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„Zentrales Instrument des Naturschutzes“

Zuschauer

Teilnehmer des „Geisenheimer Fachgesprächs“ diskutierten über neue Bundeskompensationsverordnung

Mehr als 50 Experten von Interessenverbänden aus Umwelt- und Wirtschaft trafen sich jüngst im Studienbereich Landschaftsarchitektur in der Hochschule Geisenheim University,
um zu Inhalten und Konsequenzen einer neuen Bundeskompensationsverordnung zu diskutieren.

Das Bundesumweltministerium kann Eingriffe mit beeinträchtigenden Wirkungen durch eine sogenannte Bundeskompensationsverordnung regeln, die seit 2012 vorliegt. „Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist als zentrales Instrument des Naturschutzes für die berufliche Praxis von sehr großer Relevanz und insofern kommt einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV) als Durchführungsinstrument hier eine ganz herausragende Bedeutung zu“, so Moderator Prof. Klaus Werk, wissenschaftlicher Leiter des Geisenheimer Instituts (GIW), das zu diesem Fachgespräch eingeladen hatte.

Hintergrund: Vieles deutet darauf hin, dass der damalige Entwurf Änderungen unterzogen werden wird, um einen Kompromiss für eine gemeinsam tragfähige Lösung zu finden. Das Verfahren ist derzeit im Bundesrat anhängig.  Diese Eingriffsregelung ist ein Kernstück der naturschutzrechtlichen Instrumentarien und sowohl für die Naturschutzbehörden, Fachbehörden und Gemeinden, aber auch für die Anwendung bei den Vorhabensträgern und in den Ingenieurbüros von außerordentlicher Bedeutung.

In dem Fachgespräch hatten die Vertreter des Bundesumweltministeriums und Prof. Dr. Dr. Andreas Mengel als beauftragter Gutachter von der Universität Kassel die Grundzüge und Bewertungsmaßstäbe der Entwurfsfassung der neuen Verordnung erläutert. Einigkeit herrschte darüber, dass die naturschutzrechtliche Kompensation von außerordentlich hoher Bedeutung für alle Vorhabensträger im Infrastrukturbereich, für Kommunen, Planer und Landschaftsarchitekten, die mit Vorhabenplanungen befasst sind, ist.

Das Fachgespräch fand ein sehr breites Interesse und es nahmen sehr viele hochrangige Repräsentanten aus den Bereichen der Industrien, der Energiewirtschaft, der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und der Umwelt- und Naturschutzverbände sowie der Agenturen und Fachverbände teil.

„Die Ergebnisse des Geisenheimer Fachgesprächs sollen bei der weiteren Abstimmung der Verordnung aufgegriffen werden und einfließen. Die Teilnehmenden und das Bundesumweltministerium waren vom Rahmen und vom Verlauf des Fachgesprächs sehr angetan. Je nach weiterem Procedere wird es 2015 einen weiteren Termin in Geisenheim geben können“, zeigt sich Anne Grimmich, Weiterbildungsreferentin des GIW und verantwortlich für die Organisation, zufrieden.

Kategorien: Landschaftsarchitektur (B.Eng.), Nachrichten

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