Als Gasthörer bzw. Gasthörerin kann im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden, wer sein Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen oder erweitern will. Voraussetzung hierfür ist, dass der bzw. die Gasthörende den Lehrveranstaltungen aufgrund seiner/ihrer Bildung oder seines/ihres Berufes mit Verständnis folgen kann. Berufstätige, die sich fortbilden wollen, werden besonders berücksichtigt. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 61 Hessisches Hochschulgesetz ist nicht erforderlich.
Für die Aufnahme als Gasthörer bzw. Gasthörerin an der Hochschule Geisenheim im Wintersemester 2024/25 müssen Sie den unten stehenden Antrag zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. Oktober 2024 im Studierendenbüro einreichen. Suchen Sie sich dafür aus den Stundenplänen für das jeweilige Semester die für Sie interessanten Vorlesungen aus. Die Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
Tragen Sie Ihre gewählten Lehrveranstaltungen in die entsprechende Tabelle im Gasthörer-Antrag ein und holen Sie sich die Einwilligung von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten persönlich oder per E-Mail ein. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den schriftlichen Bestätigungen der Dozentinnen und Dozenten sowie dem Zahlungsnachweis für die Gasthörerschaft fristgerecht im Studierendenbüro ein.
Bitte beachten Sie: Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer gilt jeweils für ein Semester. Gasthörerinnen oder Gasthörer sind berechtigt, die im Antrag aufgeführten Lehrveranstaltungen oder Studienangebote wahrzunehmen und in diesen Leistungsnachweise, die keine Prüfungsleistungen im Sinne des Prüfungsrechts sind, zu erwerben. Sie sind nicht berechtigt, an Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen.
Gerne können Sie sich bei Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenbüros wenden. Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an studierendenbuero(at)hs-gm.de.