Die FINANZBUCHHALTUNG umfasst die Kreditoren- (Eingangsrechnungen) und Debitorenbuchhaltung (Ausgangsrechnungen), die Anlagenbuchhaltung und die Bilanzbuchhaltung. In der Finanzbuchhaltung werden neben vielen anderen Nachweisen der kaufmännische Jahresabschluss, d.h. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt sowie die Quartalsberichte.
In der Anlagenbuchhaltung werden alle Investitionen abgewickelt und das Anlagevermögen der HGU gemäß den bilanziellen Richtlinien geführt. Die Finanzbuchhaltung ist zudem zentraler Ansprechpartner für alle steuer- und zollrechtlichen Angelegenheiten.
Der Hochschule Geisenheim stehen über den Produkthaushalt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre (QSL) und aus verschiedenen Programmen zur Verfügung.
Die Mittelverwendung ist zweckgebunden und somit ausschließlich für Maßnahmen, die dem jeweiligen Programm dienen, vorgesehen. Hier sind Verwendungsnachweise zu führen und bei Abschluss des jeweiligen Projekts die IST-Ausgaben den PLAN-Ausgaben gemäß zugrunde liegendem Finanzplan gegenüberzustellen.
Dieser Bereich beinhaltet die Analyse, Planung und Steuerung betrieblicher Prozesse der Hochschule aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowie die Erstellung und das Monitoring des jährlichen Budgets sowie Ausarbeitungen zu operativen und strategischen Fragestellungen.
Die DRITTMITTELVERWALTUNG umfasst die finanzielle Betreuung und Abwicklung aller Drittmittelprojekte der HGU, die Beratung zu den unterschiedlichen Modalitäten bei EU-Mitteln, insbesondere hinsichtlich verfahrenstechnischer und steuerlicher Auswirkungen, sowie die Erstellung von Mittelanforderungen und Mittelverwendungsnachweisen.
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