Unser Service
Bei Schulungsbedarf stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Senden Sie uns ihre Anfragen, Anregungen oder Wünsche an personalentwicklung(at)hs-gm.de.
Inhouse-Schulungen
Die Hochschule Geisenheim bietet Inhouse-Schulungen an. Diese finden in Räumlichkeiten der Hochschule Geisenheim statt und die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Externe Veranstalter
Bitte beachten Sie die Anmelderichtlinien der Anbieter (Informationen finden Sie nachfolgend oder auf deren Webseiten). Schulungen/Weiterbildungen bei externen Schulungsanbietern sind in der Regel kostenpflichtig und von den zuständigen Instituten/Organisationseinheiten selbst zu tragen sind.
Die Personalentwicklung übernimmnt den Anmeldeprozess für Sie und stimmt alles Weitere mit ihnen ab. Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit ihrem Schulungsbedarf.
Alle Fort- und Weiterbildungen (Inhouse-Schulungen als auch bei externen Veranstaltern) sind nur nach vorheriger Freigabe durch den Vorgesetzten möglich.
Die Hochschule Geisenheim bietet Inhouse-Kurse für Office-Standardprogramme, erweiterte Anwendungen sowie für die Hochschule Geisenheim relevante Themengebiete an.
Anregungen zu Inhouse-Kursen oder anderen Themengebieten senden Sie gerne an personalentwicklung(at)hs-gm.de.
Führungskräfte an einer Hochschule stehen vor besonderen Herausforderungen. Führung steht immer in Wechselwirkung mit den handelnden Personen und dem Kontext in dem sie stattfindet. Die Balance zwischen eigenen und fremden Erwartungen, Bedürfnissen, Wertvorstellungen, Interessen und Zielen innerhalb der Hochschule zu bewahren, ist nicht einfach und kostet sehr viel Energie.
Mit bedarfsorientierten Angeboten unterstützt die Personalentwicklung Führungskräfte in ihrer anspruchsvollen Rolle.
Die Hochschule Geisenheim bietet ihren Beschäftigten in regelmäßigen Abständen Inhouse-SAP-Schulungen an.
Die Schulungen finden quartalsweise online statt und behandeln u.a. den folgenden Themenkreis:
Der Kurs richtet sich sowohl an neue Beschäftigte, die zum ersten Mal mit SAP in Berührung kommen als auch an alle anderen Mitarbeitenden, die täglich mit SAP und WPS arbeiten.
Bei Interesse an einer Schulung wenden Sie sich gerne an sandra.lenert(at)hs-gm.de. Der genaue Schulungstermin wird zeitnah mit den angemeldeten Personen abgestimmt.
Für die dienstliche Genehmigung und ggf. Vertretung ist selbst Sorge zu tragen und ist vor Anmeldung mit dem Vorgesetzten abzusprechen.
Die Hochschule Geisenheim bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit, kostenfrei an Sprachkursen teilzunehmen. Die Schulungen finden in den Räumlichkeiten der Hochschule Geisenheim statt, so dass Sie innerhalb der regulären Arbeitszeit teilnehmen können.
C1 Englisch für den Beruf
Sie sprechen und verstehen bereits Englisch in Beruf und Privatleben, wollten aber schon immer fachbezogenes Englisch vertiefen und ausführlicher in die Sprache einsteigen?
Dieser Kurs bietet Teilnehmer:innen die Möglichkeit auch längere Fachtexte zu lesen und anspruchsvollere Vorträge zu verstehen. In Gesprächsrunden regen wir Spontanität und Redegewandtheit an, wobei gerne Material aus den Fachabteilungen in den Kurs eingebracht mit- und eingebracht werden dürfen.
Sie bekommen Gelegenheit komplexe Situationen wie z.B. Anleitungen, Prozessbeschreibungen oder Verhandlungen zu üben. Ebenso können bereits existierende Fähigkeiten zu Korrespondenz und Präsentation überprüft und gegebenenfalls erweitert werden.
