Liebe Lehrbeauftragte,
auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen um Ihren Lehrauftrag an der Hochschule Geisenheim wahrnehmen zu können.
Sie finden hier Antworten auf alle Ihre Fragen zur "Einstellung und Abrechnung" Ihres Lehrauftrages, zur "Lehre an der HGU" und zu den hochschuleigenen IT-Systemen
und der didaktischen und technischen Konzeption von Lehr-/Lernformaten.
Verantwortlich für die Organisation der Lehraufträge der Hochschule Geisenheim University ist das Lehrauftragsmanagement, Herr Carsten Hoch.
Unter der Funktionsadresse Lehrauftragsmanagement werden offene Fragen zu Ihrem Lehrauftrag beantwortet.
Werfen Sie doch gerne einen Blick auf unser Merkblatt. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu Ihrer Lehrtätigkeit an der HGU.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einstellung Ihrer Lehrtätigkeit an der Hochschule Geisenheim an das Lehrauftragsmanagement,
Herrn Carsten Hoch.
In Absprache mit den Studiengangsleiter*innen und der Leitung Sprachenzentrum, erarbeitet Carsten Hoch den Umfang der Lehraufträge der HGU in jedem Semester.
Die finale Genehmigung des Umfangs erfolgt durch den/die Vizepräsident*in Lehre.
Die Ausstellung des Lehrauftrags und Versendung erfolgt durch Carsten Hoch, ebenso die Abrechnung des Lehrauftrags.
Folgende Unterlagen werden für die Einstellung benötigt:
Die Unterlagen bitte ausfüllen und unterschrieben per Scan an Carsten Hoch senden.
Neben der Einstellung unterstützen die Studiengangsbetreuungen aus dem Bereich Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP) Sie auch bei Fragen zu
Außerdem beraten Sie die Kolleginnen gemäß Curricula und Prüfungsordnungen, auch in inhaltlichen Fragen zu Modulen und Lehrveranstaltungen (SWS, ECTS, Prüfungen).
Erste/r Ansprechpartner*in sind die Modultverantwortlichen, Studiengangsleiter*innen und der Leiterin Sprachenzentrum.
Bei Fragen zum bereits genehmigten Umfang Ihres Lehrauftrags wenden Sie sich bitte an Carsten Hoch.
Gartenbau
Internationale Weinwirtschaft
Lebensmittellogistik und - management & Lebensmittelsicherheit
International Wine Business
Landschaftsarchitektur
Weinbau und Oenologie, Getränketechnologie und Weinbau, Önologie & Weinwirtschaft
In diesem Bereich haben wir Ihnen weiterreichende Informationen zu der Lehrtätigkeit an der HGU zusammengestellt.
Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots vergeben. Das Lehrauftragsverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art, bei dem die Lehrbeauftragten in keinem direkten Dienstverhältnis zur Hochschule Geisenheim stehen, sondern selbstständig tätig sind (Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern vom 16. Juni 2003, StAnz. S. 2562).
Beamte, die einen Lehrauftrag als Nebentätigkeit ausüben, müssen diesen nach § 73 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches Beamtengesetz (HBG) von der Dienststelle genehmigen lassen. Beschäftigte haben nach § 3 Abs. 4 i. V. m. § 40 Nr. 2 TV-H die Nebentätigkeit als Lehrbeauftragte/r bei ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Entsprechend der HHG-Novelle 2021 (Synopse Stand 9.4.2021) sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Lehrauftrages ein Hochschulabschluss oder bei entsprechenden Anforderungen des Lehrgebiets hervorragende fachbezogene Leistungen in der beruflichen Praxis sowie pädagogische Eignung. Nach herrschender Rechtsmeinung sollten Lehrbeauftragte das Ausbildungsniveau haben, in dem sie unterrichten. Das bedeutet bei einem Lehrauftrag in einem Masterstudiengang sollten sie mindestens einen Masterabschluss haben.
Der Lehrauftrag wird in der Regel für die Dauer eines Semesters erteilt. Er kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden.
Lehrbeauftragte an Hochschulen sind nicht als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen und unterliegen demnach nicht der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.
