GFHG: Forschungsförderung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.12.2023 wird die Gesellschaft zur Förderung der Hochschule Geisenheim e.V. über die Forschungsförderung im Jahr 2024 bestimmen.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge auf Fördermittel bis spätestens 11. Dezember 2023 bei der Geschäftsstelle der GFHG ein, damit die Vorlage zur Mittelverteilung termingerecht zur Mitgliederversammlung ausgearbeitet werden kann.

Bei der Beantragung der Forschungsförderung 2024 bitte ich Sie Folgendes zu beachten:

  • Eine Übertragung der Restgelder von 2023 ist grundsätzlich nicht möglich. Falls Sie Ihre Gelder noch nicht abgerufen haben, ist dies noch bis zum 31.12.2023 möglich.
  • Bei der Mitgliederversammlung wurde darauf verwiesen, dass zukünftig nur noch Mitglieder einen Antrag auf Forschungsförderung stellen können. Ich bitte Sie, dies zu bedenken.
  • Geförderte Personen werden gebeten, der Kommunikationsabteilung einen Bericht über ihre Förderung zukommen zu lassen.

Die Mitgliedschaft bei der GFHG kostet derzeit 30,00 € pro Jahr. Anträge erhalten Sie online unter

https://www.hs-geisenheim.de/fileadmin/redaktion/HOCHSCHULE/Foerderung_und_Unterstuetzung/Foerderungen/Gesellschaft_zur_Foerderung_der_Hochschule_Geisenheim/MitgliedsantragGFHG.pdf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 A. Wünsch

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Andrea Wünsch, M.A.

Gesellschaft zur Förderung der Hochschule Geisenheim e.V.

(GFHG)

Von-Lade-Str. 1,  D- 65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502 303
Fax . +49 6722 502 271

gfhg(at)hs-gm.de

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