Weniger als 100 Tage bis zum Start der „Hochschule Geisenheimer University“

Die rechtlichen Grundlagen wurden mit der Änderung des Hessischen Hochschulgesetztes gelegt. Der Deutsche Wissenschaftsrat prüft noch bis November die inhaltlichen Grundlagen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck für einem perfekten Start am 1.1.2013.

„(4) Die Hochschule Geisenheim vermittelt grundlegende und anwendungsorientierte Lehre und Forschung und bildet wissenschaftlichen Nachwuchs heran. Sie fördert die Erschließung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis, insbesondere durch Beratung. Sie besitzt das Promotionsrecht. Dieses Recht darf nur in einem kooperativen Verfahren mit einer Universität ausgeübt werden; das Nähere regelt das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.“

Weiterlesen §96 Hochschule Geisneheim: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1rop/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=117&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGHE2010rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

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