Die Qualität der Lehre ist ein zentrales Exzellenzkriterium für Spitzenhochschulen. Sie ist zugleich strategisches Ziel des Qualitätsmanagements der Hochschulen. Der Preis soll die herausragende Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses in Hessen sichtbar machen und einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern. Es werden folgende Preise ausgeschrieben: 1. Je ein Lehrpreis für eine Arbeitsgruppe / Organisationseinheit in Höhe von maximal a. 60.000,- EUR b. 30.000,- EUR c. 15.000,- EUR Neben der Qualität des Lehrprojektes stehen die Möglichkeit der Weiterentwicklung, Transferierbarkeit sowie die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Die kontinuierliche Verbesserung auf Basis von Evaluation, die Didaktik und der Lernerfolg der Studierenden werden besonders positiv bewertet. Praxisnähe, Forschungsbezogenheit, Interdisziplinarität, Diversität, Genderaspekte und der Erwerb von Schlüsselkompetenzen nehmen eine wichtige Rolle ein.
Der Lehrpreis kann verliehen werden:
- Für eine herausragende Lehrveranstaltung oder ein anderes Lehrprojekt, die sich erfolgreich in der Praxis bewährt haben.
- Für eine herausragende digitale Lehr- und Lernform, die die Präsenzlehre bereichert und ergänzt sowie das Selbststudium der Studierenden fördert. Das flexiblere, orts- und zeitunabhängige Lernen wird unterstützt. Auch hybride Lehrformate gehören hierzu. Als bewährtes Best-practice-Beispiel eignet sich das digitale oder hybride Lehrprojekt für einen hochschulinternen wie auch hochschulübergreifenden Transfer; auch ein hochschulübergreifendes Vorhaben ist möglich.
- Für eine herausragende Lehrveranstaltung oder ein Lehrprojekt, die in besonderer Weise eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern und sich erfolgreich in der Praxis bewährt haben. Diese Lehrprojekte sollen möglichst eine multidisziplinäre Perspektive haben und Bildung für nachhaltige Entwicklung praktisch erfahrbar machen.
- Ein Preis für eine studentische Initiative in Höhe von maximal 10.000,- EUR. Die studentische Initiative trägt maßgeblich zur Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden bei. Dies geschieht entweder dadurch, dass eigene Projekte entworfen oder bestehende Ansätze und Strukturen weiterentwickelt werden. Projektskizzen, die noch nicht umgesetzt wurden, können nicht begutachtet werden. Der Preis richtet sich ausschließlich an Studierende, von denen die Mehrzahl der am Projekt Beteiligten noch studieren sollte. Mit dem Preis werden keine Lehrenden ausgezeichnet.
Kooperationsprojekte mehrerer Hochschulen in Hessen müssen von allen beteiligten Hochschulen unterstützt und eingereicht werden.
Anderenfalls können – falls es zu einer Auszeichnung des Projekts kommen sollte – die Mittel nur an die einreichende Hochschule und nicht an die weiteren beteiligten Hochschulen gehen.
Studierende, Lehrende und in der Verwaltung Tätige der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen können Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2025 ausschließlich über die Hochschulleitung einreichen. Die interne Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung und Partizipation unserer Hochschulgremien.
Die vollständige Ausschreibung können Sie unten herunterladen. Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://wissenschaft.hessen.de/Studieren/Hochschullehrpreis
Die Abgabefrist für Vorschläge bei der Hochschulleitung ist der 15. Januar 2025.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge auf dem Antragsformular der HMWK (s.u., es empfiehlt sich, das Formular unter Windows mit einer aktuellen Version des Adobe Readers auszufüllen, um eine korrekte Funktion und Darstellung des Formulars zu gewährleisten) an die Hochschulleitung (über vizepraesidentin-lehre(at)hs-gm.de) ein.
Bei Rückfragen steht Ihnen Monika Waldbauer, Referentin der Vizepräsidentin Lehre, zur Verfügung (Monika.Waldbauer(at)hs-gm.de)