Auf eventuelle kulturelle Aspekte bei zwischenmenschlichen Begegnungen, ob virtuell oder in persona, wird ebenfalls eingegangen.
Der Kurs hat am 24.10.2024 gestartet und Endet mit dem Wintersemester. Die Zeiten für die Fortführung im Sommersemester folgen nach Mitteilung der Unterrichtszeiten der Referentin.
Bei Interesse, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an personalentwicklung@hs-gm.de.
Die Arbeitsgruppe wissenschaftliche Weiterbildung, kurz AGWW, ist ein Verbund hessischer Hochschulen. Diese bieten gemeinsam ein jährliches Weiterbildungsprogramm an. Dieses Programm richtet sich an alle Beschäftigten der beteiligten Hochschulen.
Zielgruppen
Die Veranstaltungen richten sich an alle Lehrenden (inklusive Lehrbeauftragten) und Mitarbeitenden der beteiligten hessischen Hochschulen. Die primär angesprochenen Zielgruppen sind im Jahresprogramm jeweils bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben.
Inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltungen: Hochschuldidaktik, Führungskompetenz, Hochschulentwicklung, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz.
Anmelderoutine
Etwa acht bis zehn Wochen vor dem Seminarbeginn werden die Veranstaltungen zur Anmeldung freigeschaltet. Nach Freischaltung des Kurses, ist eine Anmeldung über die Webseite möglich.
Eine Information an die Personalentwicklung ist nicht notwenig, da diese eine separate Information über ihre Anmeldung erhält.
Die Anmeldung soll bis zum Anmeldeschluss bei der angegebenen Adresse eingehen bzw. online erfolgen. Eine Zusage der Teilnahme bzw. Absage erfolgt nach Anmeldeschluss durch die jeweilige Hochschule.
Bitte beachten Sie, dass die Seminare mit einer maximalen Teilnahmezahl geplant sind und jede Hochschule nur über ein begrenztes Kontingent an Seminarplätzen verfügt. Daraus folgt, dass es auch zu Absagen kommen kann.
Teilnahmeentgelt
Die Teilnahme ist für Personen aus den beteiligten hessischen Hochschulen kostenlos.
Das Seminarprogramm finden Sie auf der Webseite der AGWW. Für ihre Anmeldung zum gewünschten Seminar, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular auf der AGWW-Webseite.
Zielgruppen für das Angebot der Zentralen Fortbildung sind alle Führungskräfte, die mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorgesetzte führen oder die Projektgruppen oder Teams leiten. Die Fortbildungen richten sich weiterhin an Nachwuchskräfte, die voraussichtlich in absehbarer Zeit Leitungsfunktionen übernehmen werden. Für die Führungskräfte gibt es eine Fortbildungsverpflichtung nach dem Fortbildungskonzept. Für Beschäftigte des Landes Hessen ohne Führungsaufgaben (gehobener oder mittlerer Dienst oder Angestellte in vergleichbaren Funktionen) bietet die Zentrale Fortbildung in Kooperation mit dem Hessischen Verwaltungsschulverband spezielle Seminare und Workshops an.
Bitte achten Sie auf die Verwendung des richtigen Meldebogens - entsprechend der Zielgruppe
Ablauf:
Information:
Für das gesamte HMWK-Ressort (inklusive der nachgeordneten Dienststellen) können pro Seminar nur zwei Plätze vergeben werden. Sofern die/der Beschäftigte keine Benachrichtigung bis ca. fünf Wochen vor Kursbeginn von der ZFH erhalten hat, konnte diese/r leider für die Teilnahme an der Wunschfortbildung nicht ausgewählt werden; das Ausbleiben der Einladung kommt einer Absage gleich.
