Nagoya-Protokoll – Allgemeine Hinweise der Hochschule Geisenheim

Nagoya-Protokoll – Zugang und Nutzung genetischer Ressourcen

Das Nagoya-Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich (ABS = Access and Benefit-Sharing) ist ein internationales Abkommen, das auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile abzielt, die sich aus der Nutzung (Forschung und/oder Entwicklung) genetischer Ressourcen (und/oder darauf bezogenen traditionellen Wissens) ergeben. Vgl. die Webseite des Nagoya-Protokolls.

Um welche genetischen Ressourcen handelt es sich?

Eine genetische Ressource ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen (nicht menschlichen) Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält, oder Derivate einer genetischen Ressource (z. B. Enzyme, Proteine, Metaboliten) mit tatsächlichem oder potentiellem Wert.

Ausgeschlossen sind Organismen, die Gegenstand spezieller Verträge sind (z.B. Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft => 35 Nahrungs- und 29 Futtermittelpflanzenarten z.B. Weizen u.a. Getreide, Apfel, Erdbeere, Ackerbohne, diverse Kohlarten; aber nicht: Reben!), und jede Art von menschlichem genetischem Material.

Unter Nutzung genetischer Ressourcen versteht man das Durchführen von Forschungs- und/oder Entwicklungstätigkeiten an der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung dieser Ressourcen oder deren Derivaten.

Gilt für jede genetische Ressource, die im Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls ab dem 14.10.2014 gesammelt wurde.

Unterzeichnende Länder des Nagoya-Protokolls

- 141 Mitglieder, 1 ratifiziert aber noch kein offizielles Mitglied (Costa Rica)

- Nicht unterzeichnet durch: Italien, Polen, USA, Australien, Neuseeland, Russland, hier gelten u.a. nationale ABS-Regelungen, so dass auch hier eine Abstimmung mit VF1 durchgeführt werden sollte.

- Details zu den teilnehmenden Ländern: absch.cbd.int/en/

Was bedeutet das für die Forschung?

Bitte prüfen Sie während der Antragstellung, ob Sie in den Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls fallen – siehe hierzu die Checkliste.

Vor dem Erwerb einer genetischen Ressource muss dem Nutzenden eine Zugangsverpflichtung (Access obligations) vom Bereitstellerland (das Land, in dem sich die genetische Ressource in situ befindet) gewährt werden, in Form einer PIC-Erlaubnis (Prior Informed Consent).

Abschluss von Verpflichtungen zum Vorteilsausgleich (Benefit-Sharing obligations) in Form von einvernehmlichen Bedingungen (MAT – Mutually Agreed Terms): vertragliche Verpflichtungen zwischen dem Bereitstellerland und dem Nutzenden der genetischen Ressource (MTA - Material Transfer Agreement):

  • MATs legen monetäre und / oder nicht monetäre Maßnahmen zur Aufteilung des Nutzens fest.
  • MATs regeln, was mit der genetischen Ressource getan werden kann (kommerzielle oder nicht-kommerzielle Forschung), wer Nutzer:in dieser Ressource sein wird, für wie lange Nutzung erfolgt, ob Ressourcen an andere Wissenschaftler/innen weitergegeben werden können usw.

Wenn Nutzer:innen einer genetischen Ressource PIC und MAT vorliegen haben, kann das Bereitstellerland ein international anerkanntes Übereinstimmungszertifikat (Internationally Recognized Certificate of Compliance, IRCC) erteilen, um die Rechtmäßigkeit des Zugangs und die Einrichtung der MATs zu belegen und kann über die Veröffentlichung auf der ABS-Clearing-House-Website entscheiden.

Was bedeutet das für die HGU?

- Compliance-checks werden seit 2018 von der zuständigen nationalen Behörde des Landes durchgeführt, in dem der Zugang und die Nutzung der Ressource erfolgen (in Deutschland: Bundesamt für Naturschutz).

- Prüfung, ob Nutzer:innen genetischer Ressourcen die Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

- Projektleitung der HGU trägt Verantwortung für Einholung der nötigen Dokumente sowie deren Dokumentation:

  • Ausfüllen der Nagoya-Checkliste durch Projektleitung
  • Kontaktaufnahme der Projektleitung mit VF1 zur gemeinsamen Prüfung der nötigen Schritte
  • Projektleitung füllt Antragsformular zu MTA aus, anschließend Erstellen eines Material Transfer Agreement (MTA) etc. durch Justiziariat.
  • Ablage unterzeichnetes Original MTA im Justiziariat, Hochladen im FIS durch Projektleitung

- Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 511/2014 (Verordnung über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, Geldbußen bis zu 50.000 EUR möglich.

Schritte im Einzelnen:

  1. Ausfüllen der Checkliste
  2. Kontaktaufnahme mit VF1 zur gemeinsamen Prüfung der nötigen Schritte
  3. Erstellen eines Material Transfer Agreement (MTA) und aller weiterer nötigen Dokumente.
  4. Ablage Original MTA im Justiziariat, Hochladen im FIS.