Studentische Selbstverwaltung – was ein sperriger Begriff, aber eigentlich ganz simpel zu erklären.
Wir sind Studierende so wie Du und wollen unsere Zeit an der Hochschule Geisenheim so schön wie möglich gestalten. Unser Motto Von Studierenden für Studierende nehmen wir ernst und stellen Dir nachfolgend die verschiedenen Arbeitsbereiche, unsere Aufgaben und den Senat vor.
Genauere Informationen zu den einzelnen Bereichen und und wichtige Dokumente findest Du auf den Unterseiten.
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste Gremium der Studierendenvertretung, das Beschlussorgan der Studierendenschaft. Es entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Wie der Name schon sagt, vertritt das StuPa deine Interessen! Deshalb kannst du dich jederzeit an das StuPa wenden, welches sich gerne deinem Problem, deiner Frage oder deiner Idee annimmt.
Das StuPa kann auch Ausschüsse gründen. Derzeit gibt es sechs Ausschüsse, deren Mitglieder vom StuPa gewählt werden.
Gleichzeitig setzt das StuPa den AStA, den Allgemeinen Studierendenausschuss in Kraft.
Studentische Vertreter:innen sind darüber hinaus auch im Senat der Hochschule Geisenheim vertreten, dem wichtigsten breit besetzten Gremium der Hochschule, sowie in den Ausschüssen des Senats wie zum Beispiel dem LuSt-Ausschuss und Finanzausschuss. Die Wahlen zum Senat finden in der Regel zeitgleich mit den Wahlen zum StuPa statt.
Kontakt: stupa(at)hs-gm.de
Der AStA ist Teil der Studentischen Selbstverwaltung. Mit zwei allgemeinen Vorständen und den Finanzvorständen vertritt er alle Studierenden der Hochschule. Zusätzlich benennen die Vorstände verschiedene Referate, welche allerlei Interessenbereiche der Studierendenschaft vertreten. Insgesamt wirken im AStA 15 - 20 Studierende mit.
Unsere Aufgaben sind somit sehr vielfältig. Ob AStA-Party, Verkostungen, informative Seminare, Ausflüge – es ist immer etwas los!
Kontakt
Brentanostr. 9, 65366 Geisenheim
E-Mail: asta(at)hs-gm.de
Tel.: 06722 502 717
Der Senat ist nicht Teil der Studentischen Selbstverwaltung, sondern der Selbstverwaltung der Hochschule.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
Der Senat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium.
Wie werden die Mitglieder von AStA und StuPa vergütet?
In dem folgenden Paragrafen der Finanzordnung der Studierendenschaft ist die Vergütung der Mitglieder festgehalten (Stand März 2022):
§13 Vergütung von Amtsinhaber:innen der Studierendenschaft
Zur vollständigen Finanzordnung der Studierendenschaft: siehe Dokument unten.