Studierendenvertretung

Studentische Selbstverwaltung

Studentische Selbstverwaltung – was ein sperriger Begriff, aber eigentlich ganz simpel zu erklären.

Wir sind Studierende so wie Du und wollen unsere Zeit an der Hochschule Geisenheim so schön wie möglich gestalten. Unser Motto Von Studierenden für Studierende nehmen wir ernst und stellen Dir nachfolgend die verschiedenen Arbeitsbereiche, unsere Aufgaben und den Senat vor.

Genauere Informationen zu den einzelnen Bereichen und und wichtige Dokumente findest Du auf den Unterseiten.

StuPa

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste Gremium der Studierendenvertretung, das Beschlussorgan der Studierendenschaft. Es entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Wie der Name schon sagt, vertritt das StuPa deine Interessen! Deshalb kannst du dich jederzeit an das StuPa wenden, welches sich gerne deinem Problem, deiner Frage oder deiner Idee annimmt. 

Das StuPa kann auch Ausschüsse gründen. Derzeit gibt es sechs Ausschüsse, deren Mitglieder vom StuPa gewählt werden.

Gleichzeitig setzt das StuPa den AStA, den Allgemeinen Studierendenausschuss in Kraft. 

Studentische Vertreter:innen sind darüber hinaus auch im Senat der Hochschule Geisenheim vertreten, dem wichtigsten breit besetzten Gremium der Hochschule, sowie in den Ausschüssen des Senats wie zum Beispiel dem LuSt-Ausschuss und Finanzausschuss. Die Wahlen zum Senat finden in der Regel zeitgleich mit den Wahlen zum StuPa statt.

Kontakt: stupa(at)hs-gm.de

AStA

Der AStA ist Teil der Studentischen Selbstverwaltung. Mit zwei allgemeinen Vorständen und den Finanzvorständen vertritt er alle Studierenden der Hochschule. Zusätzlich benennen die Vorstände verschiedene Referate, welche allerlei Interessenbereiche der Studierendenschaft vertreten. Insgesamt wirken im AStA 15 - 20 Studierende mit.

Unsere Aufgaben sind somit sehr vielfältig. Ob AStA-Party, Verkostungen, informative Seminare, Ausflüge – es ist immer etwas los!

Kontakt

Brentanostr. 9, 65366 Geisenheim
E-Mail: asta(at)hs-gm.de
Tel.: 06722 502 717

Studentische Vertreter:innen im Senat

Der Senat ist nicht Teil der Studentischen Selbstverwaltung, sondern der Selbstverwaltung der Hochschule.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • neun Mitglieder aus der Gruppe der Professor:innen
  • drei Mitglieder und drei Stellvertreter:innen der Studierendenschaft,
  • zwei Mitglieder der administrativ-technischen Mitarbeiter:innen
  • drei Mitglieder der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen.

Der Senat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium.

Wichtige Dokumente und Infos

Wie werden die Mitglieder von AStA und StuPa vergütet?

Wie werden die Mitglieder von AStA und StuPa vergütet?

In dem folgenden Paragrafen der Finanzordnung der Studierendenschaft ist die Vergütung der Mitglieder festgehalten (Stand März 2022):

§13   Vergütung von Amtsinhaber:innen der Studierendenschaft

  1. Referent:innen des AStA nach § 19 der Satzung der Studierendenschaft erhalten einen Stundenlohn in Höhe des geltenden gesetzlichen Mindestlohns. Die monatliche Vergü- tung darf den Maximalbetrag einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nicht übersteigen.
  2. Mitglieder des AStA nach § 18 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft erhalten eine Aufwandsentschädigung, die den aktuellen steuerfreien Maximalbetrag nach § 3 Nr. 26 a EStG nicht übersteigen darf. Die Aufwandsentschädigung wird mit 12,00 € pro Stunde bemessen und zum Ende des Semesters ausgezahlt.
  3. Mitglieder des StuPa erhalten eine Aufwandsentschädigung, die den aktuellen steuer- freien Maximalbetrag nach § 3 Nr. 26a EstG nicht übersteigen darf. Die Aufwandsent- schädigung wird mit 10,00 € pro Stunde bemessen und wird zum Ende des Semesters ausgezahlt.

Zur vollständigen Finanzordnung der Studierendenschaft: siehe Dokument unten.