Staatsministerin Kühne-Hörmann reagiert mit großem Befremden auf Äußerungen des rheinland-pfälzischen Weinbauministers Hering zur Forschungsanstalt Geisenheim

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„Ich lade meinen Kollegen gern zu einem Informationsbesuch nach Geisenheim ein“

Wiesbaden – Mit großem Befremden hat Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann Äußerungen des rheinland-pfälzischen Weinbauministers Hendrik Hering zur Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Geisenheim zur Kenntnis genommen.

„Die Behauptung, das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst habe die Konzentration auf bestimmte Schwerpunkte abgelehnt, entbehrt jeder Grundlage“, sagte Ministerin Kühne-Hörmann. Es gebe seit Jahr und Tag keinen einzigen Arbeitsvorschlag der rheinland-pfälzischen Seite für Geisenheim, der hier abgelehnt worden wäre. Dass Minister Hering ausgerechnet die Steillagenforschung als Beispiel für eine von Rheinland-Pfalz gewünschte anwendungsbezogene Forschung nenne, sei mehr als verwunderlich: „Die Steillagenforschung wird bekanntlich seit langem auch mit einer Professur als Schwerpunkt in Geisenheim betrieben – und ihre Ergebnisse kommen Rheinland-Pfalz zugute“, sagte Ministerin Kühne-Hörmann und fügte hinzu: „Ich lade meinen Kollegen gern zu einem Informationsbesuch nach Geisenheim ein.“

Ministerin Kühne-Hörmann stellte klar, dass Rheinland-Pfalz seine im bisherigen Staatsvertrag verankerte Grundfinanzierung der Forschungsanstalt auf 660.000 Euro verringern und gleichzeitig auf eine auf zwei Jahre befristete Projektförderung habe umstellen wollen. „Das bedeutet eine Halbierung der bisherigen Finanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz mit Verfallsdatum“, sagte Kühne-Hörmann. Eine solche Beteiligung mit Verfallsdatum sei nicht zuletzt deshalb unseriös, weil Forschungsprojekte und Entwicklungsplanungen deutlich langfristiger angelegt seien als zwei Jahre.

Bis heute gebe es aus Mainz kein schriftliches Angebot zum Thema Geisenheim, sondern nur Lippenbekenntnisse. „Ein solches Verfahren ist nicht als Grundlage für eine stabile institutionelle Zusammenarbeit zu akzeptieren, weshalb ich die Gespräche über die Zusammenarbeit für gescheitert erklärt habe“, sagte Ministerin Kühne-Hörmann. Die Möglichkeit, Leistungen der Forschungsanstalt Geisenheim jederzeit wie alle anderen Nutzer auch gegen Vollkostenrechnung einzukaufen, bleibe selbstverständlich auch für Rheinland-Pfalz davon unberührt.

Im Hinblick auf die von Rheinland-Pfalz reklamierte bundesweite Koordinierung der Weinbauforschung sagte Ministerin Kühne-Hörmann: „Die gibt es seit 1872 – in Geisenheim. Und die Forschungsanstalt ist ein weltweit anerkannter Standort von Hochschulausbildung und Forschung für Weinbau, Oenologie und internationale Weinwirtschaft.“ Hessen stehe zu dieser Institution und stelle daher den Betrieb in bewährtem Umfang sicher.

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