Anmeldearten
Auf der Fortbildungsplattform gibt es drei unterschiedliche Arten wie Sie auf einen Kurs zugreifen können:
1. Zugang mit Gastschlüssel
Für Seminare mit Gastschlüssel ist keine Anmeldung erforderlich. Bitte senden Sie eine E-Mail mit Informationen über den gewünschten Kurs an personalentwicklung(at)hs-gm.de. Die Abteilung für Personalentwicklung sendet Ihnen daraufhin den Gastschlüssel zu, den Sie online eingeben müssen.
2. Zugang mit vorheriger Anmeldung per Meldebogen
Für die Nutzung einiger Kurse ist eine vorherige Anmeldung per Meldebogen notwendig. Den Meldebogen für Selbstlernprogramme finden Sie hier als Download (siehe "Download"). Bitte senden Sie den Meldebogen für Selbstlernprogramme auf dem Dienstweg (per E-Mail an personalentwicklung@hs-gm.de) an die zuständigen Personalentwicklung der HGU. Von der Zentralen Fortbildung erhalten Sie dann die benötigten Zugangsdaten per E-Mail. Nach Eingang der E-Mail von der ZFH, informieren Sie bitte noch die Personalentwicklung, dass Sie alle Informationen erhalten haben.
3. Zugang für Teilnehmende an einem Präsenzseminar oder Lehrgang
Für einige Präsenzseminar und Lehrgänge der Zentralen Fortbildung werden auf der Fortbildungsplattform begleitende Kursräume zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu diesen Räumen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Seminareinladung oder am Ende des Seminars.
Bitte achten Sie auf die Verwendung des richtigen Meldebogens - entsprechend der Zielgruppe:
Das E-Learning-Angebot auf der Fortbildungsplattform der hessischen Landesverwaltung ergänzt und erweitert das ressortübergreifende Fortbildungsangebot der Zentralen Fortbildung. Damit haben Sie die Möglichkeit, vom Arbeitsplatz aus zeitlich unabhängig und im eigenen Lernrhythmus zu lernen. Sie können selbst entscheiden, wann und wo Sie lernen und wie schnell Sie vorangehen.
Die Lernprogramme sind aktuell und stehen Ihnen in der Regel unbegrenzt zur Verfügung. So können Sie Ihre Kenntnisse jederzeit wieder auffrischen und die Programme auch als Nachschlagewerk nutzen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Vorteile dieser Lernform voll ausschöpfen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Technische Voraussetzungen:
Lernumgebung:
Der Zeitaufwand ist abhängig vom jeweiligen Lernprogramm. Dort erhalten Sie eine Übersicht über die Lernkapitel und die Zeit, die einzuplanen ist. Letztlich ist der Zeitaufwand natürlich von Ihren persönlichen Lernbedingungen abhängig - ob und welche Vorkenntnisse Sie haben, wie schnell und intensiv Sie lernen oder ob Sie bestimmte Inhalte wiederholen möchten.
Wichtig ist, dass E-Learning - anders als in einem klassischen Präsenzseminar - in den Arbeitsalltag integriert werden muss. Für die Teilnahme an Online-Kursen, insbesondere, wenn Sie dienstlich dazu verpflichtet sind, muss entsprechende Arbeitszeit eingeplant und ein störungsfreies Lernen am eigenen oder einem anderen dafür geeigneten Arbeitsplatz ermöglicht werden.
Die am Ende eines jeden Seminars ausgehändigte Teilnahmebescheinigung enthält Informationen zu den Inhalten der Fortbildungsmaßnahme und deren Umfang nach Tagen. Sie ist der formale Nachweis für die erfolgte Weiterqualifizierung der Führungskräfte gemäß dem Fortbildungskonzept 2018 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe Nr. 40/2017, Seiten 951-952) für die hessische Landesverwaltung.
Die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung setzt eine Anwesenheit von mindestens 75% des Seminars voraus.
Fortbildungen anderer interner sowie externer Einrichtungen, die von der Zentralen Fortbildung akkreditiert wurden, werden ebenfalls angerechnet.
