Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt von November 2020 bis März 2021 erneut eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse.
Für Studierende, die die BAföG-Kriterien nicht erfüllen (z. B. Überschreiten der Regelstudienzeit, Zweitstudium) oder solche, die sich trotz Unterstützungsleistung in einer pandemiebezogenen Notlage befinden, hat das BMBF die Überbrückungshilfe geschaffen. Diese beinhaltet zwei Elemente: den langbewährten Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.
Den Antrag für November können Studierende seit dem 20. November 2020 stellen. Eine Beantragung für den Monat Dezember ist in Kürze möglich. Anträge können voraussichtlich erneut über die bundesweit geltende, etablierte IT-Plattform im reinen Onlineverfahren gestellt werden.