Der Senat ist das oberste Beschlussorgan der Hochschule. Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die für die Hochschule von grundsätzlicher Bedeutung sind. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Hochschulgesetz §42 sowie der Grundordnung der HGU.
Er besteht aus 17 Mitgliedern aufgeteilt auf vier Statusgruppen:
Der Senat wird für jeweils zwei Jahre gewählt, die Studierenden wählen ihre Mitglieder jährlich.
Die Amtszeit des neuen Senats beginnt am 1. April 2025.
Jedes Mitglied der HGU kann in der „eigenen Statusgruppe“ kandidieren. Für die Bewerbung ist ein Wahlvorschlag auszufüllen (hier). Die Frist für die Kandidatur endet am 16. Dezember 2024 um 12:00 Uhr.
Nähere Informationen zum passiven Wahlrecht finden Sie in der Wahlordnung der HGU im § 5.
Alle Kandidat:innen sollten die Möglichkeit nutzen, sich den Wähler:innen schriftlich, per Video oder „live“ vorzustellen!
An dieser Stelle können sich die Kandidat:innen in der Reihenfolge ihrer Bewerbung vorstellen. Die Übersicht wird fortlaufend bis zum 16. Dezember 2024 ergänzt, es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen!
Am 14. Januar 2025, 17:15 – 19:15 Uhr können sich die Kandidierenden im Anschluss an die Senatssitzung kurz vorstellen. Die moderierte Kurzvorstellung findet in der Aula statt und wird auch als livestream (Link folgt) übertragen.
Die Senatswahl findet von Dienstag, dem 21. Januar 2025, 12:00 Uhr bis Montag, 27. Januar 2025, ebenfalls 12:00 Uhr als online-Wahl statt. Sie bekommen dafür einen personalisierten Wahl-Link per Email zugeschickt.
Wer keinen PC besitzt oder keinen Zugang zum Internet hat, kann in dieser Zeit die PC-Wahlstation in der Bibliothek nutzen (Öffnungszeiten beachten!).
Falls Sie an den Wahltagen nicht online wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahl. Das Formular "Antrag auf Briefwahl" finden Sie hier. Das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular senden/mailen Sie bitte bis zum 7. Januar 2025, 12:00 Uhr an das Wahlbüro, wahlbuero@hs-gm.de. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zeitnah zugesendet.
Wahlbriefe müssen spätestens am 20. Januar 2025, 12:00 Uhr, im Wahlbüro vorliegen.
Gemäß § 5 der Wahlordnung der HGU steht jedem Mitglied der Hochschule (vgl. § 37, HessHG) für seine Gruppe das aktive und passive Wahlrecht zu.
Sie können sich ab jetzt bis zum 16. Dezember 2024 zur Wahl aufstellen lassen. Alle Infos dazu finden Sie links.
Die Mitglieder der Hochschule Geisenheim werden aufgefordert, bis spätestens 16. Dezember 2024, 12:00 Uhr,
Wahlvorschläge auf das vorgegebene Formblatt im Wahlbüro Raum 116, 1. Stock Verwaltungsgebäude, einzureichen. Die Vorlage des Formulars ist hier zu finden.
Es werden nur Wahlvorschläge akzeptiert, die auf dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular persönlich eingereicht werden (vgl. auch Wahlordnung der HGU, §12). Wahlvorschläge per Email können daher leider nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind; ihre Reihenfolge muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Es ist eine entsprechend ihrem Anteil in der Mitgliedergruppe angemessene Vertretung von Frauen und Männern anzustreben.
In den Vorschlagslisten sollen ausreichend viele Bewerber und Bewerberinnen benannt werden, um genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den erweiterten Senat entsenden zu können. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden.
Der Wahlvorstand macht die zugelassenen Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) nach Prüfung unverzüglich hochschulöffentlich bekannt.
Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen per E-Mail an Ihren HGU E-Mail Account am 21. Januar 2025 um 12:00 Uhr. In Ihrer Wahleinladung finden Sie Informationen zur bevorstehenden Wahl, sowie Ihre personalisierten Zugangsdaten. Nun entscheiden Sie selbst, wann und von wo aus Sie Ihre Stimme innerhalb des Wahlzeitraums abgeben möchten - Ihre Wahl.
Der Betreff der Einladung zur Wahl lautet: Ihre Wahleinladung: Senats- und StuPa-Wahl WS 2024/2025 von Hochschule Geisenheim University. Diese E-Mail ist signiert von: voting(at)polyas.com
Vom 21. Januar 2025 um 12:00 Uhr bis 27. Januar 2025 um 12:00 Uhr können Sie Ihre Stimme abgeben.
1. Die Anmeldung: Eingabe der Zugangsdaten
Der Zugang zum Online-Wahlsystem erfolgt mit zwei Zugangsdaten: Ihrer persönlichen Wähler-ID und einem einmal-gültigen Passwort. Bitte achten Sie beim Einloggen auf die Groß- und Kleinschreibung Ihrer Zugangsdaten.
2. Bestätigung der Anmeldung: Die Anonymisierung
Das Wahlsystem prüft, ob Ihre Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Nur bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben. Mehr zur sicheren Authentifizierung erfahren.