Die Lehrauftragsvergütung wird ohne Steuerabzug gezahlt. Lehrbeauftrage sind daher verpflichtet, diese Vergütung bei ihrer Steuererklärung anzugeben. Aufgrund der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden vom 23. Dezember 2003 (BGBI. 1 S. 2848) ist die Hochschule Geisenheim verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt die Lehrauftragsvergütungen mitzuteilen, die im Kalenderjahr 1.500 € erreichen bzw. überschreiten.
Durch einen Lehrauftrag erwächst kein gesetzlicher Dienstunfallschutz. Die Möglichkeit einer freiwilligen Unfallversicherung z.B. bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Hamburg steht offen.
Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Aufbau Ihrer Lehrveranstaltung, Umfang etc. haben, wenden Sie sich bitte bevorzugt an die/den Modulverantwortliche/n oder die Studiengangleitung.
Viele Informationen zu Ihren Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Website des Sachgebiets Studienorganisation und Prüfungswesen (StoP). Dort sind die Curricula und Modulhandbücher aller Studiengänge hinterlegt. Auch rechtliche Regelungen zu Klausuren etc. finden sich hier.
Sind Sie zum ersten Mal in der Lehre tätig oder fragen Sie sich, wie Sie digitale Elemente in ein passendes didaktisches Konzept einbinden können? Dann schauen Sie doch einmal unter dem Punkt "Wie gehe ich bei der Planung und Umsetzung von Lehr-/Lernszenarien vor?".
Um die HGU-internen Systeme wie Stud.IP, BigBlueButton (BBB) oder ILIAS nutzen zu können, aber auch um auf Ihre Emails oder den VPN Server zugreifen zu können, benötigen Sie einen HS-GM-Account.
Die Erstellung Ihres HS-GM Accounts wird nach Erhalt Ihrer ausgefüllten Einstellungsunterlagen von Herrn Carsten Hoch bei der IT-Abteilung der HGU beantragt. Dies kann erst nach Eingang Ihrer Einstellungsunterlagen erfolgen.
Die Unterlagen zur Aktivierung Ihres HS-GM-Accounts erhalten Sie binnen weniger Tage mit der Post.
Stud.IP ist das Campusmanagementsystem der Hochschule Geisenheim, in dem Studierenden statische Arbeitsmaterialen z.B. Vorlesungsskripte, Texte, Präsentationen und Arbeitsblätter zur Verfügung stellen können. Hier werden alle Lehrveranstaltungen angelegt. Die Belegung, interne Kommunikation und Evaluation von Lehrveranstaltungen wird über Stud.IP abgebildet. Das Durchführen von Online-Vorlesungen ist über das integrierte Tool BigBlueButton (BBB) möglich. Des weiteren kann eineSchnittstelle zur Lernplattform ILIAS eingerichtet werden.
Zur Aktivierung von Stud.IP beachten Sie unbedingt das Merkblatt, welches Sie auch mit Ihrer Willkommensmail erhalten haben.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Stud.IP-Administrator Martin Bahmann.
Über den Exchange-Server können Sie auf Ihre eMail-Postfach zugreifen.
Bitte melden Sie unter exchange.hs-gm.de an, um eMails von Studierenden und Mitarbeitenden jederzeit zu erhalten. Bitte denke Sie auch daran, Ihr Postfach während Ihrer Tätigkeit regelmäßig zu prüfen oder sich eine Weiterleitung an ein anderes Postfach einzurichten, um wichtige eMails nicht zu verpassen. Sowohl Ihre Kolleginnen und Kollegen als auch die Studierenden kontaktieren Sie über diese Hochschul-eMail-Adresse.
Neben eMail-Postfächern stehen gemeinsame Kalenderfunktionalitäten und ein hochschulweites Adressbuch zur Verfügung.
Mit BigBlueButton (kurz: BBB) und den Instanzen Greenlight 1 und 2 können Sie am Standort Ihre Online-Lehre umsetzen und an Meetings teilnehmen. BBB können Sie innerhalb von Stud.IP nutzen. Die Anmeldung bei Greenlight I/II erfolgt mit Ihrem HS-GM-Account.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, welches System Sie für welchen Zweck nutzen können, werfen Sie doch gerne einen Blick auf unseren Entscheidungsbaum.
