst. Studien zeigten, dass stereotypisch männlich formulierte Stellenanzeigen dazu führen, dass Frauen eine geringere Bewerbungsintention zeigen, weil sie sich weniger angesprochen fühlen. Stellenanzeigen, die stereotyp weibliche Formulierungen aufweisen, haben auf Männer nicht den Effekt, so dass es sie vermutlich nicht davon abhält, sich zu bewerben. Daher ist auf eine neutrale Formulierung oder ein ausgewogenes Verhältnis zu achten. Anlage 1 der Richtlinie enthält eine ausführliche Liste dieser stereotypischen Wörter. Darüber hinaus können Ausschreibungstexte über den gendercoder gecheckt werden: https://genderdecoder.wi.tum.de/.
  • Diskriminierungsfreie und klare Formulierungen
  • Stellenausschreibungen für Professuren erhalten den Zusatz, dass die Hochschule Geisenheim einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbetrieb anstrebt und daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auffordert sich zu bewerben. Frauenförder- und Gleichstellungsplan (siehe Kapitel 2.1.10)

    Berufungsleitfaden (siehe Anhang 1)

Aktive Rekrutierung 

Die Hochschule Geisenheim hat in ihrem Frauenförder- und Gleichstellungsplan die aktive Suche nach geeigneten Bewerberinnen für die Besetzung von Professurstellen beschlossen. Zudem soll eine Person aus der Berufungskommission ausgewählt werden, die explizit für die Rekrutierung von Frauen zuständig ist.

Frauenförder- und Gleichstellungpslan (siehe Kapitel 4.1)

Unconscious Bias Training

In Berufungsverfahren können sogenannte „Bias“ auftreten, also eine Voreingenommenheit, die als Verzerrungseffekte das Verfahren beeinflussen. Das Unconscious Bias Training zielt darauf ab, Mitglieder von Berufungskommissionen für unbewusste Vorurteile in Berufungsverfahren zu sensibilisieren. Der Fokus liegt auf geschlechtsspezifische Vorurteile.

Chancengleichheit in Berufungsverfahren - Ein Unconscious Bias Training

Beitritt der Hochschule Geisenheim: Selbstverpflichtung „Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“

Am 14. Mai 2024 hat die Hochschulrektorenkonferenz-Mitgliederversammlung dem Beschluss „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen“ zugestimmt. Dabei werden konkrete Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen genannt, die zu einem institutionellen Kultur- und Strukturwandel zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können. Die Hochschule Geisenheim ist dieser Selbstverpflichtung im Juli 2024 beigetreten. Dies bedeutet, dass die Hochschule gewillt ist, die noch erforderlichen Schritte zu gehen, um eine angemessene Repräsentation der Geschlechter zu erreichen. Die etablierten Instrumente werden regelmäßig in die Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS eingetragen.

Hinweis für gewaltbetroffene Frauen

Unter der Telefonnummer 08000 116 016 finden gewaltbetroffene Frauen rund um die Uhr Beratung und Unterstützung. Zusätzlich bietet das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" auf der Seite www.hilfetelefon.de Chat- und E-Mail-Beratung an.