Die weinbaupolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Christine Schneider, hat die abrupte Kündigung des Staatsvertrages zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz über den Betrieb und die Finanzierung der Fachhochschule Geisenheim als einen schweren Fehler bezeichnet. Die Vertragskündigung sei kein normaler Vorgang gewesen, wie die Landesregierung behauptet, sondern ein Vertrauensbruch nach einer jahrzehntelangen Zusammenarbeit an der renommierten Weinbauhochschule und zwischen Nachbarländern, die auf vielen Gebieten kooperieren müssen.
„Die Landesregierung hat einen Scherbenhaufen angerichtet und muss nun mühsam versuchen, den Schaden wenigsten zu begrenzen. So geht man nicht mit Partnern um, mit denen man im Interesse des Landes eine dauerhaft gute Zusammenarbeit pflegen sollte“, erklärt Schneider.
Die Debatte, so Schneider weiter, habe die Befürchtung der CDU-Fraktion bestätigt, dass die Landesregierung sehr wohl teure Doppelstrukturen aufbaue und dabei ist, sich damit finanziell zu übernehmen. Gerade für ein Land wie Rheinland-Pfalz mit seiner riesigen Verschuldung sei es unverantwortlich, auf dem Gebiet der Weinforschung den gemeinsamen Verbund mit Geisenheim in Hessen und Weinsberg in Baden-Württemberg zu lockern.
„Die Landesregierung konnte in der heutigen Plenardebatte nicht erklären, was mit ihrem rabiaten Schritt eigentlich besser werden soll. Sie hat nicht begründet, was sie eigentlich erreichen will. Nur eins steht fest: Diese Politik kostet viel Geld, Geld das Rheinland-Pfalz eigentlich nicht hat“, so die Abgeordnete.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landtagsfraktion der CDU Rheinland-Pfalz. – gefunden im „Dwer Merkus“ aus Dresden vom 24.6.2010
*Anmerkung: Der Staatsvertrag wurde mit der Forschungsanstalt Geisenheim geschlossen. Die FH Geisenheim ist die in der Presse beliebte Kurzform für Hochschule RheinMain, Fachbereich Geisenheim. Die Mittel des Staatsvertrages dienen der wein- und gartenbaulichen Forschung und sind für das Hochschulstudium nur von indirektem Effekt. Die Ausfinanzierung von Hochschulen ist ausschließlich eine Aufgabe der einzelnen Länder. Der Staatsvertrag regelt aber die auch international hoch anerkannte Verzahnung von Forschung und Lehre in Geisenheim.