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"Ein unfreundlicher Akt" -Staatsministerin Kühne-Hörmann befremdet über Kündigung des Staatsvertrags über die Forschungsanstalt Geisenheim durch Rheinland-Pfalz

Wiesbaden – Mit Befremden und Verwunderung hat Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann die Kündigung des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Forschungsanstalt Geisenheim durch das Nachbarland zum 1. Januar 2011 zur Kenntnis genommen. „Das Verfahren, den seit 1987 laufenden Vertrag ohne Hinweis plötzlich zu kündigen und zu erklären, die Zeit bis zum Jahresende sollte zu Verhandlungen über eine Neustrukturierung der Zusammenarbeit genutzt werden, werte ich als unfreundlichen Akt“, sagte die Ministerin.

Deutschland hat seit 1872 einen weltweit anerkannten Ort für die akademische Ausbildung von Weinbau und Oenologie in Geisenheim. Die Hochschulausbildung für Weinbau, Oenologie und internationale Weinwirtschaft in Geisenheim bietet mit der Etablierung von Bachelor- und Masterstudiengängen eine fundierte praktische und wissenschaftliche Ausbildung bis hin zur Promotion. Rheinland-Pfalz hatte zum Wintersemester 2009/2010 einen eigenen Weinbaustudiengang eingerichtet.

Ministerin Kühne-Hörmann sieht durch die Kündigung des Staatsvertrags Befürchtungen bestätigt, dass entgegen aller seinerzeit anders lautender Bekundungen aus Mainz, dieser Staatsvertrag ausgehöhlt werden sollte. „Wenn Rheinland-Pfalz vollends eigene Wege gehen will, halte ich das für nicht sachgerecht und bedauere das. Die Möglichkeit, Leistungen der Forschungsanstalt Geisenheim wie jeder andere Nutzer auch gegen Honorar einzukaufen bleibt davon unberührt.“

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