Über die folgenden Links können Sie auf die Systeme zugreifen oder erhalten noch einmal weiterführende Informationen.
Mit Ihrem HS-GM-Account können Sie sich am Campus sowohl für das Hochschul-WLAN (HS-GM-WLAN) als auch für das WLAN eduroam anmelden. Sie haben so auf dem ganzen Campus Internetzugriff. Für die Einstellung des Campus-WLAN nutzen Sie bitte Ihren HS-GM Account. Für Details klicken Sie auf den weiterführenden Link zur Seite des IT-service.
Das HSGM-VPN steht allen Hochschulangehörigen zu Verfügung und ermöglicht es, die Online-Angebote zur Literaturrecherche auch von außerhalb des Campus zu nutzen. Die inhaltliche Verwaltung des Online-Angebotes erfolgt durch die Hochschulbibliothek.
Unter dem folgenden Link hat Ihnen das IT-Servicecenter alle Informationen zusammengefasst, wie Sie sich die VPN Verbindung einrichten können.
eignet sich als digitaler Lernraum der Hochschule eher für interaktive Lehr-/Lerninhalte und bietet Ihnen folgende Funktionen:
Mahara ist ein Open Source Tool zur Erstellung von ePortfolios, also einer Sammlung von verschiedenen digitalen Arbeitsmaterialien.
Idealerweiser fördern ePortfolios Methoden- und Selbstkompetenzen, indem Studierende ihre Lernprozesse dokumentieren, reflektieren und präsentieren. Darüber hinaus kann Mahara auch als Weblog, Lebenslaufgenerator, Social Networking System oder einfach als privater Wissensspeicher eingesetzt werden. Die erstellten Inhalte lassen sich entweder termingerecht als Leistungsnachweis einreichen oder ausgewählten Personen und Gruppen verfügbar gemacht werden.
Über diesen Link geht es direkt zur Mahara-Installation der Hochschule Geisenheim University.
Hier finden Sie einige kleine Hilfevideos, die Ihnen den Einstieg in Mahara erleichtern sollen.
Im Hochschul-Informations-System - Online Portal QIS/LSF (HIS - QIS/LSF) pflegen die Lehrenden ihre Veranstaltungen und verwalten die Prüfungsergebnisse. Die Studierenden können dort Lehrveranstaltungen belegen und sich zu Leistungsnachweisen anmelden sowie ihre Prüfungsergebnisse einsehen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die für den Studiengang zuständige Studiengangsbetreuerin
Sobald die Stunden- und Raumplanung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen individuellen Stundenplan mit den Vorlesungszeiten und dem jeweiligen Hörsaal.
Melden Sie sich hierfür einfach im Bereich: „Persönliche Stundenpläne der Dozierenden“ mit Ihrem HS-GM Account an.
Die Lage des jeweiligen Hörsaals entnehmen Sie bitte dem Campusplan.
Sind Sie zum ersten Mal in der Lehre tätig oder fragen Sie sich, wie Sie digitale Elemente in ein passendes didaktisches Konzept einbinden können?
Die Abteilung Hochschuldidaktik und eLearning unterstützt Sie gerne bei der Konzeption, Realisierung und Implementierung von digitalen Lehr-/Lern-Ressourcen und didaktischen Konzepten für Ihre Vorlesung. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an eLearning(at)hs-gm.de oder kommen Sie in unsere digitale eLearning Spechstunde - immer freitags von 10 bis 11 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
In Ihrer Willkommensmail haben Sie einen Link zu einer Stud.IP-Veranstaltung erhalten. In dieser Veranstaltung finden Sie umfangreiche Informationen zum Lehren an der Hochschule Geisenheim sowie Links zu Schulungen, Tutorials etc. Sie haben dort auch die Möglichkeit, sich mit anderen Lehrbeauftragten auszutauschen.