3. Ihre Online-Stimmabgabe: Ihre Wahlentscheidung
Nun wird der Stimmzettel angezeigt und Sie können abstimmen. Per Mausklick verteilen Sie Ihre verfügbaren Stimmen auf Wahllisten, Kandidat:innen oder Abstimmungen. Außerdem können Sie "ungültig" abstimmen.
4. Überprüfung Ihrer Stimmabgabe
Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird Ihnen dieser nochmals zur Bestätigung angezeigt. Sie können Ihre Stimme dann verbindlich einreichen.
5. Abschluss Ihrer Stimmabgabe
Nachdem Sie Ihre Stimme verbindlich abgegeben haben, wird Ihnen der Eingang der Stimme in die digitale Wahlurne bestätigt. Ihre Stimmabgabe ist dann beendet. Sie können das Browserfenster dann schließen.
Link zum Erklärungsvideo
Allgemeines
Wahlordnung:
Für die Durchführung der Senatswahlen an der Hochschule Geisenheim im Wintersemester 2024/2025 findet die Wahlordnung der HGU (WO) vom 23. Januar 2013, zuletzt geändert am 15. Dezember 2020 (Amtliche Mitteilung 07/2020), auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes Anwendung.
Wahlgrundsätze:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat werden in freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl von der jeweiligen Mitgliedergruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt. Für die Wahlform ist ausschlaggebend, ob pro Mitgliedergruppe ein Wahlvorschlag vorliegt oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden.
Verhältniswahl:
Sind mehrere zugelassene Wahlvorschläge in einer Gruppe vorhanden, wird nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Hierbei hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Diese kann er oder sie für eine Wahlvorschlagsliste vergeben.
Persönlichkeitswahl:
Wenn nur ein Wahlvorschlag bzw. eine Vorschlagsliste in einer Gruppe zugelassen wurde, wird nach den Regeln der Persönlichkeitswahl gewählt. Hierbei hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen wie Sitze im Senat durch die jeweilige Gruppe zu besetzen sind.
Falls zu einem Wahlvorschlag der bereits im Wahlbüro eingereicht wurde, mindestens ein weiterer Listenvorschlag innerhalb der gleichen Mitgliedergruppe abgegeben wird, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. In diesem Fall ist die Reihenfolge der angegebenen Bewerberinnen und Bewerber maßgebend.
Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Namen von Wahlberechtigten enthalten, die zur Kandidatur bereit sind; ihre Reihenfolge muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Es ist eine entsprechend ihrem Anteil in der Mitgliedergruppe angemessene Vertretung von Frauen und Männern anzustreben.
In den Vorschlagslisten sollen ausreichend viele Bewerber und Bewerberinnen benannt werden, um genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den erweiterten Senat entsenden zu können. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden.
Stellvertretung:
Bei den Wahlen zum Senat (Verhältniswahl) werden auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Senatsmitglieder ermittelt. Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind die in der Reihenfolge der Vorschlagsliste nach den gewählten Mitgliedern des Senats aufgeführten Listenmitglieder entsprechend der Anzahl der der Liste zugeteilten Mandate.
Wird für eine Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag eingereicht (Persönlichkeitswahl), sind die Bewerberinnen und Bewerber denen aufgrund des Wahlergebnisses kein Sitz zugeteilt wurde und die die nächsthöhere Stimmzahl haben, Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Enthält eine Vorschlagsliste weniger Bewerber und Bewerberinnen, als dieser nach den Höchstzahlen Sitze zustehen würde, bleiben die restlichen Sitze unbesetzt.
Amtszeit:
Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des der Wahl folgenden Semesters,
also am 1. April.
Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr.
Die der anderen Gruppen zwei Jahre.
Für die Durchführung der Wahlen hat der Senat in seiner Sitzung am 2. Juli 2024 den Wahlvorstand gewählt.
Der Wahlvorstand hat fünf Mitglieder und fünf Stellvertretungen. Ihm gehören folgende Mitglieder an:
Stimmberechtigte Mitglieder Professorengruppe:
Herr Prof. Dr. Andreas Kurth
Herr Prof. Dr. Mark Strobl
Stellvertretungen:
Herr Prof. Dr. Kai Velten
Herr Prof. Dr. Thomas Muschkullus (von Herr Prof. Dr. Schultz benannt)
Stimmberechtigtes Mitglied wissenschaftlicher Mitarbeiter:
Herr Dr. Maximilian Freund
Stellvertretung:
Frau Lucia Garstka
Stimmberechtigtes Mitglied administrativ-technische Mitarbeiterin:
Herr Thorsten Schomann
Stellvertretung:
Herr Dr. Karsten Rose
Stimmberechtigtes Mitglied Studierende:
Frau Lilli Feisthauer
Stellvertretung:
Frau Sarah Schäfer
Allen Kandidatinnen und Kandidaten gilt ein herzlicher Dank für die Bereitschaft, im Wahlvorstand für die Senatswahl der HGU mitzuarbeiten.
Der Wahlvorstand bleibt bis zur Konstituierung des neuen Wahlvorstandes im Amt. Wahlleiterin ist Kanzlerin Marion Waldeck. Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind hochschulöffentlich. Die Sitzungstermine und -orte sowie Beschlüsse des Wahlvorstandes werden auf den Internetseiten der Hochschule Geisenheim sowie durch Aushang bekannt gegeben.