Haben Sie einen passenden Kurs von einem Anbieter gefunden, senden Sie uns einfach eine E-Mail - mit Name des Anbieters, Seminarname und Termin - an personalentwicklung@hs-gm.de und setzen Sie bitte ihren Vorgesetzten in CC, damit wir diesen für die weitere Absprachen (Freistellung, Kostenübernahme, Kostenstellenabfrage usw.) kontaktieren können.
Die Personalentwicklung übernimmt die Anmeldung.
Gerne übernimmt die Personalentwicklung die Suche nach einem passenden Anbieter für Sie. Senden Sie uns hierfür eine E-Mail mit ihrem Bedarf (Thematik). In unserer Suche für Sie beschränken wir uns nicht auf die angegebenen Anbieter. Damit sind wir flexibler, um ihren Bedarf bestmöglich abzudecken.
Der Bildungsurlaub regelt einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zur politischen Bildung, zur beruflichen Weiterbildung oder zur Ehrenamtsschulung.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – geregelt.
Alle an der HGU Beschäftigten haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.
Pro Jahr besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Wenn Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr - aus welchen Gründen auch immer - nicht geltend gemacht haben, können sie gegenüber der HGU bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres in Textform erklären, dass sie ihren Bildungsurlaubsanspruch auf das folgende Jahr übertragen. Diese Erklärung ist formlos an die Personalabteilung zu richten.
Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Die HGU genehmigt Bildungsurlaube für Veranstaltungen, die von einem der 16 Bundesländer als Bildungsurlaub anerkannt wurden. Dem Antrag ist der Anerkennungsbescheid beizulegen.
Innerhalb der anerkannten Veranstaltungen haben die Beschäftigten vollkommen freie Wahl. Auf der Seite https://www.bildungsurlaub.de/seminare befindet sich eine große Auswahl an anerkannten Bildungsurlauben. Die Veranstaltungen können nach Thema, Ort und Zeit gefiltert werden, um eine passende Veranstaltung zu finden. Vorher sollten mit der/dem Vorgesetzten Zeiträume erörtert werden, in denen die Teilnahme eher ungünstig oder unmöglich ist. (z. B. Urlaubs- oder Erntezeiten.)
Das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung werden für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung von der HGU weitergezahlt.
Die Seminargebühren sowie darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung etc., sind von den Beschäftigten zu tragen.
Wurde die Inhouse-Schulung von der Personalentwicklung angeboten bzw. organisiert, ist keine Einreichung notwenig.
Die Kosten für externe Seminare sind grundsätzlich vom betreffenden Bereich bzw. von der jeweiligen Abteilung zu tragen. Hierzu geben Sie bitte eine entsprechende Kostenstelle bei der Anmeldung an. Für Seminare der Zentralen Fortbildung Hessen, der AGWW und hausinterne Fortbildungen entstehen keine Seminargebühren.
Bitte informieren Sie das die Personalentwicklung zeitnah, wenn Sie an einem Seminar nicht teilnehmen können.
Bei internen Weiterbildungsveranstaltungen gibt es oft eine Warteliste, so dass eine Kollegin bzw. ein Kollege nachrücken kann.
Auch bei externen Seminaren ist es erforderlich, dass Sie uns im Krankheitsfall umgehend benachrichtigen, um ggf. einen Ersatz zu nominieren oder die Teilnahmegebühren einsparen zu können.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Hochschule Geisenheim etwa zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu Fortbildungsmaßnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung kann es sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Die weitergehenden Angaben (z.B. eigene Fälle aus der Praxis zur Seminarvorbereitung) sind freiwillig.
Die von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir zur Erfüllung der uns übertragenen Aufgaben (d.h. Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen), vgl. Art. 6. Abs. lit. e DS-GVO i.V.m § 3 Abs. 1 HDSIG.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art.17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verbreitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO).
Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Hochschule Geisenheim bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.