Zusätzlich bietet die Abteilung Hochschuldidaktik und eLearning Schulungen an, in denen Ihnen neben den erforderlichen technischen Kenntnissen auch das notwendige didaktische Rüstzeug für die erfolgreiche Erstellung von Lehr-/Lernformaten auf den Weg gegeben werden.
In der Linksammlung finden Sie auch Links zur Hauptseite der Abteilung Hochschuldidaktik und eLearning und der Seite zu den eTools.
Die Abrechnung Ihres Lehrauftrags sollte spätestens am Ende des Semesters erfolgen.
Bitte füllen Sie dafür das Lehrauftragsabrechnungsformular Stand März 2024 aus, unterschreiben es und senden es per Email oder Post an den Modulverantwortlichen oder den Studiengangleiter. Bitte füllen Sie nur noch das Lehrauftragsformular Stand März 2024 aus!
Dort erfolgt die erste Prüfung.
Die geprüften Unterlagen werden mit der Bestätigung des/r Modultverantwortlichen, der Studiengangleiter*innen und der Leitung Sprachenzentrum, zur finalen Prüfung und Auszahlung an das Lehrauftragsmanagement, Herrn Hoch, weitergleitet.
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Carsten Hoch.
Werden für Exkursionen Lehraufträge erteilt, werden diese wie folgt abgerechnet:
Reisekosten: Fallen bei Exkursionen Reisekosten an, kann der/die Lehrbeauftragte diese über das Reisekostenformular abrechnen.
Vergütung: Ist die Exkursion ein entgeltlicher Lehrauftrag, wird die Vergütung wie andere Lehraufträge, auch über die Lehrauftragsabrechnung und der Anlage Einzelstunden abgerechnet.
Bei der Erteilung des Lehrauftrags ist geklärt, ob eine Erstattung der Auslagen erfolgen soll. Dies ist auf dem Lehrauftragsformular zu vermerken.
Die Erstattung von Auslagenersatz wird wie nachfolgenden Kriterien vorgenommen:
Öffentliche Verkehrsmittel
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Kosten für die 2. Beförderungsklasse übernommen werden. Besitzt der/die Lehrbeauftragte eine Bahncard, ist diese einzusetzen. Für die Erstattung der Auslagen ist die Vorlage der Originalbelege erforderlich.
Eigener Pkw
Werden die Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort mit dem eigenen Pkw durchgeführt, kann Auslagenersatz in Form von Kilometerpauschale ausschließlich bei Vorliegen besonderer triftiger Gründe von 0,35 € pro km gezahlt werden. In allen anderen Fällen, kann eine Kilometerpauschale von 0,21 € pro km gezahlt werden.
Triftige Gründe im Sinne des Hessischen Reisekostengesetzes liegen vor, wenn
Taxi
Die Taxibenutzung ist nur aus triftigen Gründen möglich, wenn Strecken nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können.
Beispiele: Transport von umfangreichem und schwerem Gepäck, Notwendigkeit durch den Gesundheitszustand.
Der Grund ist in der Abrechnung anzugeben.
Übernachtungsgeld
Übernachtungsgeld wird nur für tatsächliche Übernachtungen gewährt. Nachgewiesene Übernachtungskosten, die über den Betrag von 80,00 € brutto (ohne Verpflegungsanteil) hinausgehen, sind in der Reisekostenabrechnung zu begründen. Frühstück wird bei den Hotelkosten herausgerechnet und nicht erstattet.
Lehrbeauftragte können kein Tagegeld beanspruchen.
Die Reisekostenvergütung ist innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten zu beantragen. Maßgeblich für den Beginn der Ausschlussfrist ist das Datum einer jeden Lehrveranstaltung im Rahmen des Lehrauftrags. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Werktag (31 Abs. 3 Satz 1 VwVerfG).
Die Lehrauftragsabrechnung, der Einzelstundennachweis und ggf. die Abrechnung der Reisekosten müssen zuerst an die/den Modulverantwortliche/n geschickt werden.
Im Anschluss werden die Abrechnungen final durch das Lehrauftragsmanagement, Carsten Hoch, geprüft und das Entgelt zur Auszahlung angewiesen.