Gerd-Erbslöh-Stiftung

Laut Satzung der Gerd Erbslöh Stiftung entscheidet der Vorstand  nach Vorschlag des Kuratoriums über die zu fördernden Kandidaten und die Höhe der jeweiligen Preise, Stipendien und Zuschüsse sowie über die sonstige Verwendung der Fördermittel.

Vorstand:
Dieter Erbslöh (Vorsitzender)
Prof. Dr. Klaus Schaller (stv. Vorsitzender)
Dieter Erbslöh

Kuratorium:
Prof. Dr. Klaus Schaller (Vorsitzender)
Prof. Dr. Monika Christmann
Prof. Dr. Ralf Schweiggert
Prof. Dr. Jürgen Wendland
Dr. Rowald Hepp
Prof. Dr. Otmar Löhnertz

Aufgaben des Kuratoriums:
Das Kuratorium unterstützt und berät den Vorstand bei der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß §§ 2 und 3, schlägt die zu fördernden Kandidaten und die Höhe der jeweiligen Preise, Stipendien und Zuschüsse vor und erlässt Richtlinien für die die Vergabe von Stipendien an förderungswürdige Studenten.
Das Kuratorium kann eine Geschäftsordnung beschließen, die weitere Regelungen zur Aufgabenverteilung der Kuratoriumsmitglieder enthält sowie Modalitäten der Beschlussfassung des Kuratoriums, das Verfahren zur Entscheidung über den Vorschlag zur Vergabe der Fördermittel und sonstige Verfahrensfragen regelt.

Die Wahrheit einer Absicht ist die Tat.Georg Wilhelm Friedrich Hegel